Nachweisbarer Betrug, wie damit umgehen?

Wir unterstützen es nicht, nur aus den von dir bisher geschilderten Fakten geht kein Beweis hervor. Zudem erklärst du nicht, was du eigentlich willst, wenn du die Kamera einfach zurück geben kannst.
 
Ich möchte nicht, dass ein Elektronikhändler Kunden über den Zustand der Ware täuscht. Das Gespräch haben bei mir zuhause mehrere Personen mitgehört, ich hatte auf Lautsprecher. Ich finde es einfach unverschämt so etwas zu tun und ich möchte einfach das der Händler aufhört Kunden zu betrügen. Empfinde das auch als legitim.

Ich habe ein Video wie die Kamera eindeutig geprüft wird und der Händler gibt zu er Prüfe die Ware zwar nicht aber kauft Ware die als defekt geprüft wurde und gibt dann an sie wäre ungeprüft. Schließlich hätte er persönlich sie ja nicht noch einmal geprüft.
 
Ja, er hat damit den Betrug zugegeben. Zeig ihn an.
 
SIt sicher nicht ganz sauber, du wirst rechtlich aber nichts machen können.
Smash32 schrieb:
Schließlich hätte er persönlich sie ja nicht noch einmal geprüft.
Deswegen.

Du kannst es ja zur Anzeige bringen, ich denke aber nicht, das etwas passiert.
 
Also der Typ scheint mir reichlich doof zu sein, jetzt hast du sogar etwas gegen ihn in der Hand.
Jetzt kannst du ihn anzeigen, die Beweislage ist meiner Meinung nach nun ausreichend.
 
Zur rechtlichen Lage kann ich hier leider nichts sagen, doch nach meinem eigenen Rechtsempfinden (mit dem ich falsch liegen kann), finde ich es legitim, wie der Händler hier agiert. Er kauft also massenhaft defekte Geräte und verkauft sie auch "als defekt" bzw. "ungeprüft" - womit er Gewährleistung und Umtausch/Rücknahme ausschließt. Mein Rechtsempfinden ist da auf der Seite des Händlers. Ich hab selbst sogar mal kurzzeitig gezielt "als defekt" angebotene Notebooks auf Ebay gekauft, um sie anschließend zu reparieren, weiterzuverkaufen oder Ersatzteile auszuschlachten - als ich wäre sogar noch Zielgruppe eines solchen Angebotes und meiner Meinung nach richtet sich das Angebot des Händlers daher auch eher an Bastler. Ehrlich gesagt stehe ich in dem von dir geschilderten Fall auf der Seite des Händlers.

Dass der Händler vielleicht in Kauf nimmt, dass er gutgläubige Kunden, die ein Schnäppchen machen wollen, beliefert, ist imho höchsten moralisch fragwürdig.

angeboten wurde sie als "ungeprüfter Versandrückläufer", man können die Kamera nicht testen da der Akku fehlt und deshalb können Defekte nicht ausgeschlossen werden.

Das alles war dir vor dem Kauf also klar?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: areiland
Smash32 schrieb:
Auch hat der Verkäufer ein paar negative Bewertungen die darauf hinweisen, dass Teilweise nicht so ganz die Wahrheit gesagt wird.
Spätestens hier hätte ich Abstand vom Händler und damit vom Kauf genommen. Alles in allem kategorisiere ich das unter "selber schuld". Wäre überrascht, wenn du mit der Reklamation durchkommen solltest.
 
Smash32 schrieb:
Das Gespräch haben bei mir zuhause mehrere Personen mitgehört, ich hatte auf Lautsprecher.

Ich hoffe du hast den Herrn vorher darüber aufgeklärt, dass du das Telefon auf Lautsprecher hattest und andere Personen bei dem Gespräch mithören?

Wenn nicht ist das rechtlich genauso bedenklich wie sein Verhalten bewusst defekte Ware als ungeprüft zu verkaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: areiland
Stichwort Verwertungsverbot. Das Mithören an sich ist wohl kein Problem.
Hier kann man vielleicht Straf und Zivilprozess unterscheiden, also wer für wen Zeuge sein darf. Im Zivilprozess kann der TE nicht für seine eigene Partei Zeuge sein, damit wird es schwer das Telefonat zu verwerten.

Im Strafprozess könnte der TE jedoch durchaus als Zeuge der Staatsanwaltschaft aussagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Falsch.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 31. Oktober 2002 veröffentlichten Beschluss vom 9. Oktober 2002 über zwei Verfassungsbeschwerden entschieden:
Das Mithören, in das der andere Telefongesprächspartner nicht eingewilligt hat, ist unzulässig.
Allerdings braucht die Einwilligung nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben.

Quelle
 
Naja, ist das dann strafbar? Also das Verwertungsverbot habe ich ja schon angesprochen. Denke damit ist nur die Unzulässigkeit als Beweismittel gemeint und keine Strafbarkeit. Oder? Kenne das auch so, dass man immer die anwesenden Personen nennt, wenn man telefoniert.
 
Ich hab den Artikel vorerst einfach reklamiert und überlege mir wie ich weiter damit umgehe. Die Meinungen hier scheinen ja sehr geteilt zu sein.

