Neuer Bußgeldkatalog -> Zustimmung oder mehr Konfliktpotenzial?

Binalog schrieb:
Leuten, die regelmäßig vorsätzlich Rechtsverstöße begehen, spreche ich persönlich die charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ tatsächlich ab.
Also darf keiner mehr fahren?
Ergänzung ()

Skaiy schrieb:
2500,00 € bezahlt und bisher 4 Jahre TÜV bekommen
HU mit AU kostet doch niemals so viel. ;)
 
Ab wann verliert man eigentlich aufs Lebenszeit die Lizenz zur Führung eines Kraftfahrzeuges?

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knoxxi schrieb:
Ab wann verliert man eigentlich aufs Lebenszeit die Lizenz zur Führung eines Kraftfahrzeuges?
Direkt wegen "Raserei" wohl nie. Das härteste ist wohl, das die Raserei als Gefährdung des Strassenverkehrs gewertet wird und der FSST damit Zweifel an der Fahrteignung kommen. Dann wird eine MPU angeordnet. Erst nach Bestehen der MPU oder Aussitzen bis zum Verjähren dieser Anordnung ( effektiv 15 Jahre ? ) kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden
 
Lebenslang gibts wohl nur über Krankheit (physisch oder psychisch). Deutschland hat ja auch beim Führerscheinentzug wirtschaftliche Anpassungen.

In Österreich ist der Führerschein sofort abzugeben, bei einer persönlichen Kontrolle heißt dass, das du dich abholen lassen musst und sofort ohne Schein bist. In D kannst du dir (eingeschränkt aber doch) einteilen wann du die Monate absitzt solange es sich im Bereich des Fahrverbots bewegt (bis 3 Monate).

Für Vertreter oder berufliche Vielfahrer ein Vorteil in D.
 
hallo7 schrieb:
Für Vertreter oder berufliche Vielfahrer ein Vorteil in D.
Das ist richtig und leider auch mit einer der Auslöser. Wenn ich auf meinen Lappen angewiesen bin, sei es dienstlich oder weil ich am Arsch der Heide wohne, muss ich mich halt entsprechend verhalten. So was geht mir einfach nicht in den Kopf.
 
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Ich fand den neuen Strafenkatalog in seiner ursprünglichen Fassung besser. Der zielte darauf ab, dass man die "harten" Fälle ordentlicher bestraft. So maximal 15 km/h fahre ich auf der Autobahn auch zu schnell, bzw. immer so, dass ich nicht in den Punktebereich komme. Dann gibt es noch die 2%, die mit 30 bis 50 zu schnell unterwegs sind. Die Chance erwischt zu werden ist gleich 0. Trotz meiner geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen habe ich in 10 Jahren genau einmal bezahlen müssen. Und ich war teils 40000 km im Jahr unterwegs. Das sagt schon viel aus.

Dann zu der Sache mit den Falschparkern. Nur weil man sich ein Fahrrad kauft, wird man nicht sein Auto verkaufen. Es steht also trotzdem noch irgendwo rum und nimmt Platz weg. Platzgewinn = 0. Wir haben einfach zu viele Autos für so ein kleines Land. Wenn sich die Masse dann noch auf Städte konzentriert, wird es noch schlimmer.

DHL-Fahrer zahlen nie, weil sie nur kurz falsch halten. Es wird nie in dem Moment gerade jemand vom Ordnungsamt vorbeikommen und ein Bußgeld verteilen. Deshalb stellen die sich auch hin wie sie lustig sind. Auf der einen Seite kann ich es schon verstehen. Wie willst du jedes mal einen sauberen Parkplatz finden? Die Behinderung ist ja nach 1 bis 2 min vorbei.

Die mit Abstand schlimmste Gruppe sind Fahrradfahrer. Bin mit dem Rad und Anhänger selbst sehr viel unterwegs und erlebe mehrfach, wie rote Ampeln überfahren werden, während wir anderen bereits davor stehen und warten. So viel Dreistigkeit muss erst mal sein.
 
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knoxxi schrieb:
Ab wann verliert man eigentlich aufs Lebenszeit die Lizenz zur Führung eines Kraftfahrzeuges?
Nun, da gäbe es den Straftatbestand des Alleinrennens.
Das würde ausreichen, um ihn länger aus dem Verkehr zu ziehen.
 
Gerne zu diesem Tatbestand, den ich absolut lächerlich finde (Rennen gegen sich selbst - lol!), ein Urteil lesen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=116078&pos=0&anz=1

Ziffer 3 Auf Seite 3 reicht eigentlich aus.


Die Begründung ist aber, wie so oft, genial: Er wollte die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen. Bei einem Fahrzeug mit >300km/h vMax also laut Urteil 163km/h, als er zu bremsen begann. Klingt komisch, ist aber so, obwohl sich dort sicher auch höhere Geschwindigkeiten erreichen ließen. Muss man aber wohl so argumentieren, damit man einen Fall unter diese groteske Norm subsumiert bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da stimme ich dir, @Idon, völlig zu.
Der Tatbestand an sich ist Blödsinn.

