@Djura
Für Otto-Wissenden Bürger ist wichtig das einseitige Änderungen KLAR und DEUTLICH kommuniziert werden, am besten mit vorhergehender 'Zustimmung'.
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, halten sich da beide dran, eine Änderung wie: Man darf nicht im Zimmer schlafen oder der Keller fällt weg ist ein Grund für eine Preisanpassung, Schadensersatz oder sogar Sonderkündigung. Ohne Zustimmung läuft das nicht.
Schon wild, das du das bei vielen Themen 'so akzeptierst' (Mietvertrag, Stromvertrag?) um dann bei höherwertigen Themen wieder auf den Nullwert zurückfällst, als wäre einfach nichts gewesen.
Man könnte meinen da ist plötzlich 20-30jährige Erfahrung aus dem Kopf gelöscht werden.
Wenn wir schonmal dabei sind, manchmal liegt es am User!
Die Onlinekündigung mit anschließender Hotlinebesprechung wurde auch als rechtswidrig anerkannt.
Du hast es vielleicht akzeptiert, gemusst hätte man das nicht.
Es ist nicht so das Gesetze zur Belustigung da sind, die haben einen Sinn. Gewerbe unterliegen diesen.
Mein Eindruck am ehesten, so mancher hat heute immer noch nicht den Sprung vons physische ins digitale Leben geschafft. Da wo die Musik-CD war ist heute der 'Dienst'.