Nachmieter übernimmt Mitte des Monats Wohnung

Idon schrieb:
Warum sollte man einem Fremden etwas schenken.
Das diese Frage kommt, ist schon erschreckend, aber solltest du die Antwort nicht kennen: Weil man es nicht mehr braucht, so wie der Freund des TE die Wohnung nicht mehr bis Ende des Monats gebraucht hat. Außerdem könnte der Nachmieter eben auch angenommen haben, dass für den Freund des TE eine Übergabe zum Monatsende unpassend gewesen wäre und er ihm mit der früheren Übergabe eben einen Gefallen tut. Wie gesagt, der Freund des TE hätte gleich Geld verlangen sollen, als der Übergabetermin vereinbart wurde, nicht erst nachhinein.
 
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Das war keine Frage. Das war das, was der Richter denkt - und entsprechend wird er auch die Beweislage haben wollen.

Wenn also jemand behauptet, ein Fremder hätte ihm etwas völlig unübliches "geschenkt", dann wird dieser jemand den Nachweis zu erbringen haben.

Was jemand annimmt ist dabei wenig relevant, sofern man nicht a) durch substantiierten Vortrag Anscheinsbeweise erbringen kann b) tatsächlich Beweise erbringen kann.
 
Letztens fuhr ich auch Taxi. Als er Geld wollte meinte ich nur:"die fahrt war doch geschenkt." Dann bin ich einfach gegangen.
Mit diesem einfachen Trick tausende Euro pro Jahr sparen!

Letztens im Supermarkt. Wollten die echt Geld an der Kasse. Hab nur gesagt die spinnen. Das war ganz klar geschenkt. Hätten sie halt vorher Geld verlangen sollen, bevor sie die Ware auslegen.

Letztens im Zug. Wollte der Schaffner echt Geld haben. Hab nur gemeint, dass es ganz klar geschenkt war. Wieso sollten sie mich sonst in den Zug lassen.

Im CB Forum weiß man halt wie die Welt funktioniert.
 
Idon schrieb:
Das war keine Frage. Das war das, was der Richter denkt - und entsprechend wird er auch die Beweislage haben wollen.
Der Richter wird zuerst fragen was vereinbart wurden und dann wird er hören das etwas zu den Nebenkosten vereinbart wurde und die Zählerstände abgelesen wurden und nochmal nachfragen welche Vereinbarung über die Kaltmiete getroffen wurde. Dann gibt es wahrscheinlich ein Schweigen und den Hinweis das darüber gar nicht gesprochen wurden und der Fall ist durch, die Klage abgewiesen.

Idon schrieb:
Wenn also jemand behauptet, ein Fremder hätte ihm etwas völlig unübliches "geschenkt"
Ob es so unüblich ist, dass man einem Nachmieter die Wohnung vorzeitig überlässt? Der Freund des TE war ja schon ausgezogen und brauchte die Wohnung nicht mehr und Dinge die man nicht mehr braucht, verschenken die Leute täglich tausendfach, stelle dich mal vor einen Altkleidercontainer. Da kommt auch keiner auf die Idee hinterher vom Aufsteller Geld zu fordern, weil er da was reingeworfen hat was ja noch etwas wert war.
 
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@Holt: Vergiss es, allein die Tatsache, dass es hier so dar gestellt wird, als wäre es üblich, dass jeder ausziehende Mieter die Wohnung am letzten Tag um 23:59:59 Uhr übergibt macht die Diskussion doch sinnlos.

Der Nachmieter hätte auch locker sagen können, wie Schlüsselübergabe 2 Wochen vorher? Nö, kein Bock. Dann zahlt der Kumpel alles bis zum letzten Tag und der neue Mieter kann nicht rein. Doof für beide. So spart sich der Kumpel ein paar Euros und der Nachmieter hat einen enspannteren Umzug. Was da jetzt so schlimm und unüblich sein soll.
Zumal es eine Absprache über Nebenkosten gab. Ob je über Kaltmiete gesprochen wurde weis der Kumpel nicht mal mehr.
 
Rechtslage ist wohl, dass es bis auf die Kostenzusage für verbrauchten Strom + Heizung kein Vertragsverhältnis zwischen Ex- und Neumieter der Wohnung gibt.
Selbst diese Kostenzusage existiert nur mündlich und wurde nicht einmal ins Übergabeprotokoll aufgenommen.
Diese aufgedrängte Bereicherung würde ich als Neumieter auch nicht noch nachträglich extra vergüten wollen, trage ich doch schon Zusatzlasten (Strom+Heizung). Eine erfolgreiche Klagechancen für den Exmieter sehe ich nicht als gegeben, zumal der neue Mieter ja auch offenbar erst zu Monatsbeginn November eingezogen ist.

