jurrasstoil
Commodore
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 4.275
Rooten und Flashen sind erlaubt. Da gab es vor einiger Zeit ein Urteil, das Handybesitzern erlaubt ihr Telefon so zu modifizieren wie sie wollen.
Das Unlocken ist aber ein wenig anders und ein wirkliches Urteil bzw. einen Präzedenzfall gibt es noch nicht soweit ich weiß.
Vor ein paar Monaten wurden einige wegen Urheberrechtsverletzungen angeklagt weil sie das Entsperren gewerblich betrieben haben und entsperrte Telefone zum Verkauf angeboten haben. Die Kunden dieser gewerblichen Entsperrer könnten theoretisch auch belangt werden, da es dort bereits ein Urteil gegen eine Privatperson die ihr Handy hatte entsperren lassen gibt - und zwar wegen Geheimnishehlerei und die Strafe betrug glaube ich 500 oder 600€. Das wäre aber nicht der Tatbestand wenn du es selber unlockst, ob das nun aber unter "Modifikation" fällt oder die Bedingungen von ok.- verletzt kann ich nicht sagen.
Ein Urteil gegen jemanden der sein Handy selbst entsperrt hat gibt es glaube ich noch nicht.
PS: Unlocken stellt bei jedem Anbieter eine Vertragsverletzung dar, inwiefern und ob es von den Anbietern belangt wird weiß ich aber nicht.
Das Unlocken ist aber ein wenig anders und ein wirkliches Urteil bzw. einen Präzedenzfall gibt es noch nicht soweit ich weiß.
Vor ein paar Monaten wurden einige wegen Urheberrechtsverletzungen angeklagt weil sie das Entsperren gewerblich betrieben haben und entsperrte Telefone zum Verkauf angeboten haben. Die Kunden dieser gewerblichen Entsperrer könnten theoretisch auch belangt werden, da es dort bereits ein Urteil gegen eine Privatperson die ihr Handy hatte entsperren lassen gibt - und zwar wegen Geheimnishehlerei und die Strafe betrug glaube ich 500 oder 600€. Das wäre aber nicht der Tatbestand wenn du es selber unlockst, ob das nun aber unter "Modifikation" fällt oder die Bedingungen von ok.- verletzt kann ich nicht sagen.
Ein Urteil gegen jemanden der sein Handy selbst entsperrt hat gibt es glaube ich noch nicht.
PS: Unlocken stellt bei jedem Anbieter eine Vertragsverletzung dar, inwiefern und ob es von den Anbietern belangt wird weiß ich aber nicht.
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