Nachmieter übernimmt Mitte des Monats Wohnung

Der Nachmieter wurde nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter gesucht.
Der Mietvertrag Exmieter und Neumieter wurde jeweils mit dem Vermieter abgeschlossen.
Der Mietvertrag Exmieter wurde durch ihn selbst zum 31.10.2019 gekündigt.
Der Mietvertrag Neumieter mit dem Vermieter wurde ab 1.11.2019 geschlossen.
Zur vorfristigen Schlüsselübergabe am 15.10. konnte der Vermieter nicht anwesend sein. Ob er dieser vorfristigen Übergabe überhaupt zugestimmt hat, muss bislang offen bleiben. Anscheinend ist noch nicht einmal ein Übergabeprotokoll zwischen Exmieter und Neumieter oder Vermieter (war ja nicht da) angefertigt worden. Das sich der Exmieter die Zählerstände für sich aufgeschrieben hat, ist ja noch kein Übergabeprotokoll.
Ob es mittlerweile ein richtiges Übergabeprotokoll gibt, ist auch noch unklar.

Anscheinend sind die Neumieter erst am Monatsende Oktober eingezogen. So lese ich jedenfalls die vagen Datumsangaben. Ende Oktober macht der Exmieter erstmals seine Forderung auf Miete an den Neumieter (!) geltend.

Habe ich etwas falsch zugeordnet?
 
Mustis schrieb:
Sollten Juristen in solchen Fällen nicht im Konjunktiv sprechen? ist Juristen-/Anwaltsmeinung neuerdings gleich Recht? Für so einfach wie dargstellt halte ich den Sachverhalt nicht. Du warst schon der Meinung, es liege ein vertrag vor. Nun bist du der Meinung, der Vermieter wusste Bescheid. Ich lese nur, dass der Vermieter im Urlaub war. Das lässt völlig offen, ob er überhaupt darüber Bescheid wusste. Mag naheliegend sein, aber das es Fakt ist, ist mit den gegebenen Infos schlicht falsch.

Lies halt richtig. Ich habe auch einen anderen Fall gelöst. Den im zweiten Satz meines Postings.


@ThomasK_7 Was willst du mit dem Übergabeprotokoll? Wenn die Wohnung mit Zustimmung des Vermieters an den Nachmieter übergeben wird entfällt die Mietzahlungspflicht, §537 II BGB. Eine Abweichung davon muss man erst vereinbaren.


Witzig, dass ihr jetzt mit "ist kompliziert" ankommt. Davor war es ja ganz klar eine Schenkung. :daumen:
 
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uincom schrieb:
Lies halt richtig. Ich habe auch einen anderen Fall gelöst. Den im zweiten Satz meines Postings.
Ziemlich überheblich. Von einer Zustimmung des Vermieters steht nirgends was. Und einen Fall gelöst hast du hier nirgends. Du hats eine Meinung kundgetan. Und was §537 BGB damit zu tun hat, ist auch fraglich. Meinst du Satz 2? Wenn ja setzt das voraus, dass der Vermieter die Überlassung an einen 3. veranlasst hätte. Davon steht nun noch weniger im geschilderten Fall.
 
Ich habe noch nie von kompliziert geschrieben und den Hinweis mit der nötigen Vermieterzustimmung kam doch wohl allein von mir bisher, oder?
 
ThomasK_7 schrieb:
Das sich der Exmieter die Zählerstände für sich aufgeschrieben hat, ist ja noch kein Übergabeprotokoll.

Und selbst diese Zählerstände hat er nicht am 15. notiert sondern "am Wochenende" und der Post ist von 3.11.
 
Mustis schrieb:
Ziemlich überheblich. Von einer Zustimmung des Vermieters steht nirgends was. Und einen Fall gelöst hast du hier nirgends. Du hats eine Meinung kundgetan. Und was §537 BGB damit zu tun hat, ist auch fraglich. Meinst du Satz 2? Wenn ja setzt das voraus, dass der Vermieter die Überlassung an einen 3. veranlasst hätte. Davon steht nun noch weniger im geschilderten Fall.

Ich weiß nicht was du von mir willst. Ich hab den Fall gelöst, den ich in meinem Posting beschrieben habe.

uincom schrieb:
Jemand gibt seine Wohnung, mit Zustimmung des Vermieters, an den Nachmieter ab.


Du, nicht ich, redest vom Fall des TE. Den löse ich natürlich nicht, weil Rechtsberatung. Es mag Parallelen geben oder auch nicht. Das kannst du dir selbst herleiten. Immerhin ist damit die Schenkung vom Tisch.
 
Nun ja, ich ging davon aus, dass wir hier noch halbwegs ontopic reden und somit ein Bezug zum TE vorhanden ist.

Warum nicht einfach schreiben, dass es dies zu klären gilt und wenn gegeben, wäre das ein Ansatz punkt. Rechtsberatung soll das inwiefern sein, wenn der TE selber gar nicht betroffen ist und es sich lediglich um eine Einschätzung auf Basis der gegebenen Infos ist. ?
 
uincom schrieb:
Klar gibt es Geld. Als ob er kostenlos in der Wohnung leben könnte.
Den Fall des TE hat er ja auch schon hier in #14 gelöst, obwohl der Neumieter gar nicht ab 15.10. in der Wohnung gelebt hat und bestimmt für seine Altwohnung bis 31.10. Miete gezahlt hat und deswegen grundsätzlich nicht kostenlos gewohnt hat.
 
uincom schrieb:
Dabei zitierst du @Holt auch noch, dass man sich einig sein muss für eine Schenkung. Schön falsch herum argumentiert. Ohne Einigung über eine Schenkung keine Schenkung.

Aber genau das sagte ich doch. Oder hast du das "falsch herum" nur ungeschickt eingeflochten?

