Onlineshop - Ware zu billig?

Choco2

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Hallo zusammen.



Ich möchte mir ein 20m HDMI Kabel kaufen.



Das Angebot bei diesem Shop hier scheint aber offensichtlich zu billig zu sein. Meist kostet das Kabel 139,- €.



http://www.abtron.de/shop/catalog/product_info.php?cPath=201&products_id=10475



Allerdings sind dort alle Clicktronic HDMI Kabel so billig. Die genaue Typangabe ist aber richtig. Diese entspricht der richtigen Typangabe, die auch auf der Clicktronic Page angezeigt wird. "HC 250-2000"



Was passiert, wenn ich jetzt dort bestelle? Muss mir der Shop die Ware liefern zu dem Preis, vor allem wenn ich gleich mal per Vorkasse überweise?



Warum sind dort alle Kabel so billig? Kann das so richtig sein?
 
Wenn die das für den Preis reinsetzen stimmt das.
 
Choco2 schrieb:
Was passiert, wenn ich jetzt dort bestelle? Muss mir der Shop die Ware liefern zu dem Preis, vor allem wenn ich gleich mal per Vorkasse überweise?

Nein, laut AGB der Firma Abtron sind die Preisangaben unverbindlich. Zudem kommt ein Kaufvertrag erst mit Lieferung der Ware und nicht mit Deiner Vorkasseüberweisung zustande.

Der Preis ist günstig, jedoch nicht unrealistisch. Bei Kabeln hat man als Händler fantastische Margen, sodass ein Angebot, z.B. als Werbung für den Shop im Allgemeinen Sinn machen könnte.

Allerdings sind diese Kabel derzeit nicht lieferbar, bei Vorkasse solltest Du also mit einkalkulieren, dass Du u.U. sehr lange auf Deine Lieferung warten musst.

Übrigens beträgt die Maximallänge für HDMI-Kabel laut Spezifikation 15 Meter. Das kann auch der Grund sein, weshalb so wenige Händler überhaupt 20 Meter-Kabel führen.
 
Steht doch auf der Anbieterseite "Lieferung innerhalb von 2-12 Werktagen" also kannst Du beruhigt zuschlagen.:)

Wenn der Preis für Dich mehr als in Ordnung geht, würde ich die paar Eus für Nachnahme investieren,wärst damit auf der sicheren Seite und zahlst erst wenn die Ware da ist.

Es ist auch grob unrichtig wenn hier behauptet wird, dass ein Kaufvertrag erst mit der Lieferung der Ware zustande kommt.

Richtig ist vielmehr das ein Kaufvertrag mit der Annahme und Bestätigung Deiner Bestellung als geschlossen gilt. Woraus sich ab diesen Zeitpunkt gegenseitige Pflichten ergeben (Du mußt Zahlen, der Händler muss liefern)
Nicht das jetzt wieder jemand ewig erklärt welche Ausnahmeregelung es hierbei geben kann, der Hinweis soll nur als grobe Richtlinie dienen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Bemängelten Rechtschreib&Grammatikfehler beseitigt!)
Hier stand ein überflüssiges Zitat.


Da stimme ich dir zu ;).Nunja ich denke dann würde es diesen Versand nicht mehr geben weil vllt. viele Anzeige gestattet haben (wen es geht aber müsste eigentlich).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
F!o schrieb:
Naja, das bringt auch nix.
Wenn dich jemand bescheissen will versendet er dir auch per Nachname ein Packet mit nix drin bzw. fake/Inhalt.
__________________________________________________________________________________________________________
Denkst Du nicht das diese Aussage mehr als zweifelhaft ist?

1/
Wir reden hier nicht von einen Privatkauf sondern von offiziellen Shops
2/
Mit einer derartigen Einstellung könntest Du fast nicht am öffentlichen Leben teilnehmen und könntest nur auf Rechnung Kaufen.

Also zeitgemäß und hilfreich ist dieser Hinweis sicherlich nicht. Der will doch nicht in Bangladesh einkaufen!

@Silberno

*So ganz Schlau werde ich aus Deiner Formulierung nicht, könntest Du diese evtl. noch mal Konkretisieren? Ich lese da einen Widerspruch in sich.;) *
 
Zuletzt bearbeitet:
Silberno schrieb:
Da stimme ich dir zu ;).Nunja ich denke dann würde es diesen Versand nicht mehr geben weil vllt. viele Anzeige gestattet haben (wen es geht aber müsste eigentlich).


Uups, also habe mich bisschen verschrieben ^^

meinte das es diesen Online-Shop nicht mehr gäbe,weil wenn der Shop "verarscht" würden die Kunden das doch der Polizei oder so melden...
 
So ein allgemeiner Hinweis, bezogen auf die Anfrage des Threadstellers und den relev. Shop, betrachte ich als Nonsens.

Sorry ;)

Richtig würde ich es auch finden wenn der Threadsteller sich mal Äußern würde wie er sich nun entschieden hat, ob seine Anfrage als Erledigt betrachtet werden kann und wir uns hier evtl. unnötig mit "ARGUMENTEN" und ungelegten Eiern zumüllen, die kein Sch........n interessieren.***
 
Zuletzt bearbeitet:
Jumbo781 schrieb:
... Es ist auch grob unrichtig wenn hier behauptet wird das ein Kaufvertrag erst mit der Lieferung der Ware zustande kommt.

Richtig ist vielmehr das ein Kaufvertrag mit der Annahme und Bestätigung Deiner Bestellung als geschlossen gilt. ...

Das ist halbwegs richtig. Richtig ist, dass man "dass" mit zwei "s" schreibt und vorher ein Komma gesetzt wird. Und richtig ist auch, dass ein Kaufvertrag erst durch Annahme und Bestätigung wirksam wird. Falsch ist aber, dass ich die Verbindlichkeit eines Kaufvertrags allgemein erklärt habe. In diesem Thread geht es um die Firma Abtron und diese versteht sämtliche Angebote als freibleibend. Da der Threadstarter nach der Verbindlichkeit seiner Angebotsannahme gefragt hat und Abtron die empfangsbedürftige Willenserklärung nicht ohne Weiteres abgibt, kann erst mit Absendung der Ware von einer endgültigen Annahme des Kaufvertrags durch die Gegenseite ausgegangen werden.

Ansonsten stimme ich Dir zu, die paar Kröten für die Nachnahme würde ich schon investieren, zumal eine Lieferung mit dieser Verzögerung alles bis hin zu "kommt irgendwann" bedeuten kann. Die Probleme mit der technischen Wirksamkeit des Produkts und die damit sicher zusammenhängende Lieferschwierigkeit habe ich ja bereits erläutert.
 
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