Weil hier einige mit einem nicht Geschenk-Beispiel um die Ecke gekommen sind, einige passende Gegenbeispiele:
Ihr least einen Neuwagen und er wird 2 Wochen eher ausgeliefert. Zahlt Ihr dann einen Nutzwertausgleich für den (vielleicht lediglich in der Garage stehenden) Wagen an den Spediteur (als Dritten) oder beruft Ihr Euch auf den vertraglichen Beginn Leasingvertrag?
Ihr macht einen Providervertrag und 2 Wochen vor Vertragsbeginn wird schon die Leitung frei geschaltet und Euch die Nutzerkennung zugesendet. Zahlt Ihr dann einen Nutzwertausgleich an den Monteur (als Dritten), obwohl ihr lediglich Euren Router vorab einrichtet, weil ihr noch gar nicht dort wohnt?

Wo kommen wir denn hin, wenn allein die vorzeitige, vom Exmieter allein gewünschte Schlüsselübergabe, eine Zahlungspflicht für den Neumieter auslösen soll?
Mir jedenfalls sind keine solchen Rechtsurteile bislang bekannt.
 
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Wie hier bereits festgestellt wurde, gibt es eine ganze Reihe außervertragliche Ansprüche, die hier in Frage kommen können.

Deine Beispiele hinken auch, denn in keinem der Beispiele profitiert die andere Partei direkt. Hier hat der Nachmieter zumindest Malerarbeiten während der Zeit ausgeführt, während der die Miete noch von einem fremden Dritten - dem Freund des TE - entrichtet wurde.


Ein konkreteres Beispiel:
Du hast einen Mietwagen für zwei Wochen angemietet und bereits im Voraus bezahlt. Am Ende der ersten Woche fährst du beim Verleiher auf den Hof, weil du den Wagen gerne - entgegen des Vertrages - eine Woche früher zurückgeben möchtest. Auf dem Hof steht kein weiteres Fahrzeug und der Vermieter des Fahrzeuges möchte es nicht zurücknehmen, hat jedoch nichts gegen eine Untermiete oder eine Mietabtretung. Just in dem Moment kommt jemand auf den Hof und möchte genau dein Fahrzeug für die zweite Woche nutzen. Weil du dich mega freust schließt ihr keinen expliziten Vertrag darüber ab, wer die zweite Woche Mietzins zu entrichten hat.
Der neue Bekannte fährt mit dem Wagen vom Hof.

Bereits hier sollte das Gerechtigkeitsgefühl des durchschnittlichen Bürgers feststellen, dass das so ja nicht sein kann. Und so ist es dann auch nicht.

Auch wenn der Fall des TE ein wenig komplexer ist. Der neue Mieter hätte den Schlüssel nicht übernehmen müssen. Er hätte die Wohnung bis zum Beginn der Woche explizit nicht nutzen können. Hat er aber beides getan.
 
Idon schrieb:
Weil du dich mega freust schließt ihr keinen expliziten Vertrag darüber ab, wer die zweite Woche Mietzins zu entrichten hat.
Der neue Bekannte fährt mit dem Wagen vom Hof.

Bereits hier sollte das Gerechtigkeitsgefühl des durchschnittlichen Bürgers feststellen, dass das so ja nicht sein kann.
Wieso kann dies nicht sein, mal abgesehen davon, dass zusätzliche Fahrer normalerweise bei Mietwagen extra angegeben sein oder zumindest erlaubt werden müssen und dies Beispiel extrem an den Haaren herbeigezogen ist. Auch hier sehen ich für denjenigen der den Wagen einfach so abgibt ohne vorher eine Vereinbarung zu treffen, ganz schlechte Karten die Miete einzufordern.

Gegenbeispiel: Du trinkst eine Flasche Bier/Cola, was auch immer, hast eigentlich keine Durst mehr als jemand Dich fragt ob er das Getränk haben könnte und Du gibst ihm einfach die noch halb volle Flasche. Der andere trinkt diese leer und erst danach forderst Du die halben Preis den Du bezahlt hast. Auf welcher Grundlage sollte diese Forderung berechtigt sein? Auch hier wäre eine Schenkung vorhanden, wenn zuvor keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, wie z.B. "für einen Euro kannst sie haben".

Nochmal:
Wenn keine Gegenleistung verlangt wurde, dann liegt eine Schenkung vor. Wenn nicht über eine Bezahlung gesprochen wird, liegt ein stilles Einverständnis zugrunde, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Es gibt ja hier ja keine Vereinbarung, wie etwa eine AGB oder gesetzliche Regelung die etwas anderes vorsehen würde, es wurde ja eben unterlassen vorab so eine Übereinkunft zu treffen, damit sehe ich dies als zutreffend an:

Das war es von mir zu diesem Thema, dem Freund des TE steht es selbstverständlich frei zu versuchen nachträglich noch die Kaltmiete für diesen Zeitraum einzufordern und dies ggf. auch vor Gericht. Sollte dies der Fall sein, bitte ich den TE uns hier auf dem Laufenden zu halten.
 
