Pc bootet nach absturz nichtmehr, klick

HerrRossi schrieb:
Deinen Ratschlag finde ich sehr grenzwertig @Kombra Nehmen wir mal an, Amazon prüft das Netzteil nicht, dann kommt es so wieder in den Verkauf und ein anderer Kunde muss sich damit rumschlagen.
Das Amazon es nicht testet habe ich nirgendwo behauptet.
Das Netzteil wird mit Sicherheit von Amazon unter die Lupe genommen werden. Als "neu" verkauft wird es aber so oder so nicht. Entweder landet es auf einer Palette mit anderen Rücksendungen oder direkt im Schrott.

Die einzige Frage ist wie viel Amazon für die Beschädigung vom Kaufpreis abziehen würde.
Aber das Netzteil als Garantiefall (zum testen) einzuschicken wäre die schlechteste Wahl denn wir wissen bereits wie dies enden wird.

HerrRossi schrieb:
Und wenn sie es testen, werden sie sehr schnell feststellen, dass @imdavedadude es beschädigt hat.
Warum nicht mir offenen Karten spielen? Das NT ist ihm nunmal aus der Hand gefallen, das ist Pech, aber sicher nicht die Schuld von Amazon oder eine weiteren Käufers.
Ein weiterer Käufer wird es nicht bekommen. Die Schuld von Amazon ist es auch nicht und das er nicht mit offenen Karten spielen soll habe ich auch nirgendwo geschrieben. Ob er es bei der Rückgabe angibt oder nicht macht aber eben keinen Unterschied.

Die Hauptsache ist aber das er es innerhalb der 2 Wochen überhaupt zurück gibt.


imdavedadude schrieb:
Stimmt auc wieder, also bei beschädigungen habe ich kein recht mehr auf rückgabe oder garantie oder wiederuf oder all die sachen?
Das Recht auf Rückgabe/Widerruf hast du während der ersten 2 Wochen der Bestellung IMMER! (Im onlinehandel)
Genau das ist ja mein Punkt!

Garantie hast du widerum nicht denn es handelt sich hier eindeutig um Eigenverschulden deinerseits.
Deswegen würde eine Rücksendung auf Grund eines "Defekts" nichts bringen denn den Defekt hast du selbst verursacht.
 
Ich hatte ja schon geschrieben: "mit dem Computer, so wie er jetzt ist, in den nächsten Hardwareladen zu gehen" Wenn du dir absolut sicher bist, dass das Mainboard keinen Kurzschluss mit dem Gehäuse verursacht hat, dann kannst du den Kram auch wieder ausbauen. Der Hardwareladen macht das natürlich nicht kostenlos, das sollte dir klar sein.
 
Update.
War im laden hab Netzteil checken lassen, er sagte nachm test sofort ist Tod.
Hab jetzt ein neues, baue es mal ein und update dan ob es funktioniert für villeicht leute die mal das selbe Problem haben und in der Situation wie ich sind keiner fach Ahnung. danke
 
Kombra schrieb:
Wie gesagt ich würde es nicht testen lassen. Innerhalb der 14 Tage kannst du ohne Angabe von Gründen das Netzteil zurück schicken. Dann bekommst du mindestens einen Teil deines Geldes zurück, im besten Fall Alles.
Davon kannst du dir dann ein neues Netzteil kaufen.
Seit wann bekommt man Geld zurueck beim Zuruecksenden von einem Geraet was man kaputt gemacht hat?
Die 14 Tage Rueckgaberecht gelten fuer unbeschaedigte Ware und nicht als Freifahrtsschein hier Dinge zu zerstoeren.
 
Alles zusammengebaut und scheint wieder zu laufen! Hoffe das passt nun mit neuen nt!
Leute immer vorsichtig sein wenn man bedenkt was nen stürzchen von dem ding ausrichtet!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kombra
abcddcba schrieb:
Seit wann bekommt man Geld zurueck beim Zuruecksenden von einem Geraet was man kaputt gemacht hat?
Die 14 Tage Rueckgaberecht gelten fuer unbeschaedigte Ware und nicht als Freifahrtsschein hier Dinge zu zerstoeren.
Das du das ganze Geld zurück bekommst habe ich nicht gesagt. Warum lesen hier Leute immer alles in einen Beitrag was dort nicht steht? Von einem Freifahrtschein kann wohl keine Rede sein wenn ich bereits mehrmals ausdrücklich erwähnt habe, dass der Händler einen Teil des Betrags (oder den ganzen Betrag) zurückbehalten kann.

Aber hier gerne nochmal:
Fakt ist du kannst innerhalb von 2 Wochen von dem Vertrag zurücktreten falls du Ware im Internet gekauft hast.
Der Zustand der Ware ist dabei erst einmal nebensächlich.
Die zurückgesendete Ware wird vom Händler geprüft (oder auch nicht) und dann steht es dem Händler frei für beschädigte oder zerstörte Ware einen finaziellen Ausgleich zu verlangen. Soll heißen er kann einen Teil oder den gesamten Betrag des Warenwerts behalten. Nach meiner Erfahrung macht das aber schlichtweg kein Händler und erstattet stattdessen gleich den kompletten Betrag zurück, schreibt die Ware ab und schmeißt sie weg oder veräußert sie als Mangelware weiter.

Alles in Allem liegt es aber hauptsächlich im Ermessen des Händlers was er in diesem Fall (wenn überhaupt) erstatten würde.

Das Rückgaberecht gilt nicht nur für unbeschädigte Ware.
 
Zurück
Oben