xexex schrieb:
Definiere "akzeptables Maß"...... Hast du vorhin nicht behauptet, solche Regeln würden keine akzeptablen Verluste beinhalten?
Tun sie ja auch nicht. Nimm dir die StVO und StVZO vor, du findest da keine Regel, die akzeptablen Schaden definiert. Die Regularien sind da alle darauf ausgelegt Schaden zu vermeiden, wobei die Strenge entsprechender Regularien sich aus dem "akzeptablen Maß" ergibt. Eine absolute Schadensvermeidung ist nicht definiert, da dies bei inhärent unsicheren Systemen ein praktisches Verbot darstellt.
Edit: Rechtssysteme sind schon lustig. Es braucht Definitionsschärfe und ausreichende Elastizität um reale Vielfalt und Entwicklung ebenso zu erfassen. Daher ist da sehr viel Kram implizit statt explizit. /edit
xexex schrieb:
Genau so wird es gehandhabt, wie soll das sonst funktionieren? Soll irgendwann jeder Sachbearbeiter "nach Gefühl" entscheiden, ab wann die Fahrzeuge eines Herstellers stillgelegt und nachgebessert werden müssen? Will man es den Medien zum Fraß vorwerfen?
Zur Hölle? Bei Unfällen mit Personenschäden ist polizeiliche Erfassung und Ermittlung die Regel.
Bei Unfällen mir ursächlich oder wesentlich zur Schadenshöhe beitragendem technischem Versagen gibt es auch immer eine Meldung ans Kraftfahrt Bundesamt. Wobei da technische Bewertung stattfindet auch statistische Auswertung. Wobei das KBA da den Kontakt zu Herstellern sucht, gegebenenfalls aber auch selber Anordnungen erlassen kann. Diese sind öffentlich:
https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/
Die Medien greifen das als Bericht auf:
https://www.heise.de/news/VW-und-Au...blem-zurueck-11466254.html#:~:text=Wie,48LG).
Es kann aber auch zum Erlöschen von Betriebserlaubnissen kommen, wenn entsprechend schwerwiegende Probleme festgestellt werden können.
xexex schrieb:
Wenn Regel zum autonomen Fahren definiert werden, müssen Quoten definiert werden an den sich Hersteller richten können. Das beinhaltet natürlich auch die Anzahl der Unfälle- und Unfalltoten, nur so gibt es eine gewisse Planungssicherheit. Wie redundant muss ich ein System auslegen, wie defensiv soll sich ein Fahrzeug bewegen, wie schnell schaltet das Auto auf manuelle oder Fernsteuerung um.
Die Quote für "erlaubte Fehler mit Personenschaden" ist immer NULL. Haftung, Rechenschaft muss es immer geben, wenn durch etablierte Regeln der Schaden minimiert oder vermeiden werde könnte. Wenn entsprechende Fehler systematisch bedingt sind wird die Pflicht zur Nachbesserung durchs KBA auferlegt und/oder die Betriebserlaubnis für alle Fahrzeuge entzogen. Letzteres würde Schadensansprüche aller Kunden gegenüber entsprechende Anbieter begründen.
Bei menschlichen Fahrern ist es auch nicht anders. Schadensfall ist auf jeden Fall scheiße, wenn der Schadensfall für aufmerksames, regelkonformes Fahren nicht vermeidbar, dann ist das so und das Ganze verbleibt straffrei. Wer nicht aufmerksam ist, Regeln missachtet hat wird entsprechend geahndet. Die erlaubte Quote an "du hast Scheiße gebaut und deswegen Schäden verursacht" ist NULL.
xexex schrieb:
Was wäre deiner Meinung nach hier die Alternative? Wie bei Flugzeugen jeden Fall einzeln bewerten? Viel Spaß bei 2,5 Millionen Verkehrsunfällen alleine in Deutschland.
Wird bei Personenschäden und erheblicher Sachbeschädigung so gehandhabt mit staatlicher Teilhabe. Selbst viele kleine Rempler werden in formalisierten Verfahren ohne Teilhabe von staatlichen Organen zwischen Versicherung und mit Gutachtern geklärt.
Und du kannst jede Wette eingehen, dass die Versicherungen auch fröhlich ans KBA melden, wenn da systematische Probleme beim Material/Steuersystemen auftauchen.