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Dabei zitierst du @Holt auch noch, dass man sich einig sein muss für eine Schenkung. Schön falsch herum argumentiert. Ohne Einigung über eine Schenkung keine Schenkung.
 
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@Idon

Außervertragliche Ansprüche, aha.

Natürlich profitiert in meinen 2 Beispielen eine Seite, nämlich die, die vorzeitig auf eine Leistung zugreifen könnte (Auto, Internet) und dies vielleicht auch macht.
Na viel Spaß in Deinen neuen Beispiel Autovermietung, wenn Du von dem Jemand für die reine Überlassung der Autoschlüssel im nachhinein (!) noch Fahrzeugmiete für 1 Woche haben möchtest, wenn dieser Jemand Dir vorab erklärt hat, z. Bsp. nur das Benzin und die Versicherung tragen zu wollen! Er hatte diesen Wagen ja erst für den Zeitraum ab Folgewoche beim Vermieter gebucht, um näher am Ursprungsfall zu bleiben!
Mit der Schlüsselübergabe hat sich der Abgebende (Auto oder Wohnung) mit der bestehenden Vereinbarung (Strom+Heizung) abgefunden. Es ist sein gutes Recht, sich so entscheiden zu dürfen und wie Du meinst, eine Schenkung vorzunehmen. Das passiert mit Wohnungen täglich in diesem Land.
Der Nachmieter hätte die Schenkung nicht annehmen müssen, hat er aber im Fall des TE. Auch dies ist sein gutes Recht. Ob es in Bezug auf evtl. ausstehende Schönheitsreparaturen (=besenrein) überhaupt so eine gute Schenkung war, bliebe auch noch zu hinterfragen.

Vielleicht solltest Du an Deinem Gerechtigkeitsgefühl etwas arbeiten, wenn Du Mietsachen vorfristig zurückgibst bzw. Anderen überlässt, nicht nach Rückgabe/Überlassung noch ungenutzte eigene Aufwendungen (Miete für die Restvertragslaufzeit) per Gericht ersetzt haben zu wollen.
Die vorzeitige Rückgabe ist allein Deine freie Entscheidung und Du trägst die Konsequenzen, wenn nichts für diesen Fall finanziell vorab vereinbart wurde.

In fast jedem Mietvertrag steht der Passus, dass an den Vermieter die volle Monatsmiete zu entrichten ist, auch wenn die Kündigung bzw. Rückgabe nicht zum Monatsende erfolgt.
Lediglich wenn der Vermieter die Wohnung selber vorfristig zurücknimmt, um sie an Jemand Anderen sofort wieder zu überlassen oder selbst zu nutzen, hätte man auf einen stillschweigenden Mietaufhebungsvertrag plädieren können und dann vom Vermieter Geld für die ersparte Mietzeit zurückfordern können. Aber Achtung: vom Vermieter und nicht vom Nachmieter! So war es aber im Fall des TE nicht.

@onesworld
Es gab eine Einigung = Schlüsselübergabe zu Konditionen, welche im Eingangspost stehen.
Nachträglich will jetzt eine Partei mehr, so ist die Ausgangslage.
Falls man von gar keiner Einigung ausgehen würde, so müsste sich der Nachmieter auch nicht einmal an seine Kostenzusage für Strom + Heizungsverbrauch halten. Schlüsselübergabe ist aber ganz starkes Indiz für Einigung.
 
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Soll der Kumpel des TEs doch mal klagen gehen. Vielleicht berichtet er dann von seinem eindeutigen Sieg, sollte aber kein eindeutiger Sieg rauskommen, dann übernehmen 2 Herren hier doch bestimmt die Kosten oder?

ThomasK_7 schrieb:
Das passiert mit Wohnungen täglich in diesem Land.

Völlig uninteressant, siehe #66 [/Ironie]
 
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ThomasK_7 schrieb:
Lediglich wenn der Vermieter die Wohnung selber vorfristig zurücknimmt, um sie an Jemand Anderen sofort wieder zu überlassen oder selbst zu nutzen, hätte man auf einen stillschweigenden Mietaufhebungsvertrag plädieren können und dann vom Vermieter Geld für die ersparte Mietzeit zurückfordern können. Aber Achtung: vom Vermieter und nicht vom Nachmieter! So war es aber im Fall des TE nicht.

