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PC Hardware mit Kryptowährung kaufen
- Ersteller speedy113
- Erstellt am
MegaManPlay
Banned
- Registriert
- Juni 2017
- Beiträge
- 345
speedy113 schrieb:Hallo,
Gibt es eine oder mehrere PC Hardware Online Shops in der man mit Kryptowährung zahlen kann?
Wieso die suche wen du dir die währung auszahlen kannst? (in euro)
Kotzkroete
Ensign
- Registriert
- Sep. 2016
- Beiträge
- 131
HAllo. Ja gibt es, https://www.caseking.de/ zum beispiel. Allerdings muss man da die BitzCoin bei einem bestimtem Händler kaufen und kann wohl nicht seine eigenen nehmen.
Kotzkroete schrieb:HAllo. Ja gibt es, https://www.caseking.de/ zum beispiel. Allerdings muss man da die BitzCoin bei einem bestimtem Händler kaufen und kann wohl nicht seine eigenen nehmen.
Kannst du mir eventuell ein Link schicken wo das steht bzw. wo du diese Information her hast?
MegaManPlay schrieb:Wieso die suche wen du dir die währung auszahlen kannst? (in euro)
Auszahlung etc. zieht gebühren ab, deshalb wollte ich den direkten weg gehen. Und ich will nicht dass auf meinem Bankkonto irgendwelche Sachen stehen dass ich Kapital in Wert von Krypto habe.
Deshalb möchte ich direkt zahlen.
____________________________________
Hinzu kommt ja, ich hab nur 1 Stunde Zeit bei caseking.de das ganze zu überweisen. Zur zeit dauert aber eine Bitcoin transaktion länger als 1 Stunde, und caseking.de will 6 bestätigungen vom Netzwerk haben anstatt üblichen 3. Nach 1 Stunde wird die Bestellung storniert.
Wollte das ganze nachfragen jedoch hat keiner meinen Anruf bei caseking.de angenommen/abgenommen.
Vielen Dank
owned_you
Banned
- Registriert
- Sep. 2016
- Beiträge
- 3.424
Und ich will nicht dass auf meinem Bankkonto irgendwelche Sachen stehen dass ich Kapital in Wert von Krypto habe.
aha Steuerhinterziehung also ...
owned_you schrieb:aha Steuerhinterziehung also ...
Ich zahle ja Mwst wenn ich das Produkt kaufe. Ist ja nichts dabei.
Der Shop erlaubt mir mit Bicoins zu zahlen. Und wenn ich nunmal Bitcoins habe bezahle ich auch damit.
Also keine Steuerhinterziehung.
Oder irre ich mich belehre mich bitte.
Dilogo
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 1.579
Die Steuerhinterziehung ensteht durch deinen derzeitigen Gewinn durch die Kursehöhung der Bitcoins,
wenn du deine Bitcoins vor dem Finanzamt verheimlichen würdest. Du würdest somit nicht deinen Gewinn aus Kapitalertrag melden und würdest die Steuern dafür hinterziehen.
Bin kein Profi in dem Gebiet und ist mir auch völlig egal was andere Leute mit Ihrem Geld machen.
Und unterstellen möchte ich dir auch nichts, wollte nur versuchen aufzuklären.
Nach dem Absatz unter mir, kann meinen meinen Beitrag getrost ignorieren.
Danke.
wenn du deine Bitcoins vor dem Finanzamt verheimlichen würdest. Du würdest somit nicht deinen Gewinn aus Kapitalertrag melden und würdest die Steuern dafür hinterziehen.
Bin kein Profi in dem Gebiet und ist mir auch völlig egal was andere Leute mit Ihrem Geld machen.
Und unterstellen möchte ich dir auch nichts, wollte nur versuchen aufzuklären.
Nach dem Absatz unter mir, kann meinen meinen Beitrag getrost ignorieren.
Danke.
Zuletzt bearbeitet:
das kommt darauf an wieviele Bitcoins du "geschürft" hast, die art der Anschaffung etc etc.
kleiner auszug
Für den Privatnutzer von Bitcoins, Ether und anderen Coins ist im Wesentlichen relevant, wie die Veräußerung besteuert wird. Eine Veräußerung ist z.B. der Verkauf von Bitcoins gegen Euro über eine Handelsplattform. Einen Veräußerungstatbestand stellt aber auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlungsmittel dar, wenn also der Bitcoin-Inhaber für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin bezahlt.
