Paket nach Widerruf bei Rückversand verschwunden, wer muss den Schadenersatz fordern?

BmwM3Michi

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hi
ich habe einen Widerruf gemacht und den Artikel im Wert von 500 Euro mit DHL an den Händler zurückgesendet!
Der Händler sagt nun, er habe das Paket nie zurück bekommen!
Die Unterschrift ist die des Postboten, die unterschreiben ja wegen Corona selbst.
Ich habe dann als Versender den Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt, mit dem Ergebnis, das laut DHL der Händler das Paket bekommen hat! Der Händler hält aber seit Monaten mein Geld zurück!
Jetzt sagt der Händler, ich solle den Schadenersatzantrag bei DHL stellen, wegen Verlust der 500 Euro!
Im Internet steht aber, das der Händler bei Widerruf das Versandrisiko auch für den Rückversand trägt!

Also muss der Händler mir mein Geld zurück geben, und selbst den Schadenersatz von DHL fordern, oder nicht?
Was denkt ihr? Hatte jemand schon mal den Fall?
 
Hat der Händler die Rücksendung bei DHL beauftragt? Scheint nicht so, wenn ich das richtig deute. Damit liegt das Versandrisiko bei Dir.

Stell den Antrag bei der DHL.
 
BmwM3Michi schrieb:
Jetzt sagt der Händler, ich solle den Schadenersatzantrag bei DHL stellen, wegen Verlust der 500 Euro!

Dann such dir auch schon einmal einen Anwalt. Die DHL Taktik: Mürbe machen bis man aufgibt.
 
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hast du die DHL Paketmarke gekauft oder hat die der Verkäufer dir zugeschickt?
Hast du eigenmächtig DHL gewählt oder hat dir der Verkäufer das gesagt, bzw. dir freie Hand gelassen?

Grundsätzlich trägt der Händler das Versandrisiko.
Es reicht daher, wenn du den Versand nachweisen kannst.
Wenn der Händler aber ein Paket will, und du es in einem Briefumschlag zurück schickst, hast du dennoch ein Problem.

Daher möglichst eine Versandmarke vom Verkäufer nutzen.
Dann ist es auch klar, dass er sich von vornherein mit dem Versanddienstleister herumschlagen muss.
 
Wenn ich keine DHL Retoure vom Händler bekomme, sende ich es nicht retour. Überweisungen vermeide ich wo es geht, denn LS und CC kann man zurück rufen.

DHL und Schadenersatz? Hatte Valoren Klasse II verrsendet. WEG! 4 Wochen nur blöde Briefe (2) von denen. "Kann bis zu 3 Monaten dauern" etc.

Anwalt schrieb Brief mit Kostennote und Androhung Strafantrag und Vollstreckungsantrag und Kontopfändung, es ging um knapp 18K! 5 Tage später war das Geld auf meinem Konto und der Anwalt auch bezahlt. War im Jahre 2016.
 
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Habe den Händler 2x über den Widerruf informiert, aber er hat nicht drauf reagiert!
Dann habe ich das einfach mit DHL gesendet.
und Paypal Käuferschutz hat mir auch nicht geholfen! Die machen nur etwas, wenn der Verkäufer
nicht oder falsch liefert oder wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht.
Wenn sich der Händler aber nach Widerruf quer stellt, juckt Paypal dann überhaupt nicht.
 
Da Du nicht auf Fragen eingeht, scheint es Dir egal zu sein. Das lässt schlussfolgern...
 
habe doch geantwortet:

BmwM3Michi schrieb:
Habe den Händler 2x über den Widerruf informiert, aber er hat nicht drauf reagiert!
Dann habe ich das einfach mit DHL gesendet.

was willst du machen, wenn du widerrufen möchtest, und der Händler stellt sich tot?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Hast du einen Beleg über den Widerruf? Sprich ein Einschreiben etc. oder wie hast du ihn darüber informiert? Bitte nicht einfach nur ne E-Mail geschrieben...

