scully1234
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DJMadMax schrieb:Ebenfalls korrekte und für jeden nachvollziehbare Aussage. Nebst Verrat könnte man je nach Umständen auch noch die Verleumdung mit einräumen.
Gauck wollte hier schlichtweg keine Stellung beziehen, hat die Rechnung jedoch leider ohne die korrupten "Action-News" gemacht!
Das ist aber seine verdammte Pflicht, denn er ist dem Grundgesetz mehr verpflichtet wie jeder andere!
Solche Hintertürchen "ja oder vielleicht doch lieber nein"gehen da gar nicht!
Entweder hätte er sich mehr Zeit nehmen müssen um für u wieder abzuwägen, oder ihm ist klar was hier im Argen liegt. In dem Fall erwartet der Bürger aber eine klare Positionierung
Und da hätte dieser suggestive Satz
außen vor bleiben müssen oder eben erstererWer dagegen ohne eine solche Begründung den Vertrauensschutz breche, der begehe schlicht Verrat.
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