Die Frage, ob diese Person dann charakterlich geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, finde ich generell immer spannend. Bei solch starken Verstößen zweifel ich dann doch dran.
Aber manges weiterer Informationen (andere Delikte in der Hinsicht) für uns "Normalsterbliche" eh nicht weiter zu betrachten.
Manchmal würde ich bei so was schon gerne Schöffe sein.
 
Der Tathergang ist im von Idon verlinkten Urteil doch beschrieben. Jemand versucht sein 1,7 t schweres Fahrzeug in der Stuttgarter Innenstadt (kennen die alle?) "ohne Rücksicht auf Verluste" auf Höchstgeschwindigkeit zu bekommen. Aufgrund der Topologie ist bis zum Unfall nach 500 m bei 163 km/h Feierabend.

Wie sollte man so einen Tatbestand anders benennen?
 
Ein "Rennen" ist immer gegen irgendetwas. Personen, die Uhr oder sonstwas.
"Alleinrennen" klingt komisch, "Rennen fahren" reicht doch als Definition aus.

Mir ging es oben nur um den Namen des Tatbestandes, nicht um den Inhalt.
 
Wenn ich unter allen Umständen und ohne Rücksicht auf alles andere versuche so schnell zu fahren wie es geht, dann gibt es nur noch einen "Gegner", meine Unzulänglichkeiten in Fahrkunst. Ich werde selbst zum Kontrahenten. Für mich macht das Sinn.
 
MichaW schrieb:
Ein "Rennen" ist immer gegen irgendetwas. Personen, die Uhr oder sonstwas.
Ich kann auch ein Rennen gehen mich selbst fahren, wenn ich auf einer definierten Strecke meine Bestzeit schlagen möchte oder?
Das wäre für mich zum Beispiel ein "Alleinrennen".
 
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@Binalog

Dafür gibt es doch gerade den § 315c StGB.

Ich störe mich an dem "höchstmögliche Geschwindigkeit". Um die zu definieren haben die Richter sich ja auch ganz schön anstrengen müssen. Es braucht den inneren Willen so schnell zu fahren wie es die subjektive Wahrnehmung erlaubt sowie die objektive Erreichung - wenn auch in Teilschritten - der höchstmöglichen Geschwindigkeit.

Faktisch also gerade nicht die höchstmögliche Geschwindigkeit, sondern
a) das was die jeweilige Person für gerade noch erreichbar hält
b) einen technisch möglichen Zwischenschritt für das Fahrzeug und objektive Beobachter



Natürlich gehört dem Fahrer aus dem Urteil der Führerschein entzogen, natürlich geht er zu Recht in den Knast und natürlich sollte so jemand nie wieder oder erst nach sehr langer Zeit eine erneute Chance erlangen, den Führerschein neu zu erwerben. Aber dann doch bitte nicht auf Grundlage eines Alleinrennens mit höchstmöglicher Geschwindigkeit, das mit so vielen undefinierten Rechtsbegriffen ausgestattet ist, dass der BGH mal wieder einen hervorragenden Zirkelschluss aus eigener ständiger Rechtsprechung zu anderen Normen, Literatur (fast immer dieselbe...) und Gesetzesbegründungen aufbauen kann und muss.



Im Ergebnis haben wir also die automatische Schrotflinte des Strafgesetzes mit langen Freiheitsstrafen, die mittlerweile fast jeden treffen kann, und dann einen Bußgeldkatalog, den von der Art und der Pönalisierung her auch meine Katze hätte verfassen können. Die will nämlich auch nur schmusen und kuscheln.
 
downforze schrieb:
Die mit Abstand schlimmste Gruppe sind Fahrradfahrer. Bin mit dem Rad und Anhänger selbst sehr viel unterwegs und erlebe mehrfach, wie rote Ampeln überfahren werden, während wir anderen bereits davor stehen und warten. So viel Dreistigkeit muss erst mal sein.
Das Autofahrer weniger bei rot fahren liegt nur daran, das sie normalerweise nicht an vor Ihnen stehenden regeltreuen Autofahrern vorbeikommen.
 
mkossmann schrieb:
Das Autofahrer weniger bei rot fahren liegt nur daran, das sie normalerweise nicht an vor Ihnen stehenden regeltreuen Autofahrern vorbeikommen.
So dreist wären doch die wenigstens. Und wenn das stimmen würde, müssten reihenweise Motorradfahrer von hinten über rot fahren. Interessanterweise geschieht das aber nur bei Fahrradfahrern, die dann über den Gehweg ausweichen (de facto auch Rot-Verstoß) oder die Ampel direkt ignorieren.
Es gibt da einen schönen Dashcam-Channel auf YouTube. Da kann man sich das regelmäßig anschauen.
 
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