Auf das dünne Eis würde ich mich als Verkäufer, bei unserer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, insbesondere der des EuGH und des BGH, nicht begeben wollen ... .Avatoma schrieb:Als Shop könnte man ja u.a. den Wertverlust in Rechnung stellen
Würde Dich das von einer Rücksendung abhalten?Avatoma schrieb:sowie Rücksendeporto nicht übernehmen.