Nachprüfung wird nicht gestattet

vengeance_1984

Lt. Commander
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Juli 2007
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Hallo,

nachdem meine kleine Schwester heute total überraschend einen Brief vom Gymnasium erhalten hat, dass sie die Erlaubnis zum Vorrücken in die 8. Jahrgangsstufe nicht erlangt hat, stellte sich zu allem Überdruss auch noch heraus, dass die Schule seit diesem Jahr anscheinend keine Nachprüfung mehr erlaubt.

Nun lese ich jeoch nirgends in der GSO für Bayern, dass die Nachprüfung nicht geschrieben werden kann.


Nun meine Frage: Kann sich die Schule über die GSO hinwegsetzen (vielleicht da Verordnung, kein Gesetz), oder haben die Lehrer dort Unsinn von sich gegeben (bzw. wollen sich keine Mühe mit der Nachprüfung machen)?
 
Ich glaube wenn es eine Privat Schule ist, ist sie nicht gezwungen sich daran zu halten.
Hatte im Bekanntenkreis vor kurzer Zeit den gleichen Fall bei der Tochter einer Freundin. Wir wohnen allerdings in Hamburg, ob es hier nochmal wieder anders ist weiß ich nicht.

MfG
 
Also auf eine Privatschule geht sie nicht^^

Aber wenn es eine staatliche Schule ist, müssten sie sich daran halten?

Bzw. wie sieht es allgemein mit Verordnungen aus? Wann muss man sich daran halten, wann nicht?
 
Wendet euch doch an das zuständige Oberschulamt für eure Region. Die werden da sicherlich gute Auskunft geben können bzw. die Sache sogar regeln.
 
Blöde Frage, aber wo genau finde ich das, wenn ich beispielsweise in München leben sollte? Wenn ich "Oberschulamt München" oder so bei Google eingebe, kommen nur Schulämter raus, die anscheinend nur für Grund- und Hauptschule zuständig sind?
 
Einzelnen Schülern kann die Nachprüfung meines Wissens verweigert werden, z.B. wenn das restliche Zeugnis sehr schlecht ist. Das generell Nachprüfungen abgeschafft werden kann ich mir nicht vorstellen und du solltest dich auf jeden Fall genauer erkundigen.

Bei uns (Österreich) ist der Stadtschulrat dafür zuständig, weiß nicht obs bei euch auch sowas gibt.
 
vengeance_1984 schrieb:
Nun meine Frage: Kann sich die Schule über die GSO hinwegsetzen (vielleicht da Verordnung, kein Gesetz)...

Das möchte ich obwohl sich das Thema erledigt hat noch erwähnt haben: Es ist egal ob es sich um eine Verordnung oder ein Gesetz handelt, beides ist geltendes Recht und bindet somit die Betroffenen. Gesetze werden vom Bundestag/Landtag beschlossen, Verordnungen durch diverse Organe die zuvor in einem Gesetz explizit dazu ermächtigt wurden.

So wieder genug Klugscheisserei für heute^^
 
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