In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor, sofern die Bitcoins zuvor angeschafft wurden. Die Frage der Anschaffung stellt daher einen wesentlichen Aspekt bei der Frage der Besteuerung dar, insbesondere wenn die Bitcoins länger als ein Jahr gehalten wurden.
Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich nämlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Nicht alle Bitcoins, die verkauft werden, wurden jedoch zuvor im Sinne dieser Vorschrift „angeschafft“, da die Verkäufer sie auf anderem Wege als durch den Schlichten Ankauf auf einer Börse erhalten haben. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob der § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG überhaupt zur Anwendung kommt. Gerne Sind wir Ihnen dabei behilflich!
kleiner auszug
Für den Privatnutzer von Bitcoins, Ether und anderen Coins ist im Wesentlichen relevant, wie die Veräußerung besteuert wird. Eine Veräußerung ist z.B. der Verkauf von Bitcoins gegen Euro über eine Handelsplattform. Einen Veräußerungstatbestand stellt aber auch der Einsatz von Bitcoins als Zahlungsmittel dar, wenn also der Bitcoin-Inhaber für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin bezahlt.
In beiden Fällen liegen private Veräußerungsgeschäfte – auch noch bekannt unter der Bezeichnung „Spekulationsgeschäfte“ – im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor, sofern die Bitcoins zuvor angeschafft wurden. Die Frage der Anschaffung stellt daher einen wesentlichen Aspekt bei der Frage der Besteuerung dar, insbesondere wenn die Bitcoins länger als ein Jahr gehalten wurden.
Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt steuerlich nämlich dazu, dass Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Nicht alle Bitcoins, die verkauft werden, wurden jedoch zuvor im Sinne dieser Vorschrift „angeschafft“, da die Verkäufer sie auf anderem Wege als durch den Schlichten Ankauf auf einer Börse erhalten haben. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob der § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG überhaupt zur Anwendung kommt. Gerne Sind wir Ihnen dabei behilflich!
feidl74 schrieb:kleiner auszug
Zu kompliziert und aufwendig bei den kleinen Summen.
Achja Amazongutscheine kann man auch mit Bitcoins kaufen.
Teiby schrieb:Zu kompliziert und aufwendig bei den kleinen Summen.
Achja Amazongutscheine kann man auch mit Bitcoins kaufen.
Danke für den Hinweis mit Amazon.
Ja kleine Summen
owned_you
Banned
- Registriert
- Sep. 2016
- Beiträge
- 3.424
naja die Einnahmen aus Minen musst du aber auch versteuern ... sonst ist das Steuerhinterziehung!
und wenn du bewusst nicht willst das das irgendeiner Form auf deinem Konto etc. auftaucht ... naja, mehr muss man dann dazu eigentlich gar nicht sagen!
und wenn du bewusst nicht willst das das irgendeiner Form auf deinem Konto etc. auftaucht ... naja, mehr muss man dann dazu eigentlich gar nicht sagen!
Zuletzt bearbeitet:
pcblizzard
Captain
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 3.818
Es muss jede Einnahme versteuert werden, Punkt. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen oder sonst was machen, alles andere ist Steuerhinterziehung!
pcblizzard schrieb:Es muss jede Einnahme versteuert werden, Punkt. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen oder sonst was machen, alles andere ist Steuerhinterziehung!
Alles klar habe verstanden
Ne ich stell mich da nicht auf den Kopf. Dann ist es halt so, wer es macht solls machen
Ist ja jedem sein ding
Mracpad
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2013
- Beiträge
- 6.072
pcblizzard schrieb:Es muss jede Einnahme versteuert werden, Punkt. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen oder sonst was machen, alles andere ist Steuerhinterziehung!
Kaufen und verkaufen von Kryptos ist Steuerfrei solange gemäß Fifo (First in, first out) jeweils min. 1 Jahr Zeit zwischen Kauf und Verkauf liegen. Bei kürzeren Zeitabständen muss man unter 600€ Gewinn per Annum bleiben. Zum Nachweis sollte man fein säuberlich jeden einzelnen Handel dokumentieren.
Sobald Mining ins Spiel kommt fallen grundsätzlich Steuern an sobald der Gewinn 150€ per Annum übersteigt.
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