Neuware gekauft, gebrauchte bekommen

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Hallo, ich habe bei Neckermann.de eine Gamingmaus gekauft. Zustand laut Website NEU, habe aber eine gebrauchte bekommen. Ware ist nicht mehr zu kaufen auf der Internetseite. Kann ich nun auf eine neue Maus bestehen oder das ich Geld zurück bekomme?

mfg
 
@mental.dIseASe

Das ist wohl nicht die korrekte Methode. Erstens will der TE wohl genau dieses Modell, sonst würde er den Thread nicht eröffnet haben, zweitens handelt es sich eventuell doch um Neuware.
 
Man sieht das der Artikel gebraucht ist. Ich habe den Support angeschrieben und einen kleinne nachlass erhalten. Nicht so viel wie ich dachte aber ich behalte die maus jetzt einfach.
 
Idon schrieb:
Das ist wohl nicht die korrekte Methode.

Ich sage mir immer: ehe man ewig mit dem Händler kommunizieren muss, geht der Artikel zurück und ich suche mir einen anderen. Selten begehre ich einen Artikel in der Preisklasse so sehr, dass ich mir darüber länger Gedanken mache. Aber trotzdem schön zu sehen, dass der TE eine für ihn zufriedenstellende Lösung gefunden hat. :)
 
Der TE hätte auch die Lieferung der bestellten Neuware verlangen können. Verträge sind einzuhalten, Neckermann muss liefern, notfalls durch Zukauf.

Weigert sich Neckermann bzw. erfüllt auch nach angemessener Frist nicht den Vertrag, kann der TE einen Deckungskauf (auch zu einem höheren Preis, allerdings nur zu dem geringten möglichen Preis - d.h. so viel wie das günstigste Angebot für diesen Artikel ist) durchführen und die Erstattung dieser Kosten verlangen (auch über den Zahlbetrag hinaus).
 
Über welchen Preis wird hier eigentlich diskutiert? Neckermann bietet ja eine Vielzahl von "Gamingmäusen" an, angefangen von der 15€ teuren SpeedLink LEDOS bis hin zur 168€ teuren Razer Mamba.
 
j-d-s schrieb:
Der TE hätte auch die Lieferung der bestellten Neuware verlangen können. Verträge sind einzuhalten, Neckermann muss liefern, notfalls durch Zukauf.

Weigert sich Neckermann bzw. erfüllt auch nach angemessener Frist nicht den Vertrag, kann der TE einen Deckungskauf (auch zu einem höheren Preis, allerdings nur zu dem geringten möglichen Preis - d.h. so viel wie das günstigste Angebot für diesen Artikel ist) durchführen und die Erstattung dieser Kosten verlangen (auch über den Zahlbetrag hinaus).
Zuviel Richterin Barbara Salesch gesehen :D? Spar dir doch bitte solche Aussagen, wenn du absolt nicht weißt, was du hier redest.
Fingerabdrücke o.ä. sind in der Regel kein Sachmangel und von daher wenn alles heile und an Zubehör dabei ist, sowie die zugesicherten Garantieleistungen mit den entsprechenden Ansprüchen erhalten sind, dann ist der Vertrag erfüllt. Wie genau stellst du dir das im Zusammenhang mit dem FAG vor? Der DHL Wagen mit Retouren kommt rückwärts an einen riesen Schredder gefahren und verarbeitet die Pakete direkt zu Feinstaub :D? Bei solchen Aussagen wundere ich mich dann echt nicht mehr, wieso es teils so dreiste Forderungen im Netz gibt
 
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