Crifty schrieb:
Aber dann sollte Dem Anbieter der Hardware auch gestattet sein dem Käufer den Zugang seiner Software zu entziehen.
Willst Du 4D Schach spielen, oder Recht behalten?
Es ist ganz einfach.
Mir wird ein Produkt von einem Dienstleister verkauft, was nach der Transaktion geschieht, kann egal sein.
Richte ich damit Schaden in der Gesellschaft an (ein Messer könnte man zum Butterbrot schmieren genauso verwenden, wie um andere zu verletzen), soll mich das Gesetz dafür zur Verantwortung ziehen.
Ich nehme dem Dienstleister (Nintendo in diesem Szenario) speziell mit meiner Handhabung der Dinge nichts weg und mehr noch zahle ich sogar noch für deren Onlinedienst, mir da noch anzukreiden, das ganze sei verboten, ist an Heucherlei und blinden Gehorsam kaum zu übertreffen.
Zum Rest gibt es schon über 14 Seiten bei der anderen Meldung und ich stehe ganz klar auf der Seite, bezahlt die Entwickler und kauft die Produkte, wenn sie einem zusagen.
Wollt Ihr das Zeug statt auf Eurer Konsole dann auf dem PC oder Tablet spielen, cool, doch dann müsst Ihr auch die Arbeit auf Euch nehmen, das von den eigens gekauften Einheiten zu beziehen.
Insbesondere, wenn die Spiele und Hardware noch im Geschäft erhältlich ist und die Firmen damit Geld machen.