Netcologne Kündigen

JJJT

Commander Pro
🎅Rätsel-Elite ’08
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Feb. 2008
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Hallo,

leider hat mein Mitbewohner, der sich für die Internetgeschichten bei uns zuständig fühlt, nicht rechtzeitig gekündigt obwohl ich ihn darum geben hatte.

Der Anschluss ist uns hier in Köln zu langsam (12 Mbit) und den Glasfaseranschluss bekommen die irgendwie nicht hin, obwohl wir im Ausbaugebiet liegen, wir alle Unterlagen erbracht haben und uns mündlich zugesichert wurde, dass es max. 6 Monate dauert (ist 1 Jahr her).

Der Vertrag läuft am 15.06.2013 aus, somit sind es nur noch etwa 2,5 Monate.
Jetzt hab ich mir die AGB's mal genauer angeschaut, werde jedoch nicht zu 100% schlau daraus.

netcologne.JPG

unter Punkt 10.2 steht, dass man den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten fühestens jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen kann. -> soweit klar

unter Punkt 10.3 steht jetzt jedoch: "Soweit keine Kündigung zum Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit erfolgt,..., verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um jeweils 12 Monate."

Die Mindestvertragslaufzeit endet ja erst am 15.06.13. Wenn ich das richtig verstehe kann ich bis zu diesem Datum noch Kündigen ohne das 12 Monate drauf kommen, oder? Ab der Kündigung würde der Vertrag noch 3 Monate laufen.

Ich weiss, dass AGB's und rechtlicher kram nicht immer etwas mit logik und gesunden Menschenverstand zu tun haben.
Wie sieht die Sachlage hier nun aus?
 
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12 Mbit sind doch gar nicht mal so schlecht? Also ich sehe da keine Chance, ich würde zwar trotzdem kündigen, aber sie werden dir vermutlich dann den 15.06.2014 als Kündigungstermin bestätigen. Wenn dein Mitbewohner auszieht und der Vertrag auf ihn läuft, dann kann er den Vertrag doch mitnehmen? ( Umzugsantrag stellen )

Wenn Netcologne nicht am neuen Wohnort von ihm liefern kann, dann wärt ihr sicherlich auch auf der sicheren Seite. Will denn dein Kumpel den Vertrag mitnehmen?

http://www.telemedicus.info/article/2392-Das-neue-Sonderkuendigungsrecht-bei-DSL-Vertraegen.html
Die neue Rechtslage: Sonderkündigungsrecht

Diesen Umstand hatte wohl auch der Gesetzgeber erkannt. Mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 wurden nun die Rechte der Verbraucher gestärkt: Ist der Provider fortan nicht in der Lage, am neuen Wohnort die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.

Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht jedoch nicht, wenn der Provider die vertragliche vereinbarte Dienstleistung auch am neuen Wohnort erbringen kann und will. Für den technischen Aufwand, der dem Provider durch den Umzug des Kunden entsteht, kann er vom Kunden sogar ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Höhe des Entgelts darf dabei die Kosten für die Schaltung eines Neuanschlusses nicht überschreiten.
Auch hier gelten 3 Monate, sprich ich würde also einen Umzugsantrag stellen und im Falle der Nichtlieferbarkeit mich auf das §46 Abs. 8 TKG beziehen und somit von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. ( Das ist dann unabhängig vom versäumten normalen Kündigungstermin [Auch hier gelten 3 Monate] )
 
Der Satz besagt, dass Du 3 Monate Kündigungsfrist hast, aber frühestens zum Ablauf der vertraglich festgelegten Mindestlaufzeit von 2 Jahren kündigen kannst. Mit anderen Worten. Der Vertrag läuft auf jeden Fall 2 Jahre, auch wenn Du ggf. sofort kündigst, wobei die Kündigung aber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf abgeschickt worden sein muss.
 
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