Oh ja der riesen Unterschied. Gibt man sie erst dem Vermieter, der sie dem neuen Mieter gibt oder gibt man sie direkt an den neuen Mieter.
Ohne Erlaubnis vom Vermieter darfst du die Wohnung sowieso keinem geben.
Klingt im Post ja auch an, dass es vom Vermieter genehmigt wurde. Aber klar könnte sich die ganze Sache ändern, wenn wir uns Vertragsbruch dazu erfinden... .

Damit stimmst du im Grunde zu.

Ob du das Geld vom Vermieter forderst oder dem neuen Mieter ist auch egal. Zur Not tritt der dir den Anspruch gerne ab um sich den Stress zu ersparen. Wurde doch auch nirgends behauptet, dass man das Geld vom Nachmieter holen muss? Ich habe auch schon anklingen lassen, dass der Vermieter mit im Boot sitzt. Es ging nur darum, ob der alte Mieter drauf sitzen bleibt.

Im Ergebnis muss der alte Mieter den restlichen Monat nicht bezahlen.
 
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Ja, das ist definitiv ein riesen Unterschied!
 
Schon seltsam, dass sich hier im Forum immer wieder die Juristen einig sind und auf eine Gruppe Nichtjuristen treffen.

Schenkung liegt hier nicht vor. Ich habe bereits die richtigen Fingerzeige gegeben.

Das Ganze losgelöst vom Fall des TE und auf einen abstrakten Fall bezogen; beim TE war ich ja nicht dabei.
 
Ich bin natürlich auch kein Jurist... Aber vielleicht hilft das hier weiter:

"Nicht zulässig: die Abstandsforderung
Abstand ist in der Regel ein Geldbetrag, den der Vormieter vom neuen Mieter dafür verlangt, dass er die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt räumt. Er bietet zum Beispiel an, bereits vor Ende des Mietvertrages auszuziehen und dem Nachmieter die Räumlichkeiten früher zu überlassen. Als entsprechende Gegenleistung schlägt er eine Abstandszahlung vor. Dabei handelt es sich um eine Auszugsprämie, die nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz nicht zulässig ist und weder vom Vor- noch vom Vermieter erhoben werden darf. Lassen Sie sich also nicht auf eine derartige Vereinbarung ein."

Quelle https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html
 
Ich zweifel langsam ernsthaft an der Intelligenz der Diskussionsteilnehmer.
Jemand gibt seine Wohnung, mit Zustimmung des Vermieters, an den Nachmieter ab.

Wenn nur die Schlüssel übergeben werden und über gar nichts gesprochen, muss dann der alte Mieter weiterhin die Miete zahlen? Nein. Der neue Mieter übernimmt die Wohnung und zahlt die Miete.

Wenn bei der Schlüsselübergabe nur über das Wetter geredet wird, muss dann der alte Mieter weiterhin die Miete zahlen? Nein, denn der neue übernimmt die Wohnung.

Wenn nur über die Nebenkosten geredet wird, muss er es dann? Nein, denn über die Nebenkosten muss man sich verständigen, da entweder eine genaue Abrechnung nach Verbrauch mit Zählerablesen oder hälftig möglich ist. Bei der Miete ist für alle klar, wie sie aufgeteilt wird.

Das ist Sinn und Zweck des Nachmieters. Wieso gibt man sonst die Wohnung früher her? Genau deswegen wird ein Nachmieter gesucht. Der übernimmt die Miete... . Wie manche hier eine Schenkung herreden, lässt einen an der Intelligenz der Menschheit zweifeln.
 
Sollten Juristen in solchen Fällen nicht im Konjunktiv sprechen? ist Juristen-/Anwaltsmeinung neuerdings gleich Recht? Für so einfach wie dargstellt halte ich den Sachverhalt nicht. Du warst schon der Meinung, es liege ein vertrag vor. Nun bist du der Meinung, der Vermieter wusste Bescheid. Ich lese nur, dass der Vermieter im Urlaub war. Das lässt völlig offen, ob er überhaupt darüber Bescheid wusste. Mag naheliegend sein, aber das es Fakt ist, ist mit den gegebenen Infos schlicht falsch.
 
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Ganz ehrlich, wenn ich eine Wohnung bis zum Tag X gemietet habe, dann kommt da bis dahin auch keiner ausser mir und dem Vermieter rein. Den/die Schlüssel gebe ich am vereinbarten Tag dem Vermieter, fertig.

Da muss ich mich nicht mit irgendwelchen Versicherungstechnischen Verantwortungsbereichen oder wer zahlt was Gedankenspielen auseinandersetzen und bezahlt hab ich den Kram ja bis dahin.

Will der Nachmieter vorher rein hat er Pech, solange wie ich das gemietet habe isses meins.

Grüsse

Gulp
 
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