Paket VOR die Tür gelegt / gestohlen

Von der Seite aus betrachtet.. es ist völlig egal ob die Nachbarin das Paket reingenommen hat oder nicht.


Offiziell wurde das Paket gar nicht ausgestellt.. damit hat der Bringdienst das Ding verschlampt.
Frage mich nur wie das mit dem Ersatz aussieht, da es ja ein unversichertes Paket war. o_O
 
Im eingangsposting steht klipp und klar, dass die Nachbarin das Paket gefunden hat.
Das heißt, dass es dort lag, und nicht, dass sie es angenommen hat.

Ergo hat der Bote das einfach hingelegt und keine Karte hinterlassen, weil er wahrscheinlich die Unterschrift selbst getätigt hat.
Ist auch schon bei uns vorgekommen.

Einmal hatten wir eine Sendung, die aus zwei Teilen bestand.
Wir wunderten uns, dass nur die erste Hälfte der Sendung kam, und auch am Tag darauf war von der zweiten Hälfte nichts zu sehen.
Bei GLS angerufen - halbe Ewigkeit durchgefragt bis behauptet wurde wir hätten das Paket verweigert.

Zum Empfang war jemand daheim.
Außerdem verweigern wir nichts, was wir bestellt haben -schon gar nicht um nur den zweiten Teil der Bestellung anzunehmen.
Der Fahrer hatte da schlicht keine Böcke bei uns vorbei zu fahren...

Aber BTT - sorry ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (verwurschdelte Fingerchen...)
Jace schrieb:
@Goliath110 Bei dir spricht der gesunde Menschenverstand und Vorstellungen von Gerechtigkeit.. Leider ist das Rechtssystem nicht immer so ;D

:)

Zitat aus den AGBs von DHL:

(2) Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung („Zustellung“) unter der auf der Sendung
angebrachten Anschrift durch Einlegen in einen für den Empfänger bestimmten und ausreichend
aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Postfach)
vor. Die Zustellung kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten
oder einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten
(„Empfangsbevollmächtigter“) erfolgen; Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen
(z. B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäuser) können an eine
von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Postsendungen beauftragte Person
(„Postempfangsbeauftragter“) zugestellt werden.

(4) Die Deutsche Post darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert
werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies gilt nicht für Sendungen mit
der Zusatzleistung „Eigenhändig“. Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers oder seines Ehegatten,
2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen,
3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen
werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und es sich nicht
um Sendungen mit der Zusatzleistung „Einschreiben“ oder „Rückschein“ handelt,
4. der Inhaber einer Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen.

Die Deutsche Post haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen
sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich
oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.
 
Gut.

Aber daraus lese ich eben nur heraus, dass die DHL haftbar gemacht werden könnte, wenn das Paket vor der Türe abhanden gekommen wäre. ;)

Denn der Diebstahl des Pakets im Innern des Hauses ist ja nicht durch die DHL verursacht, sondern durch die Nachbarin, die das Paket dort abgelegt hat.
 
Im weitesten Sinne ist es das ja.

Machen wir uns doch nix vor: Vor der Tür wäre das Paket auch weg gewesen.

... und der Zusteller hat ganz klar gegen die AGBs verstoßen!
 
Im Prinzip ist es ja auch abhanden gekommen. Es liegt nicht mehr da, wo der Bote es abgelegt (!) hat und wurde nicht vom Empfänger angenommen. Das ist grob fahrlässiges Handeln des Zustellers. Außerdem müsste man diesem ja gar nicht erzählen, dass die Nachbarin das Paket reingebracht hat, damit die mal auf ihre Fahrlässigkeit aufmerksam gemacht werden.
 
Deine Hilfestellungen in allen Ehren, aber ist das deine Meinung oder woraus leitest du diese Annahmen ab?

Meine Meinung. ;)

Wäre das Paket vor der Haustür liegen geblieben wäre es (höchstwahrscheinlich) wohl auch weggekommen

Wäre, hätte...

Natürlich war es vollkommen fahrlässig vom Paketdienst, aber da hat er halt "Schwein gehabt".
Ist traurig aber kann man nicht ändern... :(

Ich würd auch sagen klingel dich erstmal bei Deinen Nachbarn durch und frag nach. ;)
 
Die Deutsche Post haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen
sind, die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich
oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.

Das ist denke ich hier Sachlage.
Es hat keine Nachbarschaftsabgabe stattgefunden.

Ich habe nicht vor, zu lügen. Sollte ich nicht "Recht" bekommen wäre ich schon arg erschüttert in meinem Glauben an unsere viel zu vielen Gesetze.

Es sind die Nachbarn meiner Mutter eine Stadt weiter, ich habe Klausuren und an sich überhaupt gar keine Zeit für das hier ;)

Sollte es aber tatsächlich keiner der Nachbarn haben, gehe ich davon aus, dass nur harte Bandagen helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steh grad vor einem ähnliche Problem. Hab mir bei ebay ein Trikot von meinen Lieblingsverein geholt. Der Paketlieferant hat das Paket irgendwo im Haus abgegeben, jedoch zum einen erstmal zwei verschiedenen Appartmentnummern sowie einen Namen angegeben, der im Haus nicht mal im Entferntesten existiert. Die beiden anderen Wohnungsinhaber haben mir schon versichert, kein Paket entgegen genommen haben. Das Beste ist allerdings das Verhalten vom Paketlieferant: Sie können keinen Kontakt mit dem zuständigen Postboten aufnehmen und ich soll mich doch bitte an den Ebay-Shop wenden. Na die werden sich freuen...
 
