vengeance_1984
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
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Hallo,
nachdem meine kleine Schwester heute total überraschend einen Brief vom Gymnasium erhalten hat, dass sie die Erlaubnis zum Vorrücken in die 8. Jahrgangsstufe nicht erlangt hat, stellte sich zu allem Überdruss auch noch heraus, dass die Schule seit diesem Jahr anscheinend keine Nachprüfung mehr erlaubt.
Nun lese ich jeoch nirgends in der GSO für Bayern, dass die Nachprüfung nicht geschrieben werden kann.
Nun meine Frage: Kann sich die Schule über die GSO hinwegsetzen (vielleicht da Verordnung, kein Gesetz), oder haben die Lehrer dort Unsinn von sich gegeben (bzw. wollen sich keine Mühe mit der Nachprüfung machen)?
nachdem meine kleine Schwester heute total überraschend einen Brief vom Gymnasium erhalten hat, dass sie die Erlaubnis zum Vorrücken in die 8. Jahrgangsstufe nicht erlangt hat, stellte sich zu allem Überdruss auch noch heraus, dass die Schule seit diesem Jahr anscheinend keine Nachprüfung mehr erlaubt.
Nun lese ich jeoch nirgends in der GSO für Bayern, dass die Nachprüfung nicht geschrieben werden kann.
Nun meine Frage: Kann sich die Schule über die GSO hinwegsetzen (vielleicht da Verordnung, kein Gesetz), oder haben die Lehrer dort Unsinn von sich gegeben (bzw. wollen sich keine Mühe mit der Nachprüfung machen)?