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Mustis
Gast
Wir unterstützen es nicht, nur aus den von dir bisher geschilderten Fakten geht kein Beweis hervor. Zudem erklärst du nicht, was du eigentlich willst, wenn du die Kamera einfach zurück geben kannst.
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Deswegen.Smash32 schrieb:Schließlich hätte er persönlich sie ja nicht noch einmal geprüft.
angeboten wurde sie als "ungeprüfter Versandrückläufer", man können die Kamera nicht testen da der Akku fehlt und deshalb können Defekte nicht ausgeschlossen werden.
Spätestens hier hätte ich Abstand vom Händler und damit vom Kauf genommen. Alles in allem kategorisiere ich das unter "selber schuld". Wäre überrascht, wenn du mit der Reklamation durchkommen solltest.Smash32 schrieb:Auch hat der Verkäufer ein paar negative Bewertungen die darauf hinweisen, dass Teilweise nicht so ganz die Wahrheit gesagt wird.
Smash32 schrieb:Das Gespräch haben bei mir zuhause mehrere Personen mitgehört, ich hatte auf Lautsprecher.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 31. Oktober 2002 veröffentlichten Beschluss vom 9. Oktober 2002 über zwei Verfassungsbeschwerden entschieden:
Das Mithören, in das der andere Telefongesprächspartner nicht eingewilligt hat, ist unzulässig.
Allerdings braucht die Einwilligung nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben.
TheManneken schrieb:Zur rechtlichen Lage kann ich hier leider nichts sagen, doch nach meinem eigenen Rechtsempfinden (mit dem ich falsch liegen kann), finde ich es legitim, wie der Händler hier agiert. Er kauft also massenhaft defekte Geräte und verkauft sie auch "als defekt" bzw. "ungeprüft" - womit er Gewährleistung und Umtausch/Rücknahme ausschließt. Mein Rechtsempfinden ist da auf der Seite des Händlers. Ich hab selbst sogar mal kurzzeitig gezielt "als defekt" angebotene Notebooks auf Ebay gekauft, um sie anschließend zu reparieren, weiterzuverkaufen oder Ersatzteile auszuschlachten - als ich wäre sogar noch Zielgruppe eines solchen Angebotes und meiner Meinung nach richtet sich das Angebot des Händlers daher auch eher an Bastler. Ehrlich gesagt stehe ich in dem von dir geschilderten Fall auf der Seite des Händlers.
Dass der Händler vielleicht in Kauf nimmt, dass er gutgläubige Kunden, die ein Schnäppchen machen wollen, beliefert, ist imho höchsten moralisch fragwürdig.
Das alles war dir vor dem Kauf also klar?
womit er Gewährleistung und Umtausch/Rücknahme ausschließt.
Dann mach das doch, wo ist das Problem? Wir leben nicht in den USA, in denen Du jetzt eine Klage über 17 Millionen anstreben würdest, weil Du so extrem leidest und nie wieder ein normales geregeltes Leben führen können wirst, weil Du so enttäuscht bist. Es reicht ein zu heißer Kassee, um hunderttausende zu bekommen. Hier ist das zum Glück anders.Smash32 schrieb:...Ich kann die Kamera wie gesagt einfach zurückgeben und darum geht es mir auch nicht...
Weil mündige Bürger wissen, dass "ungeprüft" gleichbedeutend mit "defekt" ist. Dazu weiß ebenso jeder, dass ebay keiner vertrauenswürdige Quelle ist. Und stell Dir vor, Du hättest das Produkt auf dem Flohmarkt gekauft. Was wäre dann? Würdest Du dann auch eine Klage gegen den Flohmarkthändler anstrebenSmash32 schrieb:...Ich frage mich wieso hier die meisten Leute so etwas unterstützen.
Dann ist doch alles gut und Dir ist kein Schaden entstandenSmash32 schrieb:Ich habe die Kamera zurückgesendet und das Geld bei Paypal erstattet bekommen.