Öffentlicher Hotspot zuhause

PendergastMuc

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Hallo zusammen,
ich plane in meiner Ferienwohnung keinen extra Internetvertrag abzuschließen, sondern möchte den dort verfügbaren Hotspot (mit einmaliger Login Page) als Zugang zum Internet nutzen.

Mein Wunschszenario sind wie folgt aus:
Mein eigener Router verbindet sich mit dem Hotspot und erstellt ein sicheres LAN mit eigenen Wifi und Ethernetports. Auf das LAN soll selbstverständlich außer mir niemand zugriff haben können.
Außerdem sollen alle Internetaktivitäten über einen VPN Anbieter (zb NordVPN) verschlüsselt laufen.

Ich kenne mich leider auf dem Gebiet nicht gut aus und würde ich freuen, wenn jemand hier helfen kann.
Meine Fragen hierzu:
  • Ist dies technisch überhaupt machbar?
  • Welches Equipment benötige ich dazu?
  • Präferiert wären Produkte von Unifi oder AVM

Vielen Dank für jede Hilfe!
 
Die wichtigste Frage vorab:
Der Betreiber des Hotspots hat dir erlaubt seinen Internetzugang zu diesem Zweck zu nutzen?
 
Es handelt sich um einen Vodafone Hotspot. Da ich zuhause einen Vodafone Vertrag habe, kann ich die Hotspots kostenlos nutzen.
 
Was machst du wenn dein Nachbar seinen Router abschaltet? Der kann ja auch mal drei Wochen in den Urlaub fahren und den Stecker ziehen.
 
Alter Laptop mit Win10 + zusätzlicher WLAN Stick wäre mein erster Versuch, die Frage ist ob über die Windows 10 Hotspot Funktion und per LAN anschlossene Geräte über die NordVPN App laufen oder dran vorbei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du darfst den Hotspot nutzen, das ist wohl richtig. Aber ob du ihn mit zusätzlichen Routern erweitern darfst ist eine andere Frage.
 
(...)
III. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
1. Der Nutzer ist verpflichtet,
a. den überlassenen Dienst nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen zu nutzen.
(...)

Quelle: https://www.hotspot.vodafone.de/static/nutzungsbedingungen.pdf

Ich denke damit ist genug gesagt. Das was du vor hast, ist gegen die Nutzungsbedingungen.

Technisch wäre es sicher machbar.
 
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Ist auch logisch - man würde sich ja sonst seine Gigacube-Tarife kannibalisieren ;)

Die Hotspots (egal ob Vodafone, Telekom, ...) sind halt für "unterwegs" :)
 
32015R2120 schrieb:
(1) Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
Ich denke damit ist genug gesagt. Das was Vodafone in den Nutzungsbedingungen stehen hat ist gegen die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet.
 
Wie würde wohl der Provider reagieren, wenn du mit deinen Logindaten 24/7 eingeloggt bist und dazu noch ein Router verwendet wird? Ich glaube das geringste Übel ist eine Kündigung oder eine Sperre für die Hotspots. Es mag technisch möglich sein, aber der Provider sieht sowas und wird sowas sicher nicht ignorieren. Mir wäre das Risiko zu groß. Vor allem brauch man 24/7 Internet in einer Ferienwohnung? Ich für meinen Teil bin froh wenn ich mal kein Internet im Urlaub habe. Dadurch kann ich deutlich besser entspannen.


@eigs
Sicher das es bei diesem Gesetz um Festnetz geht und nicht nur über Mobilfunk?
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja.. die Crux ist eben, dass es nicht "sein" Internetzugangsdienst ist. Er ist nur Gast.
 
Rulf_ schrieb:
dass es nicht "sein" Internetzugangsdienst ist.
Der Provider dieses Internetzugangsdienstes ist Vodafone.
Rulf_ schrieb:
Genauso wie du nur Gast im Netz der Telekom, Vodafone, 1&1 oder was auch immer für ein ISP bist. Und so wie ich das sehe ist das kein WLAN wo jemand seinen Internetanschluss für Gäste freigibt sondern ein Anbieter der als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist.
 
Übrzeugt mich jetzt nicht so ganz, aber ja, könnte man eventuell so sehen. Wobei ich das eher als Nebenprodukt zum Internetanschluss an sich sehe ("Du beziehst bei uns Internet. Du darfst unsere Hotspots nun nutzen. Aber halte dich an die Regeln")
Unabhängig davon - die Verordnung bezieht sich mE auf Netzneutralität und Roaming. Da geht es um freien Zugang zu Inhalten und freie Endgerätewahl (bspw. kein Routerzwang). Den Aspekt den wir hier besprechen, berüht sie doch eigentlich gar nicht. Hier jetzt aus einzelnen Teilsätzen etwas abzuleiten halte ich für gewagt. Fällt für mich eher unter freie Vertragswahl oder sowas..

