@cartridge_case
Du musst alles aufdröseln, was nicht ALLE Mieter betrifft.
Gemeinschaftsanschluss ist ja schön und gut.
Wie zum Beispiel eine für alle Mieter zur Verfügung stehende Waschküche (wobei dort idR Münzzähler benutzt werden zum Waschen - genau deswegen)
Wenn aber Einrichtungen da sind, die nicht allen Mietern zur Verfügung stehen, dann dürfen diese auch nur den Mietern berechnet werden, die es nutzen können.
Das gilt auch für Tiefgaragen.
Die Kosten dafür dürfen nur den Mietern in Rechnung gestellt, die Garagen gemietet haben.
Wenn Vermieter bei den Betriebskostenabrechnungen Murk bauen, dann sorgt das häufig für gewaltigen Ärger - zu Recht
Du musst alles aufdröseln, was nicht ALLE Mieter betrifft.
Gemeinschaftsanschluss ist ja schön und gut.
Wie zum Beispiel eine für alle Mieter zur Verfügung stehende Waschküche (wobei dort idR Münzzähler benutzt werden zum Waschen - genau deswegen)
Wenn aber Einrichtungen da sind, die nicht allen Mietern zur Verfügung stehen, dann dürfen diese auch nur den Mietern berechnet werden, die es nutzen können.
Das gilt auch für Tiefgaragen.
Die Kosten dafür dürfen nur den Mietern in Rechnung gestellt, die Garagen gemietet haben.
Wenn Vermieter bei den Betriebskostenabrechnungen Murk bauen, dann sorgt das häufig für gewaltigen Ärger - zu Recht
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