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Neues Gehäuse gekauft - total verstaubt?
- Ersteller JackFerbie
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@CPUinside Ja, dafür bin ich mir auch nicht zu fein. Aber wie manche hier schreiben: Es ist ein 170 €-Gehäuse und ich habe den Vollpreis bezahlt, da es als Neuware deklariert war. Es geht mir hier ums Prinzip.
wenn es in einer Tüte in einem Karton eingepackt und Original zu war... was kann der Händler dafür?
Dass muss mir aber mal jemand erklären... ja es ist unschön wenn so ein Gehäuse staubig ist, aber denjenigen
dafür verantlich machen zu wollen der den Artikel importiert (und den ganzen Aufwand hat) ist schon ein wenig übertrieben, oder nicht? ALTERNATE ist NICHT der Hersteller. Ergo sollte man mal beim Hersteller anklopfen... dieses Händlergebashe ist nicht zeitgemäß
Dass muss mir aber mal jemand erklären... ja es ist unschön wenn so ein Gehäuse staubig ist, aber denjenigen
dafür verantlich machen zu wollen der den Artikel importiert (und den ganzen Aufwand hat) ist schon ein wenig übertrieben, oder nicht? ALTERNATE ist NICHT der Hersteller. Ergo sollte man mal beim Hersteller anklopfen... dieses Händlergebashe ist nicht zeitgemäß
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@bendonsky Genau das bezweifeln wir aber doch. BeQuiet sendet das Gehäuse perfekt nach Alternate. Alternate stellt das Gehäuse aus oder nutzt es oder es ist ein Rückläufer und verwendet es dann als neu, ohne Reinigung, einfach mit dem Staub.
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Das hat doch nichts mit "Händlergebashe" zu tun. Aber wie einige hier schreiben, wird es werkseitig definitiv nicht so eingepackt worden sein.bendonsky schrieb:wenn es in einer Tüte in einem Karton eingepackt und Original zu war... was kann der Händler dafür?
Dass muss mir aber mal jemand erklären... ja es ist unschön wenn so ein Gehäuse staubig ist, aber denjenigen
dafür verantlich machen zu wollen der den Artikel importiert (und den ganzen Aufwand hat) ist schon ein wenig übertrieben, oder nicht? ALTERNATE ist NICHT der Hersteller. Ergo sollte man mal beim Hersteller anklopfen... dieses Händlergebashe ist nicht zeitgemäß
Fakt ist, dass Alternate mir die Ware als Neuware deklariert verkauft hat. Folgerichtig muss Alternate auch zu seinem Vertrag stehen und die Ware im einwandfreien Zustand liefern. Dazu zähle ich bei diesem Preis auch Staub.
Neu heißt ungebraucht. Ein Ein- und Auspacken ändert daran erst mal nichts. Das ist was anderes als OVP/original gesiegelt. Das zwischen dem Aus- und Einpacken etwas Zeit vergangen ist sorgt für Staub ändert aber nichts am Status "neu". Wie schon gesagt hätte Alternate den Staub vor dem wieder Einpacken entfernen sollen. Aber für so was gibts ja den "Preisnachlass" wenn man es selber machen muß.
Wenn man unbedingt für ein 170 Euro Gehäuse (was weder besonders teuer oder billig ist) OVP erwartet: schicks zurück und kauf neu.
Wenn man unbedingt für ein 170 Euro Gehäuse (was weder besonders teuer oder billig ist) OVP erwartet: schicks zurück und kauf neu.
iron_monkey
Vice Admiral
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Unabhängig wer schuld ist, sogar wenn es BeQuiet ist, weil das eine Gehäuse tatsächlich irgendwo in ner Ecke stand einen Tag in der Produktionshalle. Der Händler ist hier eher der Ansprechpartner für die Problemlösung beim Kunden, danach kann er sich ja an seinen Lieferanten wenden, so sehe ich das zumindest.
redjack1000
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Dann ist der Weg doch klar, Widerruf durchführen, zurücksenden.JackFerbie schrieb:Es geht mir hier ums Prinzip.
Cu
redjack
frames p. joule
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Ein Staubbläser sollte sowieso in jedem Haushalt mit PC vorhanden sein.
Hardware-Fan
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Der Staub auf den Fotos ist minimal und kann alleine durch Lagerung kommen. So lange es nur darum und beispielsweise Fingerabdrücke geht, aber nicht um Kratzer, würde ich da gar keinen(!) Film draus machen. Soll heißen: auch nicht den Versender und die Post(!) kurz vor Weihnachten mit überflüssiger Mehrarbeit belasten.
Was soll das auch bringen? Ihr Butler "James" weilt auf den Bahamas, sodass sie ihn nicht zum Staub wischen vorbei schicken können.
Es geht hier auch um Fairness gegenüber einem guten, langjährigen Hardware-Versender.
Wenn man reklamiert, muss auch ein Schaden vorliegen. Ansonsten kannst Du auch auf der roten Liste landen, die jeder Versender führt.
Was soll das auch bringen? Ihr Butler "James" weilt auf den Bahamas, sodass sie ihn nicht zum Staub wischen vorbei schicken können.