Tja, dann musst du wohl "Kontakt mit dem Postboten aufnehmen".
Dem würde ich was flöten...
 
Kainskind schrieb:
2. die Unterschrift auf dem Gerät des Boten gefälscht sein wird

Es geht um unversicherten Versand, welche Unterschrift?

Außerdem: der Threadersteller sollte erstmal abklären, mit welchem Brief- oder Paketdienst die Sendung gekommen ist, bevor hier wilde Spekulationen getroffen werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war unversicherter Versand vereinbart, das könnte also durchaus ein Päckchen gewesen. DHL z. B. sagt auf der Homepage eindeutig, daß bei einem Päckchen weder Sendungsverfolgung noch Haftung inklusive sind. Werden bei solchen Päckchen überhaupt Unterschriften des Empfängers verlangt?
 
Wenn der Empfänger nicht erreichbar ist, dann wird ein Paket in der Regel entweder bei einem Nachbarn versucht abzugeben oder auf der nächsten Poststelle. (Bei Nachnahme sogar zwingend, klar)
Auf meiner Poststelle wird bei Abholung sogar der Personalausweis verlangt.
In beiden Fällen liegt eine Karte im Briefkasten und auch bei Annahme des Nachbarn hat man von diesem eine Unterschrift und hat sich somit rechtlich abgesichert. Da die Verantwortung und Gewalt im beiderseitigem Einverständnis auf den Nachbarn übergegangen ist.

Da nichts davon geschehen ist, ist nach meiner Auffassung nachwievor der Paketdienst verantwortlich und hat u.U. sogar den Schadenersatz zu tragen.

Das Paket wurde nicht zugestellt, Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Äh warum schreiben alle von einem Paket?
Der TE schreib UNversicherter Versand, also war es ein Päckchen und kein Paket.

Paket sind versichert bis max. 500EUR, Päckchen nicht.
Bei der Ablieferung eines Paketes muss eine Unterschrift eingeholt werden, von einem Annahmeberechtigten. Beim Päckchen nicht. Dies macht der Paketdienst so, damit man hinterher nicht sagen kann, dass es nie angekommen sei.

Wenn kein Zugang zum Briefkasten oder Hauseingang möglich ist, kann der Bote das Päckchen sehr wohl vor die Tür legen oder bei den Nachbarn abgeben.

Welcher Paketdienst war es?
 
Ja stimmt natürlich.
Bei unversicherten Versand zwischen privat und privat geht die Verantwortung/Gefahr ab Abgabe bei einer Spedition auf den Käufer über.

Man kann dann zwar versuchen einen Nachforschungsantrag zu stellen, aber ich glaube bei unversichert gibts ja nicht mal ne Paketnummer? Bei Mißererfolg steht man dann als Käufer u.U. leer da. (Muß aber trotzdem an den Verkäufer bezahlen) Eigenes Risiko halt.

Daher am besten immer Paket bzw versicherter Versand, außer vllt. bei Kauf Unternehmer <-> privat.
Es sei denn man kann einen möglichen Verlust verschmerzen.
 
Ich weiß nicht ob das die Regel ist, aber bei uns muss man sowohl für Pakete als auch für Päckchen bezahlen.
Die Hintergründe kenne ich offen gesagt nicht - wie gesagt: das ist bei uns Gang und Gäbe.
Ich musste bislang für alles unterschreiben.
 
Selbst wenn man von einem Kaufmann i. S. d. HGB kauft, geht die Gefahr des Unterganges der Ware bei Abgabe an die Spedition auf den Käufer (unversicherter Versand) bzw. das Speditionsunternehmen(versicherter Versand) über.

Wie war das noch?

Geldschulden = Schickschulden
Warenschulden = Holschulden

Irgendwie so war die Eselsbrücke. :)

@Kainskind

Wie? Man muss doch überall für Pakete oder Päckchen zahlen!?
Ich kenn kein Unternehmen, mit dem man das kostenlos verschicken kann.
 
blackraven schrieb:
Wie? Man muss doch überall für Pakete oder Päckchen zahlen!?
Ich kenn kein Unternehmen, mit dem man das kostenlos verschicken kann.

Waaaargh...

Bitte "bezahlen" mit "unterschreiben" ersetzen ;):freak:
 
Übrigens: das Ding heißt Paket, "Päckchen" ist lediglich eine Versandart bei der DHL.

Und was den Gefahrenübergang angeht, so geht diese bei Abgabe der Sendung an das Versandunternehmen auf den Käufer über. Bei unversichertem Versand hat das aber einen Haken: der Verkäufer bekommt bei der Abgabe keinen Einlieferungsbeleg und hat somit keinen Nachweis, dass er das Paket wirklich abgeschickt hat. Somit geht die Gefahr nicht ohne Weiteres an den Käufer über, der Verkäufer kann bei Verlust ja nicht nachweisen, dass der Gefahrenübergang überhaupt stattgefunden hat.

Alleine deshalb verschicke ich alles nur als versichertes Paket.
 
Tankred schrieb:
Übrigens: das Ding heißt Paket, "Päckchen" ist lediglich eine Versandart bei der DHL.

Mit dem Begriff Päckchen lässt sich aber besser unterscheiden, worum es hier geht, denn viele scheinen das durcheinanderzuzbringen. Es geht um unversicherten Versand, also logischerweise keine Haftung, keine Sendungsverfolgung, keinen Liefernachweis, keine Unterschrift .....

http://de.wikipedia.org/wiki/Päckchen#Haftung_und_Sendungsverfolgung

Bietet eigentlich außer DHL irgendein Paketdienst unversicherte Pakete an?
 
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