PS
wurde die Verodnung eigentlich schon umgesetzt?
 
Dazu braucht man keine besondere Hardware. Geht mit meinem Medion Netbook mit Virtuell Router https://www.pcwelt.de/downloads/Virtual-Router-Manager-583195.html schon immer. Nutze ich häufig im Urlaub, weil man nur einen Client im Hotel-WLAN verbinden kann. Nur so kliege ich 2 Smartphones, Tablet, Kindl ins Hotel-WLAN und natürlich auch per Fritz-VPN.

Klar geht das auch mit speziellem Router.

Hängt aber im Wesentlichen davon ab, wie die Einwahl in den Hotspot erfolgt. Wenn das wie bei Telekom Hotspots nur via APP geht, must Du eine Smartphone mit USB-Tethering an Router hängen. Dann geht es sogar mit Fritzboxen.
 
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Um sicherzugehen, dass de Nutzung des Hotspots in dieser Form erlaubt ist, reicht ein Anruf beim Provider. Notfalls eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Die Interpretation von AGBs oder gar Gesetzestexten durch anonyme Nutzer in einem öffentlichen Forum ist nicht aussagekräftig. "Einfach machen" ist ein zweischneidiges Schwert, weil das schlimmstenfalls dazu führen kann, dass der Provider den Vertrag wegen Verstoßes gegen die AGB kündigt und dann hat man zu Hause plötzlich auch kein Internet mehr.

Eigentlich ist es schon nachvollziehbar, dass eine derartige Nutzung nicht im Sinne des Erfinders ist. Hier im Forum tauchen regelmäßig Threads auf, in denen sich jemand den eigenen Internetanschluss sparen will, indem er sich beim Hotspot im Café nebenan anmeldet.

Da explizit der Begriff "Ferienwohnung" benutzt wird und nicht sowas wie "Zweitwohnung", kann man also auch von einer Vermietung selbiger ausgehen. Von diesen Einnahmen kann man ja wohl auch einen 08/15 Internetanschluss bezahlen, muss ja nicht gleich 250 Mbit/s VDSL von der Telekom sein... :rolleyes:
 
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Rulf_ schrieb:
Wobei ich das eher als Nebenprodukt zum Internetanschluss an sich sehe
So ist zumindest die Geschäftspraxis des Anbieters.
32015R2120 schrieb:
(2) Vereinbarungen zwischen Anbietern von Internetzugangsdiensten und Endnutzern über die gewerblichen und technischen Bedingungen und die Merkmale von Internetzugangsdiensten wie Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit sowie die Geschäftspraxis der Anbieter von Internetzugangsdiensten dürfen die Ausübung der Rechte der Endnutzer gemäß Absatz 1 nicht einschränken.
Rulf_ schrieb:
wurde die Verodnung eigentlich schon umgesetzt?
Ich weis nicht ob diese in Deutschland gültig ist aber bei mir im Land werden aufgrund dieser Verordnung Entscheidungen getroffen.
Raijin schrieb:
Um sicherzugehen, dass de Nutzung des Hotspots in dieser Form erlaubt ist, reicht ein Anruf beim Provider.
Ich habe gegenteilige Erfahrung gemacht. Unternehmen beharren meist fest an ihren selbst ausgedachten Bedingungen und geben vor allem nicht sofort zu, dass diese gegen das Gesetz verstoßen. Erst nach längeren Telefonaten, Schriftverkehr und/oder Behördenwegen kommt man zu seinen Rechten.

Ein IoT Anbieter hat meine Rechtsansicht in einem Fall zwar nach längeren Schriftverkehr akzeptiert aber die AGB nicht dementsprechend angepasst. Ich werde jetzt also anders behandelt als die anderen Kunden die sich nicht währen.
Raijin schrieb:
Notfalls eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.
Da bekommt man bestimmt eine bessere Auskunft als beim Anbieter.
Raijin schrieb:
"Einfach machen" ist ein zweischneidiges Schwert, weil das schlimmstenfalls dazu führen kann, dass der Provider den Vertrag wegen Verstoßes gegen die AGB kündigt und dann hat man zu Hause plötzlich auch kein Internet mehr.
Schlimmstenfalls haftet der Anbieter aber auch dafür wenn er jemanden ungerechtfertigt sperrt oder kündigt.
 
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