ThomasK_7 schrieb:
@onesworld
Es gab eine Einigung = Schlüsselübergabe zu Konditionen, welche im Eingangspost stehen.

Wo steht denn da was davon, dass der Nachmieter die restliche Monatsmiete nicht zahlen braucht? Wenn man sich über etwas einig ist, dann wird auch darüber gesprochen und nicht stillschweigend irgend etwas hineininterpretiert.

Ich habe selbst schon Wohnungen vorzeitig übernommen und mir war (ganz ohne blabla) klar, dass ich für die Zeit auch die Miete zahlen müsste. "Müsste" deshalb, weil das in meinen Fällen der Vermieter übernommen hat. Dafür musste er die Wohnung nicht renoviert übergeben. Das ist in meinen Augen übrigens immer die geschickteste Lösung. Renovierung übernehmen und dafür einen halben Monat (Restmonat) keine Miete zahlen müssen. So haben nämlich alle was davon.
 
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Der Nachmieter hatte also einen direkten Nutzen in der Zeit, in der einige hier meinen, er müsste nichts zahlen.
 
Er hat dafür aber auch „gezahlt„. Druch die übernahme der renovierung. Wie onesworld anmerkte, eine übliche praxis in de.
 
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Also ich habe meine Wohnungen immer unrenoviert übernommen und zurückgegeben. Die Rückgabe einer (frisch) renovierten Wohnung ist auch regelmäßig nicht mehr erforderlich.
 
Mustis schrieb:
Wie onesworld anmerkte, eine übliche praxis in de.

Ja, und zwar weil ich mich darüber geeinigt habe. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied dazu, einfach irgendwas anzunehmen, weil es üblich ist.

Idon schrieb:
Also ich habe meine Wohnungen immer unrenoviert übernommen und zurückgegeben.

Das mit Wohnung renoviert und unrenoviert zurückgeben hat sich imho etwas geändert, richtig. Dennoch ist es im Interesse des Vermieters, ohne großen Aufwand eine renovierte Wohnung zu haben. Daher ist eine solche Einigung oft möglich. Das setzt eben Voraus, dass man sich darüber einigt. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen.

Daher ist es für mich auch logisch, dass der Nachmieter zu zahlen hat. Er hat mit dem Schlüssel die Gewalt und Verantwortung der Wohnung übernommen ohne eine anders lautende Absprache zu treffen.
 
Dachte der nachmieter hier eben ggf auch. Er renoviert, daher keine weitere miete mehr. Wenn nix anderes vereinbart ist und ich eine lediglich besenreine wohnung bekomme, liegt der gedanke nicht soweit entfernt. Uch will nur darauf hinaus, dass aus der praxis heraus es keineswegs so klar ist, dass bei nicht weiterer absprache so selbstverständlich sein muss, dass der neue mieter zwingend davon ausgehen muss, dass er die miete zahlt bei vorzeitigem zugang zur wohnung. Gewohnt hat er da ja noch nicht. Dem zeitlichen ablauf nach, der geschildert wurde, ist er am we 2. und 3.11 eingezogen. Davor renoviert etc.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Den Fall des TE hat er ja auch schon hier in #14 gelöst, obwohl der Neumieter gar nicht ab 15.10. in der Wohnung gelebt hat und bestimmt für seine Altwohnung bis 31.10. Miete gezahlt hat und deswegen grundsätzlich nicht kostenlos gewohnt hat.


Ist das ein neues BGB? Miete gegen leben in einer Wohnung? Also ich erinnere mich an etwas von Gebrauch gewähren bzw Nutzungsmöglichkeit.
 
Dann frischst Du Deine Kenntnisse eben ein wenig auf, in dem Du recherchierst und herausfinden wirst, dass wir hier beim TE ab dem 15.10. im Bereich der Leihe und nicht des Vermietens sind und nach § 598 BGB dies unentgeltlich zu erfolgen hat, es sei denn, es ist etwas anderes in zulässiger Weise vereinbart worden.

Ohne Einigung über ein Mietentgelt übrigens auch kein Mietvertrag (§535 BGB)! /respektive Untermietvertrag

Stichworte: wohnen ohne Mietvertrag, Gefälligkeitsverhältnis, Abgrenzung Mietvertrag zu Leihe (ist es) und Schenkung (ist es beim TE nicht)
 
ThomasK_7 schrieb:
Ohne Einigung über ein Mietentgelt übrigens auch kein Mietvertrag

Ohne Vertrag keine Leihe. Oder wurde hier nun ein Leih- und kein Mietvertrag geschlossen? Scheint mir entgangen zu sein.

Leihe... Was für eine abstruse Idee. :D
 
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Ich habe mir nun doch einmal die Mühe gemacht und Beck-Online angeworfen.

LG Lübeck, Urteil vom 09.12.2016 - Az. 3 O 310/15.
Leitsätze der Redaktion:
"1. Bei der Nutzung eines Fahrzeugs für mehrere Monate bis zur Auslieferung des späteren Leasingfahrzeugs ist eine kostenlose Überlassung nur dann anzunehmen, wenn eine solche zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.[...]"

Weiterhin:
"Erfolgt die Überlassung der Sache zu dem beabsichtigten Gebrauch üblicher Weise gegen Entgelt, so ist ein solches auch ohne konkrete Erklärung der Parteien hierzu als Miete vereinbart."
BeckOK BGB/Zehelein BGB § 535 Rz. 29.

§§ 612 I, 632 BGB. Hierzu weiter:
"Haben die Parteien keine Miete festgelegt, wendet die Rspr. teilweise §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 (→ Rn. 4) oder § 354 HGB entsprechend an."
MüKoBGB/Häublein BGB § 535 Rz. 154.
 
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