Mike550155
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2010
- Beiträge
- 841
Erzbaron schrieb:Jedes in Deutschland und Europa verkaufte Netzteil bekommt eine "Betriebserlaubnis", heisst das wenn wirklich ein Schadensfall eintritt der durch das Netzteil begründet ist müssen Versicherungen zahlen ...
Diese Betriebserlaubnis wird aber nur im unveränderten Originalzustand erteilt ... wenn jetzt aber ein anderer Lüfter installiert wird wird das Netzteil so verändert das eben diese Betriebserlaubnis erlischt ...
Hallo Erzbaron,
vielen Dank fuer deine Erlaeuterungen. Ich bin immer noch der Meinung das du und Tinpoint im Bezug auf das Vorhandensein einer etwaigen Betriebserlaubnis eine falsche Vorstellung haben.
Es gibt meines Wissens nach weder in der EU noch in Deutschland ein Vorschriftenwerk oder eine Struktur, die eine Betriebserlaubnis im Konsumgueterbereich regelt oder erteilt/zurueckzieht.
Alle existierenden Regelungen richten sich an den Hersteller und Handel, fuer den Anwender bestehen jedoch kaum Verpflichtungen.
Wird also, wie in unserem Beispiel, durch den Anwender (Eigentuemer) ein Produkt unter Missachtung der in der Bedienungsanweisung bzw. auf dem Produkt vorhandenen Warnhinweise veraendert, erlischt nur sein aus der Produkthaftung vorhandener Anspruch an Dritte (Hersteller/Handel).
Er kann das Produkt jedoch weiter benutzen, eine Ihn betreffene Betriebserlaubnis gibt es nicht und kann daher auch nicht erloeschen. Das Weiterbenutzen und alle dadurch entstehenden Konsequenzen (auch im Hinblick auf Schadensregulierung) wuerde jedoch allein in seinem Verantwortungsbereich liegen. Im Schadensfall waehre nur er Verantwortlich.
So ist zumindestens mein Verstaendnis der Situation im Hinblick auf die Produkthaftung derzeit.
Ich wuerde mich auf deine Interpretation sehr freuen.
Man kann nur jedem raten von solchen Veraenderungen Abstand zu nehmen, aber auf jedenfall ein veraendertes Produkt nicht weiter zu verkaufen.
Zuletzt bearbeitet: