Fischkopp
Commander
- Registriert
- März 2011
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- 2.340
In der Gastronomie werden solche Arbeitszeiten auch gern ausgenutzt, wie mir versichert wurde.
Nur stehen alle Branchen unter dem Arbeitsrecht und wenn die Firma ihr kündigt, weil sie gegen die Arbeits- und Pausenzeiten klagt, wird ihr jedes Arbeitsgericht Recht geben.
Man kann übrigens auch auf Wiedereinstellung klagen und wenn diese Zeiten in der Firma nicht üblich sind, wird es eher dem Filialleiter an den Kragen gehen als der Freundin des TE´s!
Ein Brief an die Geschäftsführung kann auch manchmal Wunder wirken
Nur stehen alle Branchen unter dem Arbeitsrecht und wenn die Firma ihr kündigt, weil sie gegen die Arbeits- und Pausenzeiten klagt, wird ihr jedes Arbeitsgericht Recht geben.
Man kann übrigens auch auf Wiedereinstellung klagen und wenn diese Zeiten in der Firma nicht üblich sind, wird es eher dem Filialleiter an den Kragen gehen als der Freundin des TE´s!
Ein Brief an die Geschäftsführung kann auch manchmal Wunder wirken