Nachweisbarer Betrug, wie damit umgehen?

Smash32

Lt. Commander
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Ich habe heute einen etwas kuriosen Fall bei dem ich nicht weiß wie ich damit umgehen soll.

Ich habe bei einem Elektronikhändler auf Ebay eine Actionkamera gekauft, angeboten wurde sie als "ungeprüfter Versandrückläufer", man können die Kamera nicht testen da der Akku fehlt und deshalb können Defekte nicht ausgeschlossen werden.

Nun kommt die Kamera heute an und sie ist tatsächlich defekt, auch ist an der Kamera sichtbar, dass sie schon auseinandergebaut wurde (erkenntlich an den Kanten an denen man das Cover mit einem Minispachtel anheben kann). Und dann wurde mein Verdacht sogar bestätigt. In der Kamera war eine Speicherkarte die eindeutige Videos enthält wie die Kamera in einer Werkstatt liegt und auseinandergebaut wird. Für mich ist der Fall klar, der Verkäufer (ein kleiner Elektrofachhandel der auch gebrauchte Teile verkauft) wusste von dem Defekt und hat sie bewusst ohne Akku verkauft. Auch hat der Verkäufer ein paar negative Bewertungen die darauf hinweisen, dass Teilweise nicht so ganz die Wahrheit gesagt wird.

Natürlich werde ich die Kamera zurückschicken, da eh eine Rückgabe angeboten wird. Ich frage mich jedoch wie ihr am ehesten damit umgehen würdet? Es würde mich ärgern wenn er die Kamera wieder so weiterverkauft oder andere Teile bei denen er weiß, dass sie defekt sind, als ungeprüft verkauft.
 
Smash32 schrieb:
Speicherkarte die eindeutige Videos enthält wie die Kamera in einer Werkstatt liegt und auseinandergebaut wird
Und du kannst beweisen, dass es sich bei der gefilmten um dieselbe Kamera handelt, die du gerade in der Hand hältst? Ich frage mich halt, warum man mit einer anderen Kamera deine Kamera filmen sollte und danach die Speicherkarte von der filmenden in die gefilmte Kamera umsteckt. :confused_alt:

Davon abgesehen ist es ja nicht erst seit gestern üblich, dass "ungeprüft" als Synonym zu "defekt" verwendet wird.
 
Es wird nicht die Kamera gefilmt, sondern mit der Kamera die ich habe. Man sieht den Fisheyeffekt und es wird nur das Cover der Kamera vorne auf den Tisch gelegt. Es sind etliche Videos darauf wie nur kurz einmal getestet wird das auf den Knopf gedrückt wird. Ich nehme an das Display hat nicht funktioniert und die Person hat immer wieder die Taste probiert (An schalten und Videoaufnahme sind an der Kamera der selbe Knopf).

Und weil ungeprüft als Synonym als defekt verwendet wird (was übrigens Betrug ist) soll ich nichts machen und es so hinnehmen? Der Verkäufer wusste definitiv von dem Defekt. Mit welcher Begründung sollte er die Speicherkarte aus einer anderen Kamera mit der er diesen Sachverhalt gefilmt hat in die Actioncam stecken?
 
Mit Verweis auf das RDG ist meine Meinung dazu, dass du dich bewusst auf dieses "Gamble" eingelassen hast, in der Hoffnung ein vermeintliches Schnäppchen zu machen.

Gezockt, verloren, rumgeheult ..
 
Natürlich war mir bewusst, dass die Kamera einen Defekt haben KANN. Es geht mir darum dass der Verkäufer genau wusste, dass sie defekt ist und mit Falschaussagen über den Zustand täuschen wollte, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Ich kann die Kamera wie gesagt einfach zurückgeben und darum geht es mir auch nicht.

Ihr findet es also in Ordnung wenn eingetragene Elektronikhändler Geräte von deren Defekt sie genau wissen als "ungeprüft" verkaufen, obwohl sie vorher ausführlich geprüft wurden und der Defekt festgestellt wurde?
 
Nach dieser Logik hast du sie also nur bestellt, um sicher zu gehen, dass sie wirklich kaputt ist ....

Mit welcher Begründung sollte er die Speicherkarte aus einer anderen Kamera mit der er diesen Sachverhalt gefilmt hat in die Actioncam stecken?

