Nachmieter übernimmt Mitte des Monats Wohnung

Geht es da (3 O 310/15) nicht um ein Ersatzfahrzeug?
Wie sieht es mit der Vergleichbarkeit der Fristen aus? (Beginn Leasingvertrag, Zeitpunkt Auslieferung, Zeitpunkt Überlassung Ersatzfahrzeug)
 
Es geht um einen PKW. Der Beklagte hatte zahlreiche Argumente ins Feld geführt, warum es eine Leihe war und keine Miete (z. B. Leihe an bekannte Personen, Werbung mit dem Fahrzeug und dem Kläger etc.), die aber das Gericht nicht anerkannt hat.

Knackpunkt ist eben, dass Schenkungen, Leihen etc. unter Fremden in derlei Größenordnungen unüblich sind und damit Probleme bei der Beweislast für den Beklagten entstehen; § 612 BGB. Der Kläger, der ja zunächst beweisbelastet ist, wird vermutlich den grundlegenden Beweis führen können, dass ein Mietvertrag vorliegt, da auch typisch (Glaubhaftmachung). Der Beklagte beruft sich auf eine untypische Rechtsposition, befindet sich also plötzlich - mal mit mehr, mal mit weniger Not - in einer Entlastungssituation und muss den Gegenbeweis führen.

Wie das im vorliegenden Fall aussieht weiß ich, wie bereits dargelegt, nicht. Da hier Rechtsberatung im Einzelfall aber sowieso ein heikles Thema ist, fokussiere ich mich lediglich auf den üblichen und typischen Fall.
 
Warum beantwortest Du nicht meine Fristenfragen?
Das es um ein Fahrzeug ging, war mir schon klar. Nur eben wohl um ein Ersatzfahrzeug mit der Betonung auf "Ersatz".
 
§ 612 BGB bezieht sich auf Dienstvertrag (§ 611 BGB) und Arbeitsvertrag (§ 611a), aber es längst lächerlich bis grotesk mit welchen Argumenten hier eine Verpflichtung des Nachmieters hergeleitet wird. Der Freund des TE hat es verpasst vor der Übergabe des Schlüssels eine konkrete Vereinbarung zu treffen und damit auf ein Entgeld verzichtet. Diese Ausführung lässt auch darauf schließen, dass der Nachmieter andernfalls wohl auf die vorzeitige Übergabe verzichtet hätte:
code² schrieb:
Am Wochenende hat er sich die Zählerstände aufgeschrieben und den nachmieter drauf angesprochen ob man die warmmiete einfach 50:50 machen sollte.
Darauf meinte der nachmieter sinngemäß „ne, nur Strom und Heizung“ Miete nicht, er hätte ja nicht vorher rausgemusst und sie seien ja auch erst am Wochenende eingezogen. Malarbeiten sind aber in den Tagen davor vom nachmieter durchgeführt worden.
Der Freund des TE hat eben den Fehler gemacht auf eine klare Vereinbarung zu verzichten, statt eine Forderung zu stellen bevor der den Schlüssel übergibt und damit klar signalisiert, dass er keine Forderungen hat. Wenn ich einfach etwas hergeben ohne vor der Übergabe eine Gegenleistung zu fordern, dann ist dies eine Schenkung und hat mit dem $ 612 gar nichts zu tun, auch nicht mit dem § 632 der sich auf Werkverträge (§ 631) bezieht. Die Frage der Größenordnung sehe ich hier auch nicht als relevant an, da der Freund des TE ja schon ausgezogen war und die leere Wohnung für ihn somit keinen Nutzen mehr hatte, während er sowieso die Miete für den vollen Monat bezahlen musste, auch wenn der den Schlüssel erst am Monatsende übergeben hätte.
 
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@ThomasK_7

Die Fristen sind unerheblich, siehe den darauffolgenden BGB-Kommentar.

@Holt

Die Rechtsprechung bezieht sich auf § 612 BGB. Es steht dir frei dich an die entsprechenden Gerichte und den MüKo zu wenden und dort deine eigene Rechtsansicht kundzutun.

Eine Schenkung kommt bei "Miete"/(dauerhaftes) Wohnrecht gar nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung BGH); das Maximum ist die Leihe.

Dass deine Ansicht der Sicht von Rechtsprechung und h.M. widerspricht, habe ich bereits substantiiert dargelegt.

Ob die Wohnung einen Nutzen für den bisherigen Mieter hatte ist irrelevant; eine Relevanz für den dann aktuellen Mieter gibt es auch nur hinsichtlich eventueller Beweisführung. Eine Pflicht zur Nutzung eines Mietobjektes gibt es nicht, lediglich ein Recht auf Nutzung. Auch dieses deiner Argumente verfängt also letztlich nicht.
 
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Idon schrieb:
Eine Schenkung kommt bei "Miete"/(dauerhaftes) Wohnrecht gar nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung BGH); das Maximum ist die Leihe.
Es geht gar nicht um ein dauerhaftes Wohnrecht und man meint selbst die 2 Wochen darunter fallen, so ist die Leihe ist unendgeldlich. Außerdem wüsste ich gerne um welches Urteil des BGB es geht, denn ich finde zu dem Thema nur das ZEV 2012, 371, in dem es aber darum geht das der Verzicht auf Wohnrecht (womit wohl eines nach § 1093 BGB gemeint ist, was hier nicht in Frage kommt) wegen Pflegebedürftigkeit keine Schenkung darstellt. Dies ist ein spezieller Fall, aber auch in dem Zusammenhang wird noch einmal klargestellt:

Das Urteil, in dem es um die Frage geht ob ein Betreuer für den Betreuten der nun sein Wohnrecht nach $1093 nicht mehr ausüben kann, dies auch künftig nicht mehr können wird und der auch keine Dritten Personen die Wohnung überlassen darf, auf diese Wohnrecht verzichten darf, passt aber in anderer Hinsicht, nämlich bezüglich der Frage der Höhe der Schenkung:
Also wieder einmal keine konkreten Angaben und den Zusammenhang total durcheinandergeworfen, daher ist hier jetzt wirklich Schluss, denn die Trolle soll man nicht füttern.
 
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Unfassbar wie diese Diskussion so entarten konnte.
Die Diskussion entstand daraus, dass ich sagte, dass man nicht bei jedem Streitwert sofort klagen sollte und als Antwort bekam, dass der Streitwert egal ist und man eh immer klagt um sein Gesicht nicht zu verlieren und der TE eh gewinnt und so keine Kosten entstehen.
Darauf habe ich gesagt, dass eben nicht jeder sofort klagt und die Sache hier nicht eindeutig ist. <--- Übrigens bewiesen durch die Diskussion hier


Nun sind wir bei abstrusen KFZ Leasing Urteilen, Schenkungen und sonst was...

Leute, Leute...

Am Ende bleibt die Aussage: Lieber Kumpel des TEs, überlege Dir ob Du klagst, den eindeutig ist der Fall nicht und es ist nicht sicher ob nicht evtl. doch noch Kosten entstehen. Stress entsteht zu 100%. Ist das die 340€ (im besten Fall) wert? Wenn es gut für Dein Ego ist und Geld egal bzw. Du für Dich denkst, dass Du obsiegst, dann viel Spaß vor Gericht.
 
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Eine Katastrophe ist Dein Leseverständnis, wenn das eine ernst gemeinte Antwort sein soll...

Aber gut, in Zukunft diskutieren wir halt über Fleisch im Fischthread und über Eishockey beim Fußball ist ja beides Nahrung bzw. Mannschaftssport...
 
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