2. Muss der Händler ja auch erstmal den Widerruf bestätigen bzw. akzeptieren. Es gibt z.b. Ware für die besteht kein Widerrufsrecht. Also hätte man hier schon entweder schauen müssen das der Händler den Widerruf akzeptiert, indem man ihn mal bissl nervt oder eben den Widerruf faxt bzw. per Einschreiben schickt, damit man einen Beleg hat.

3. Kann es gut sein, dass du auf dem Schaden jetzt sitzen bleibst, weil du einfach auf eigene Faust gehandelt hast, streng genommen könnte man hier in Frage stellen ob der Händler von dem Widerruf wusste. Es stimmt zwar, dass beim Widerruf der Händler die Gefahr für den Rückversand trägt, aber da sehe ich in diesem Fall ein Problem. Auch gibt es dazu weitere Rechte die der Händler hat wie z.B. der Verbraucher muss einen Nachweis bringen, dass das Paket tatsächlich mit dem Inhalt zurück geschickt wurde. Das geht z.B. über Zeugen die gesehen haben was in dem Paket drin war oder notfalls über das Gewicht auf dem Beleg, sofern das gleich ist mit dem was vielleicht in einer Rechnung hinterlegt wurde.
 
@nebulein

Der Händler muss den Widerruf akzeptieren? Na das zeig mal am Gesetzestext.

@Threadersteller

Was ist denn das wieder für ein Hinterhofhändler?
 
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smuper schrieb:
Der Händler muss den Widerruf akzeptieren?
Er muß aber davon in Kenntnis gesetzt werden und einfaches Rücksenden ist ja nicht mehr.
Kann ja auch sein, dass falls per eMail der Widerruf gemacht wurde, eine falsche eMail-Adresse verwendet wurde, die nicht überwacht wird. Sowas soll es alles geben
 
@SpookyFBI

Wenn wir hier schon in einem "Recht" Forum sind, dann sollte man auf die richtige Beschreibung/Wortwahl achten. "Händler muss akzeptieren" != "Zustellung muss nachweisbar sein" Da liegen Welten zwischen.
 
Satz danach lesen und verstehen. Wir wissen nicht Mal um was für einen Artikel es sich handelt. Im Grunde genommen könnte es auch etwas sein wo überhaupt kein Widerrufsrecht besteht. Genau das meinte ich damit. Ich weiss auch das der Händler grundsätzlich den Widerruf nicht bestätigen muss aber er muss ihn eben erhalten. Wenn man darüber keinen Beleg hat, ist das eben blöd gelaufen wenn man dann einfach auf eigene Faust ein Paket zurück schickt.
 
Mal komplett unabhängig vom Widerruf. der TE hat die DHL mit der Beförderung eines Paketes beauftragt, der TE ist Vertragspartner und nicht der Händler.

nehmen wir doch an er hat das Paket nicht erhalten, der TE muss sich an DHL wenden da hat der Händler einfach recht. DHL muss jetzt nachweisen das dieses Paket dem Empfänger übergeben wurde, kann DHL das nicht, greift die Paket Versicherung. Das die Theorie.

Stellt sich DHL quer, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Widerruf kann quasi über alle Wege rfolgen,enn man ihm eine brieftaube schickt so wäre das grundlegend auch ok, oder auch Rücksendung der Ware mit nem Zettel drin.
Löst das Problem aber nicht. Selbst wenn der Händler die Ware hat oder ein Mitarbeiter in der retour Abwicklung die Gunst der Stunde genutzt hat .... Situation bleibt die selbe wie oben beschrieben DHL ist dein Ansprechpartner.
Der Händler wartet nur auf die Ware was durchaus berechtigt ist.
 
Das geile wäre, wenn das Paket unter 2kg bzw genau 2kg gewogen hat und der TE es als Päckchen verschickt hat um Geld zu sparen...
 
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