Versteh ich das richtig und er hat den Defekt für dich dokumentiert? Das wäre reichlich dämlich ...
 
und wo ist jetzt der Beweis? Sieht man den Inhaber? Ich mein das Video kann doch auch von einem Kunden davor sein, der es reklamiert hat, er Verkäufer testet es nicht ochmal und beschreibt es somit korrekt. ICh sehe den Beweis von dir nicht.
 
Wenn ein defekt nicht ausgeschlossen werden kann, dann muss man als Käufer erstmal von einem defekt ausgehen. Sonst würde kein Verkäufer es nicht so formulieren. Und die Formulierung ist so auch OK.

Du hast was defektes gekauft und was defektes bekommen. Ist doch alles gut.
 
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Ich bin davon ausgegangen die Angaben wurden wahrheitsgemäß gemacht. Ich habe bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen, der Anwalt meinte auch die Beweise sind für einen Betrug seiner Meinung nach Eindeutig und ich soll den Händler am besten Kontaktieren und ihn damit konfrontieren um zu einer Lösung zu kommen und das werde ich jetzt auch machen.
 
Also wenn du wirklich der Meinung bist ein "eindeutiges Video" zu besitzen, das den Defekt beweist, könntest du versuchen damit einen Strafantrag zu stellen.
 
Es ist eindeutig erkenntlich, dass es sich um eine Elektronikwerkstatt hält, überall liegen Kameras und andere Elektronikgeräte rum, auf der Werkbank stehen etliche Geräte zum Testen, Spannungsprüfer, Lötkolben etc. Außerdem sieht man große Lagerregale mit Kleinteilfächern etc. Das Video ist nie im Leben bei einer Privatperson aufgenommen worden.
 
Welche LÖsung den? das er die Kamera zurücknimmt, was deiner Aussage nach eh möglich ist? Oder was erwartest du dir jetzt? Solange man den Inahber nicht eindeutig auf dem Video identifizieren kann, weiß ich nicht, wo dein BEweis sein soll, das er vom Defekt wusste.
 
@BlubbsDE, der Anwalt sagt etwas anderes. Es wurde vertraglich zugesichert die Ware sei ungeprüft. Sie ist jedoch nachweislich geprüft. Es liegt ein Betrug zur persönlichen Bereicherung vor, es wurden wissentlich falsche Angaben gemacht um einen höheren Gewinn zu erzielen. Das ist die Aussage eines Anwaltes.
 
Also allgemein gibt es häufig einen zivilrechtlichen Anspruch und eine unabhängige strafrechtliche Komponente.
 
Wenn ein Anwalt dir das so sagt, ohne die Kamera oder das Video je gesehen zu haben, Gratulation zu diesem Herrn.
 
Der Herr wird sich im Konjunktiv geäußert haben. Das ist so üblich bei einer telefonischen Erstberatung
 
Ein Anwalt gibt Dir erst immer Recht. Das liegt in der Natur der Sache.

Du hast bekommen, was Du gekauft hast. Wenn Dir langweilig ist, dann bestreite halt den Rechtsweg.
 
Ein Anwalt vertritt im Zweifel die Rechtsauffassung des Klienten.... riesen Unterschied. Außerdem klärt er den Klienten über andere Rechtsauffassungen auf.

Mein Tipp wäre die Sache zusätzlich dem Staat zu übergeben und ansonsten auf deinen Anwalt zu hören.
 
Ich habe eine UNGEPRÜFTE Kamera bestellt. Ich habe den Verkäufer grade angerufen und er gibt sogar zu gewusst zu haben, dass die Kamera defekt ist. Er meint er kauft generell bewusst kaputte Ware von Händlern und verkauft die Artikel dann als ungeprüft weiter. Meines Erachtens gibt er damit den Betrug sogar zu. Er weiß scheinbar immer vom Defekt und schreibt immer, Artikel ist ungeprüft, ein eventueller Defekt kann nicht ausgeschlossen werden. tolles Geschäftsmodell.

Ich frage mich wieso hier die meisten Leute so etwas unterstützen.
 
Das Telefonat hat nicht zufällig jemand mitgehört? Wobei ... für den Staatsanwalt wärst du dann wahrscheinlich Zeuge .. alles gut
 
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