Nachmieter übernimmt Mitte des Monats Wohnung

petunientopf

Lt. Commander
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Abend zusammen,

am Wochenende hatten wir wieder Männerabend und ein Freund hat von seinen „Problem“ mit den nachmietern erzählt, konnten das Thema auch nicht „aufklären“, googeln half auch nichts.

Er hatte die Wohnung fristgerecht für Ende Oktober gekündigt. Bei den Besichtigungen hatte er bereits gesagt, dass die Wohnung vermutlich bereits Mitte Oktober übernommen werden könne. Dies wurde auch eingehalten und am 15. wurden die Schlüssel in der besenreinen Wohnung übergeben. Vermieter war nicht dabei da im Urlaub.
Am Wochenende hat er sich die Zählerstände aufgeschrieben und den nachmieter drauf angesprochen ob man die warmmiete einfach 50:50 machen sollte.
Darauf meinte der nachmieter sinngemäß „ne, nur Strom und Heizung“ Miete nicht, er hätte ja nicht vorher rausgemusst und sie seien ja auch erst am Wochenende eingezogen. Malarbeiten sind aber in den Tagen davor vom nachmieter durchgeführt worden.

Er ist sich nicht sicher ob bei der Besichtigung oder einen späteren Termin, bei dem Maße aufgenommen wurden ein Satz in Richtung „bei den Kosten wird man sich schon einig“ gefallen ist.

Kaltmiete für den ganzen Monat beträgt 680€.
Kann er das als Lehrgeld abhacken oder gibt es Möglichkeiten?

Danke für eure Rückmeldungen
 
Es zählt ja das, was im Mietvertrag steht und der Endete ja bei deinem Freund am 31.10. und der Nachmieter hat ein neuen Vertrag ab 1.11. Dein Freund zahlt demnach ja noch die Miete komplett für Oktober und der neue Mieter ab November.

Wenn dein Freund mit dem neuen Mietern ausmacht, das sie eher rein können, aber dann nicht schriftlich geklärt ist, ob der neue Mieter die Kosten für den halben Monat übernimmt, dann ist das Pech deines Freundes, würde ich so einfach mal sagen.
 
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Wenn dein Freund so nett ist und die eher reinlässt ist das ja schön, aber deswegen einen Anspruch auf Rückzahlung zu haben sehe ich nicht. Zumindest bei der Kaltmiete. Warmmiete macht ja schon sinn und lässt sich über das Protokoll festhalten.
Ich sehe da schlechte Chancen für deinen Freund wenn da nichts stichfestes ausgemacht wurde.
 
Ich würd ihn einfach wieder aus der Wohnung schicken wenn man sich nicht einig wird. Sowas gehört allerdings auch sofort geklärt und nicht erst am Monatsende.

Also entweder er übernimmt die Hälfte im Vorraus oder er zieht nicht früher ein. Fertig. Alternativ kann man auch einen Vertrag dafür aufsetzen, wenn jemand nicht sofort bezahlen will.
Könnte natürlich auch sein, dass der Nachmieter gegen Bezahlung gar nicht vorher beziehen will sondern einfach nur gefragt hat wann es geht. In der Regel zieht ja jeder früher aus.
 
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sehe ich auch so.
wenn er mit 50:50 nicht einverstanden ist dann raus aus der wohnung.
 
Sowas muss man doch vorher abklären und nicht erst nachdem die Sache gelaufen ist.
 
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Sehe ich auch so.
Mietvertrag läuft bis Monatsende, keine Vereinbarung mit Vermieter/Nachmieter getroffen - also kein Anspruch.
Und, da ja Schlüsselübergabe bereits erfolgt, auch keine Handhabe.
PS: Er hat aber trotz Abwesenheit des Vermieters ein Übergabeprotokoll angefertigt, hoffe ich.
Ergänzung ()

PS mal eben auf die Schnelle zum Thema
https://www.anwalt.de/rechtstipps/e...gsabnahme-und-schluesselrueckgabe_076534.html
 
Raus aus der Wohnung? Lesen manche hier nicht mal den Startpost? Der Freund des TE hat zum 31.10. gekündigt und Mitte Oktober übergeben. Heute ist der 4.11. Raus aus der Wohnung? Aber selbst wenn heute der 20.10 wäre, was soll der TE machen? Dem Nachmieter die Schlüssel nach erfolgter Wohnungsübergabe wieder abnehmen?