TheManneken schrieb:
Zur rechtlichen Lage kann ich hier leider nichts sagen, doch nach meinem eigenen Rechtsempfinden (mit dem ich falsch liegen kann), finde ich es legitim, wie der Händler hier agiert. Er kauft also massenhaft defekte Geräte und verkauft sie auch "als defekt" bzw. "ungeprüft" - womit er Gewährleistung und Umtausch/Rücknahme ausschließt. Mein Rechtsempfinden ist da auf der Seite des Händlers. Ich hab selbst sogar mal kurzzeitig gezielt "als defekt" angebotene Notebooks auf Ebay gekauft, um sie anschließend zu reparieren, weiterzuverkaufen oder Ersatzteile auszuschlachten - als ich wäre sogar noch Zielgruppe eines solchen Angebotes und meiner Meinung nach richtet sich das Angebot des Händlers daher auch eher an Bastler. Ehrlich gesagt stehe ich in dem von dir geschilderten Fall auf der Seite des Händlers.

Dass der Händler vielleicht in Kauf nimmt, dass er gutgläubige Kunden, die ein Schnäppchen machen wollen, beliefert, ist imho höchsten moralisch fragwürdig.

Das alles war dir vor dem Kauf also klar?

Ich hätte mit dem von dir genannten Vorgehen an sich auch kein Problem. Ich kaufe etwas als Defekt und verkaufe es als Defekt weiter. Womit ich ein Problem habe ist, dass er bewusst Artikel kauft die ausführlich geprüft wurden und ein defekt festgestellt wurde und er behauptet die Artikel seien ungeprüft und könnten VIELLEICHT einen Defekt aufweisen, aber auch heile sein. Er weiß von dem Defekt da die Artikel geprüft wurden, täuscht jedoch Unwissenheit vor um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Und das ist in meinen Augen Betrug.

Stell dir doch einfach vor du Kaufst irgendwo ein Auto, bei dem in der Werkstatt ein Motorschaden festgestellt wurde, aber es läuft grade noch so. Und dann Verkaufst du es weiter mit den Worten "Ich habe keine Ahnung von Autos, an dem Auto könnte eventuell etwas defekt sein, ich kann es nicht prüfen". Das ist für mich Betrug.
 
Interessiert mich auch. Außerdem kannst ihn immer noch anzeigen.

Hätte ich aus Prinzip eh getan, auch wenn das in meinen bisherigen Beiträgen eher durch die Blume gesagt wurde. Denke da gibt es ein Missverständnis. Übergebe die Sache dem Staat, der ist zuständig.
 
Finde ich schon interessant. Man kauft ein Produkt bei ebay mit einem Risiko von mindestens 50%, dass das Gerät kaputt ist. Nun ist es wirklich kaputt und man will es zurück geben, weil es, laut Angabe des TE, anscheinend doch geprüft wurde. Wurde das Gerät geprüft und war nachweislich defekt und man hat es als ungeprüften Rückläufer verkauft, so halte ich das tatsächlich für geplanten Betrug da hier, und nun gut aufgepasst, wissentlich und mit Vorsatz eine wichtige Eigenschaft der Ware, nämlich der Defekt, verschwiegen wurde.

Das Problem: Du musst beweisen, dass die Cam geprüft wurde und eben nachgewiesen vor dem Verkauf als defekt erkannt wurde.
 
Eine Rückgabe ist wie vorab schon gesagt nicht ausgeschlossen gewesen. Ich habe die Kamera zurückgesendet und das Geld bei Paypal erstattet bekommen. Weiterhin habe ich bisher nichts unternommen, auch wenn es sich meiner Ansicht nach weiterhin um einen Betrug handelt.

Wie gesagt, auf dem Video sieht man jemanden mit feinen Handschuhen, der an der Kamera die aufnimmt irgendetwas tut, er nimmt sie immer hoch, dreht sie, stellt sie wieder hin, ändert Einstellungen. Man sieht eindeutig eine sehr gut eingerichtete Werkstatt mit mehreren Werkbänken, Lötkoblen und sonstigen Testgeräten für Elektronik. Auch ein Regallager etc. ist auf dem Video zu sehen. Es handelt sich also eindeutig um ein Gewerbe und definitiv um keine Privatperson.
 
Und wer sagt Dir:

- das es genau mit deiner Kamera aufgenommen worden ist?
- das es wirklich "der Händler" war?

Vielleicht stammt die Speicherkarte auch aus einer anderen Kamera, oder das Video ist vom ursprünglichen Besitzer und in der Werkstatt des Herstellers gemacht worden?
 
Smash32 schrieb:
...Ich kann die Kamera wie gesagt einfach zurückgeben und darum geht es mir auch nicht...
Dann mach das doch, wo ist das Problem? Wir leben nicht in den USA, in denen Du jetzt eine Klage über 17 Millionen anstreben würdest, weil Du so extrem leidest und nie wieder ein normales geregeltes Leben führen können wirst, weil Du so enttäuscht bist. Es reicht ein zu heißer Kassee, um hunderttausende zu bekommen. Hier ist das zum Glück anders.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stella_Liebeck

Smash32 schrieb:
...Ich frage mich wieso hier die meisten Leute so etwas unterstützen.
Weil mündige Bürger wissen, dass "ungeprüft" gleichbedeutend mit "defekt" ist. Dazu weiß ebenso jeder, dass ebay keiner vertrauenswürdige Quelle ist. Und stell Dir vor, Du hättest das Produkt auf dem Flohmarkt gekauft. Was wäre dann? Würdest Du dann auch eine Klage gegen den Flohmarkthändler anstreben

Smash32 schrieb:
Ich habe die Kamera zurückgesendet und das Geld bei Paypal erstattet bekommen.
Dann ist doch alles gut und Dir ist kein Schaden entstanden
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben