News One UI 8: Samsung verteilt Android 16 für Galaxy Z Flip 6 und Z Fold 6

mischaef

Kassettenkind
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Nächste Woche dann hoffentlich fürs S24 ultra? Zumindest laut dem Zeitplan, der durchs Internet geistert.

Wenngleich das Update so unnötig ist, wie noch keins bisher. Wozu genau hat das eine eigene Versionsnummer und ist nicht einfach Android 15.1 und OneUI 7.1? 😅
 
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@-MK Weil android der Unterbau ist, der von Google kommt und OneUi die Oberfläche ist, die du siehst. Und die kommt von Samsung.

Und unnötig ist da gar nichts. Android 16 und oneUi 8 sind featureupdates. Es kommen viele neue Funktionen dazu.
 
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@xerex.exe schon klar. Das ändert aber nichts an der Grundfrage, da die Änderungen ziemlich marginal sind und aus meiner Sicht absolut keine neue Versionsnummer rechtfertigen.

Früher gab's doch auch Android X.1 usw und es wurde nicht krampfhaft jedes Jahr eine neue Version rausgedrückt, wenn's nicht mal wirkliche Änderungen gab...
 
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@gaelic So schnell wie du darauf geantwortet hast, hast du vermutlich nicht einmal die Beiträge überflogen.
 
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xerex.exe schrieb:
Es gibt super viele Änderungen, vorallem unter der Haube und zum Thema Sicherheit.
Hätte man ja erstrecht Android 15.1 nennen können, wenn's eh nur unter der Haube ist 😉

Und da OneUI 8 zudem optisch nichtmal anders aussieht als OneUI 7, ist das da noch alberner. 😜
 
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Jetzt werden Flip und Fold langsam zum Kauf interessant, zumal die Preise seit der Vorstellung deutlich gefallen sind.
 
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dr_lupus_ schrieb:
Jetzt werden Flip und Fold langsam zum Kauf interessant, zumal die Preise seit der Vorstellung deutlich gefallen sind.
Yep, es lohnt sich vor allem, mal B-Ware-Angebote auf eBay zu durchforsten. Habe mir ein Fold 6 vor über einem halben Jahr für 999 € inkl. MwSt. geholt.
Es handelt sich um ein Gerät aus der Retoure und es war vollständig neuwertig.
Neue Geräte haben damals noch um die 1.300 € gekostet.
 
Schillicon schrieb:
es lohnt sich vor allem, mal B-Ware-Angebote auf eBay zu durchforsten
Ist halt die Frage, ob man insbesondere bei so einem fragilen Gerät für ein paar hundert €€ Ersparnis im Zweifelsfall je nach Händler und AGB auf ein zweites Jahr Gewährleistung verzichten will. B- und Gebrauchtware hat nämlich des öfteren nur noch 12 statt 24 Monate Gewährleistung. Sollte man nicht außer acht lassen...
 
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Google hat letzte Woche für seine Smartphones auch gerade eine neue UI rausgebracht.
Ich muss mich da noch ein bisschen umgewöhnen.
 
@-MK
Greift nicht sowieso nach sechs Monaten die Beweislastumkehr und man hat als Verbraucher Schwierigkeiten nachzuweisen, dass der Fehler schon im ersten halben Jahr bestand?
 
@Klubkola
Die Beweislastumkehr greift seit etlichen Jahren schon erst nach 12 Monaten.
 
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xerex.exe schrieb:
@gaelic So schnell wie du darauf geantwortet hast, hast du vermutlich nicht einmal die Beiträge überflogen.
Ich hab die Links angesehen, ausser Verbesserungen für Hörgeräte, nichts was einem vom Hocker haut oder was nicht schon in 15 wenigstens marginal drinn ist :schluck: :heilig: 15.1 wäre also durchaus gerechtfertigt.Maximal 15.5 :daumen:
 
areiland schrieb:
@Klubkola
Die Beweislastumkehr greift seit etlichen Jahren schon erst nach 12 Monaten.
Nein falsch sie greift nach der Hälfte der Dauer der Gewährleistung.

Ist diese 24 Monate sind es 12. Bei 12 Monaten Gewährleistung sind es dann 6.

Und belehrt man den Kunden nicht darüber dass man als Händler bei gebrauchter Ware die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzt, sind es dann automatisch 24 Monate.
 
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-MK schrieb:
Ist halt die Frage, ob man insbesondere bei so einem fragilen Gerät für ein paar hundert €€ Ersparnis im Zweifelsfall je nach Händler und AGB auf ein zweites Jahr Gewährleistung verzichten will. B- und Gebrauchtware hat nämlich des öfteren nur noch 12 statt 24 Monate Gewährleistung. Sollte man nicht außer acht lassen...
Ja, da muss man aufpassen, dass der Händler dies gesondert angibt.
Ich denke, das ist die Ersparnis von knapp 450 € im Vergleich zum Neupreis wert.
 
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