Khaotik schrieb:
Zumindest bei der Kaltmiete. Warmmiete macht ja schon sinn und lässt sich über das Protokoll festhalten.

Kaltmiete nein, Warmmiete ja... Die Kaltmiete ist doch teil der Warmmiete?

@TE: Was gibt es schriftlich?
Wir sind auch paar Tage früher in die Wohnung und Kaltmiete lief weiter, allerdings wurden bei Übergabe Zählerstände notiert und die Verträge für die Verbrauchsstoffe auch die paar Tage früher datiert.

Fair und die feine englische ist es auf jeden Fall nicht was der Nachmieter da treibt....
 
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Nicht jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden.
 
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FrankenDoM schrieb:
Kaltmiete nein, Warmmiete ja... Die Kaltmiete ist doch teil der Warmmiete?
Ja, stimmt natürlich. Hab ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich meinte natürlich wie schon erwähnt die Nebenkosten, die direkt Abrechenbar sind. (Strom, Wasser, Gas, Heizung etc.) Die Kosten z.B. für Müll, Gebäudereinigung usw. sind ja pauschal aufgerechnet.
Wenn der Nachmieter fair wäre, würde er deinen Kumpel zumindest etwas entgegen kommen, dadurch, dass er früher rein darf. Wenn er jedoch keinen Druck hatte (Alte Wohnung läuft noch länger o.Ä.) kann er natürlich nein sagen. Manchmal ist es ja auch der Wunsch des Vormieters wenn er weiter weg zieht und am Tag des Auszugs die Übergabe machen will. Da wäre es dann wieder extra aufwand nochmal am letzten Tag des Mietvertrages anzureisen um die Übergabe zu machen.

MMn. ist das halt alles Verhandlungssache. Wenn aber nichts richtig ausgemacht wurde (Wir werden und schon einig ist keine Abmachung) denke ich, wird da nichts zu holen sein.
 
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Idon schrieb:
Nicht jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden.

In dem Fall aber recht schwierig ohne wegen der Zählerstände oder auch der Tatsache wegen, dass der Vermieter nicht da war. Die Wohnung ohne Vermieter zu übergeben und das auch noch ohne was schriftliches wäre wohl an Dämlichkeit nur sehr schwer zu toppen, aber ist natürlich nicht ausgeschlossen ;)
 
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Das ist letztlich eine Frage der Beweisbarkeit. Und kann auch eine Chance sein.
 
Die Zählerstände sind ohne Foto oder schriftlich von beiden unterschrieben nicht beweisbar, ebenso der Zustand der Wohnung bei Übergabe, darum läuft sowas ja normalerweise schriftlich im Beisein von Alt- und Neumieter plus Vermieter.
 
Eine Chance würde ich sehen, wenn man darlegen könnte das er schon in der Wohnung gelebt hat. Deutschland hat ja eine rigorose Meldepflicht - ist er schon umgemeldet gewesen? Hatte er Strom/Internet/TV schon auf seinen Namen laufen etc.

Allerdings müsste man das wohl einklagen wenn er nicht mitspielt.
 
@hallo7: Bin ich völlig Deiner Meinung, aber wer klagt schon wegen einer halben Monatskaltmiete wenn er nicht grad selbst zufällig Anwalt ist...
 
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code² schrieb:
Kann er das als Lehrgeld abhacken
So schauts aus.
Ich hätte das generell so nicht gemacht, sondern offiziell mit Mietvertrag-Ende am 15.10., da gibt es sonst diverse potenzielle Probleme.
 
Man hätte sich vom Nachmieter auch zur Schlüsselübergabe die Hälfte der Warmmiete des Monats (die ja nun wirklich kein großer Betrag ist) einfach bar geben lassen. Das wäre wohl der einfachste und sicherste Weg für alle gewesen.
 
Dadurch, dass Zählerstände etc. festgehalten wurden, könnte man schon davon ausgehen, dass ein mündlicher Vertrag über die Übergabe Mitte des Monats geschlossen wurde.
Ob es so war, wissen wir natürlich nicht. Die Aussage war ja "er ist sich nicht sicher".
 
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FrankenDoM schrieb:
@hallo7: Bin ich völlig Deiner Meinung, aber wer klagt schon wegen einer halben Monatskaltmiete wenn er nicht grad selbst zufällig Anwalt ist...

Jeder, der nicht alles mit sich machen lässt oder eine Rechtsschutz hat? Wenn man gewinnt werden die Kosten ersetzt.
 
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