Es geht hier auch um Fairness gegenüber einem guten, langjährigen Hardware-Versender.
Wenn man reklamiert, muss auch ein Schaden vorliegen. Ansonsten kannst Du auch auf der roten Liste landen, die jeder Versender führt.
Zuletzt bearbeitet:
kachiri
Fleet Admiral
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Händler kontaktieren, mit den Fotos konfrontieren und darauf setzen, einen Nachlass zu bekommen. Oder halt zurücksenden. Ich weiß nicht wo das Problem ist...JackFerbie schrieb:@CPUinside Ja, dafür bin ich mir auch nicht zu fein. Aber wie manche hier schreiben: Es ist ein 170 €-Gehäuse und ich habe den Vollpreis bezahlt, da es als Neuware deklariert war. Es geht mir hier ums Prinzip.
Also ja. Sollte nicht passieren, dass man ein Ausstellungsstück bekommt ohne das es angegeben ist. Aber mein Gott. Man muss nicht immer aus einer Mücke einen Elefanten machen.
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Ich möchte prinzipiell niemanden ans Bein pinkeln, schätze Alternate sehr. Nichtsdestotrotz möchte ich bei Neuware "auspacken, anschauen, genießen" und nicht erst eine halbe Stunde alles akribisch (mitsamt Doppelkammer und Co.) reinigen.Hardware-Fan schrieb:So lange es nur Staub und beispielsweise Fingerabdrücke sind, aber keine Kratzer, würde ich da gar keinen(!) Film draus machen. Soll heißen: auch nicht den Versender und die Post(!) kurz vor Weihnachten mit überflüssiger Mehrarbeit belasten.
Was soll das auch bringen? Ihr Butler "James" weilt auf den Bahamas, sodass sie ihn nicht zum Staub wischen vorbei schicken können.
Es geht hier auch um Fairness gegenüber einem guten, langjährigen Hardware-Versender.
Wenn man reklamiert, muss auch ein Schaden vorliegen.
shadowrid0r
Commander
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Der TE hats ja nicht beim Hersteller gekauft! Rechtliche Instanz ist der Händler.bendonsky schrieb:... wenn es in einer Tüte in einem Karton eingepackt und Original zu war... was kann der Händler dafür?
Das ist doch kein Händlergebashe... (omg!) Der Händler vertreibt es und hat die Verantwortung.bendonsky schrieb:ALTERNATE ist NICHT der Hersteller. Ergo sollte man mal beim Hersteller anklopfen... dieses Händlergebashe ist nicht zeitgemäß
Ein offensichtlicher ´Aussteller´ sollte allerdings auch als solcher verkauft werden. Mit entsprechendem Nachlass und Hinweis
Hardware-Fan
Ensign
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Das dauert keine halbe Stunde, und machen musst Du das ohnehin, nur halt im Betrieb ein bisschen später.JackFerbie schrieb:nicht erst eine halbe Stunde alles akribisch
Also lass es jetzt sein, wenn es dich beruhigt, und verschiebe die Aktion auf die erste Öffnung des Gehäuses zum Saubermachen, nachdem es in Betrieb genommen wurde.
Ich würde dich nach so einer Aktion auf die rote Liste setzen, der Staub ist wirklich minimal. Wenn das Dein Ziel ist, dann los.
Zuletzt bearbeitet:
Ne, müssen nicht. Aber man muss sich auch nicht von Händlern verarschen lassen als Kunde. Darf man aber natürlich trotzdem.kachiri schrieb:Man muss nicht immer aus einer Mücke einen Elefanten machen.
Egal, ob beQuiet oder Alternate Mist gebaut haben, wenn der Händler das beQuiet Produkt als Neuware, die keine Retoure ist, verkauft, dann entspricht das gelieferte Produkt nicht dem, was der Kunde zu Recht vom Händler erwarten darf. Denn so viel Staub, man könnte sagen "Dreck", gehört nicht zu einem neuen, hochpreisigen Produkt. Genauso wenig wie unsaubere Verarbeitung oder Dellen.
Preisnachlass ausdrücklich einfordern, dabei natürlich höflich und freundlich bleiben, und einen Widerruf als Alternative nennen. Natürlich mit Frist, damit die eigene Widerrufsfrist nicht verstreicht und man am Ende doch selbst blöd dasteht.
Und wer meint, dass der Händler nichts dafür kann, mag im Prinzip Recht haben. Aber der Händler muss trotzdem für die Produkte, die er verkauft, geradestehen.
Hardware-Fan
Ensign
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Es ist ja weder "viel" noch (wie behauptet) "total verstaubt", sondern eine leichte Schicht, die alleine durch Lagerung entstehen kann.
Wie gesagt fehlt für eine Reklamation der tatsächliche Schaden.
Lagerung bedeutet nicht "Benutzung durch einen anderen Kunden".
Wie gesagt fehlt für eine Reklamation der tatsächliche Schaden.
Lagerung bedeutet nicht "Benutzung durch einen anderen Kunden".
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