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News Nach 20 Jahren: Eingestelltes Quake-4-Addon taucht auf Festplatte auf

input_iterator schrieb:
Im deutschen Zivilrecht
Es würde wahrscheinlich über ein US-Gericht laufen.

Muntermacher schrieb:
Kaufbeleg bei Amazon und schon würde eine Klage abgewiesen.
Der Handel über Amazon konnte von den beiden abgesprochen gewesen sein, das alleine ist kein Beweis.

Was wenn ich 10 x hintereinander den Jackpot im Lotto gewinne und mir keine Schuld nachgewiesen werden kann? Ich glaube spätestens beim dritten mal klacken die Handschellen.

Muntermacher schrieb:
So oder so, Activision wirds egal sein
Vermutlich. Selbst wenn es denen nicht egal wäre, den Shitstorm können die wohl kaum gebrauchen.
 
Mr.Zweig schrieb:
Für alle die es nicht kennen:
Gibt ja auch nen Port für Zandronum wenn man es online spielen will.
Hat aber bugs. zb fässer werfen kann den Server abschmieren lassen.
Kannste aber serverweit abstellen.

Ich habs letze mal noch mit Compendium (Megawad) gespielt.
In Survival-Coop macht das übelst Laune.

Nur versuch "Return to Saturn X" nicht auf "Last man on Earth" selbst "Man and a Half" ist schon heftig 😅
Aber Scythe I & II lassen sich damit erstaunlich gut spielen.
Neo-Doom (Megawad) Ist auch schön zu spielen mit Project Brutality. Vor allem in Coop.
 
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@ S.Kara

Yeap das ist zu vermuten. Da mich das jetzt mal interessiert hatte, mal flux nachgeschaut. Also es gibt auch im US Recht keine Beweislastumkehr. Der Rechteinhaber steht in der Beweispflicht für die Urheberrechtsverletzung. Es gibt nur bestimmte Sonderregeln bei Schadensersatz, oder eben Affirmative Defenses. Letztere sind die ganzen Geschichten wie Fair Use License, Statute of Limitations, oder Innocent Infringement. So wie ich es verstanden habe, verstößt der reine Besitz gegen keines der Gesetze. In wie fern er sich jetzt darauf berufen kann, nachdem er die Daten veröffentlicht hat, steht auf einem anderen Blatt.

Ob dann eine Firma selbst dann noch klagt ? Der Vorwurf an sich dürfte gering sein. Es müsste der Schaden nachgewiesen werden der eventuell entstanden ist und von der schlechten PR in der Öffentlichkeit mal abgesehen. Die Verbreitung steht halt im Raum.

Quellen: 1, 2, 3
 
BrollyLSSJ schrieb:
auchst nicht mal ein VPN. Reicht, wenn du den Länder-Cookie auf z.B. Österreich umstellst.


Das hat bei mir schon sehr oft geklappt. Eventuell muss man den Wert aber erneut setzen, wenn der Einkaufswagen dann als leer erscheint. Könnte daher mit VPN einfacher sein.
Naja, mit Opera kann man nen kostenloses VPN mit einem Klick aktivieren, einfacher gehts nicht.
 
RMS_der_Zweite schrieb:
Warum nur unterstellen manche reflexartig Ahnungslosigkeit?
So wie bei deinem Beispiel? Weil schon die fehlenden Begrifflichkeiten es zeigen…
RMS_der_Zweite schrieb:
Lineare gegen sofortige Abschreibung ist zwar ein Argument,
Humor me… was ist der Unterschied zwischen einer linearen und einer sofortigen Abschreibung?
RMS_der_Zweite schrieb:
dennoch gehts hier nur um ca. 25% Steuer der Kosten sofort gespart (statt über X Jahre) gegen 0 Profit hinterher.
Du hast keinen Plan von der Kunst, Gewinne und Steuern zu vermeiden.
 
Gandalf2210 schrieb:
Was lernen wir daraus?
Löscht eure verdammten Laufwerke bevor ihr sie gebraucht verkauft!
Hab mal vor 15-20 Jahren eine gebrauchte Festplatte mit kompletter Windows-Installation ohne Passwort auf Ebay gekauft. Darauf waren Uni-Unterlagen, Diplomarbeit, Bewerbungen, Spiele, Programme & P***. Auf meinen freundlichen Hinweis an den Verkäufer, dass ich das jetzt lösche und er in Zukunft besser aufpassen solle, habe ich gar keine Antwort erhalten ...
Aber gut, immerhin nicht so wild wie die kürzliche Anfrage zu meiner Powerbank auf Kleinanzeigen.de, ob man damit einen Tesla laden könne, um dann in die Menge zu fa****.
 
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