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don.redhorse schrieb:
Und warum ist die digitale Kopie nicht erlaubt? Wenn ich das Original im Regal stehen habe, darf ich mir auch eine Privatkopie ziehen.
Weil du zum anlegen einer Kopie keinen "technisch wirksamen" Kopierschutz umgehen darfst.
Was technisch wirksam ist, ist dabei aber dummerweise keine technische Definition, sondern ein rechtliche.

Ob der DVD Kopierschutz noch als technisch wirksam gilt weiss ist nicht, der von BluRays tut es aber auf alle Faelle. Und damit darfst du dir keine Privatkopie erstellen.
 
Genau sowas wollte ich auch gerade schreiben.

Aber, ist der Kopierschutz technisch wirksam, wenn er umgegangen werden kann?

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Letztendlich, so lange man das bei sich lokal macht und nichts verbreitet wird es niemanden kehren. Aber ich würde es trotzdem nicht machen.
 
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Marcel55 schrieb:
Letztendlich, so lange man das bei sich lokal macht und nichts verbreitet wird es niemanden kehren.
Klar. Und das halte ich auch genau so.
Das aergerliche ist ja, das es aufgrund des Kopierschutzes keine vernuenftige Moeglichkeit gibt BluRays am PC zu schauen. Zugegeben, ich habs vor ein paar Jahren das letzte Mal versucht.

Das PowerDVD was meinem Player beilag war so veraltet dass es keine Disc abspielen wollte ohne Update, und Updates gabs nimmer, nur einen Rabatt auf eine neue Version.
Der Leawoo Player hat die Discs zwar abgespielt, aber Menues funktionierten nicht, keine Mausbedienung in Menues, und wenn man mal in der Disc springen wollte hat das ewig gedauert. Von einigen Berichten die ich gelesen habe soll das aber quasi bei allen PC Playern aehnlich gewesen sein.
Den halb-legalen Weg ueber VLC habe ich nicht zum laufen bekommen, vermutlich hatte ich nicht die richtige Quelle fuer die Schluesseldateien.

Da bleibt dann der nicht erlaubte weg. Der dauert zwar etwas bevor man schauen kann, aber ist das fertig, kann man halt auch schauen, ohne viel Gaengelungen, wenn man dann auch kein funktionierendes Menue hat.
 
Ist in der Tat eine Grauzone, weil es eben nicht klar definiert ist. Also zivilrechtlich könntest du verfolgt werden, strafrechtlich ist es mit dem zitierten Paragraphen abgedeckt. Nur wie willst du zivilrechtlich verfolgt werden, wenn du die Kopien nicht in Umlauf bringst? Es müsste ja jemand deine Sammlung finden, dem Urheber das ganze stecken und die müssten dich dann verfolgen. Selbst dann wäre der Ausgang nicht sicher das es zu einem negativen Urteil für dich kommt. Schon die Beweislast ist ja schwer. Woher sollen die das wissen und selbst wenn, wie sollen sie legal an dieses Wissen gekommen sein, beweisbar? Eine Hausdurchsuchung ist ja ohne dringenden Tatverdacht nicht möglich also wie sollte es gehen. Selbst wenn die das rausfinden hast du immer noch ein Recht auf Privatkopie.
Sehe ich kein Problem, solange du die Originale hast und du das ganze nicht verteilst. Der Besitz einer Kopie ohne Original ist natürlich strafbar. Also Kopie einer BD vom Kumpel ist natürlich illegal.
 
Da lernt man die Schweiz direkt wieder schätzen wo die ganze Copyright Nummer nicht so eine Shitshow ist wie in Almanien. Kopien als auch Downloads sind legal, schliesslich hat man ja auch Abgaben auf sämtlichen Medien die für den Konsum oder Kopien benutzt werden können (vom Drucker bis zur HDD).

Alles Andere ergibt auch keinen Sinn. Aber hey, Hauptsache kleine Einzelpersonen hart abstrafen und sich tieeeef bücken vor US-Corporate. :freak:

Wär vielleicht an der Zeit das nochmal zu überdenken in der aktuellen Lage. :daumen:
 
don.redhorse schrieb:
Und warum ist die digitale Kopie nicht erlaubt? Wenn ich das Original im Regal stehen habe, darf ich mir auch eine Privatkopie ziehen.
Ja, bzw. nein, Strafbarkeit soll tatsächlich ausgeschlossen sein, zivilrechtliche Ansprüche aber nicht
https://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-urheberrecht.html

"

IV. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig​

Verhindert der Rechteinhaber die Erstellung einer Kopie mit einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme (Kopierschutz), ist es gemäß §§ 95a ff. UrhG unzulässig, diesen zu umgehen. Damit dürfen Medien mit Kopierschutz nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert, da sie die vom Gesetzgeber gewollten Schranken des Urheberrechts faktisch aushebeln. Auch ist die Herstellung, Überlassung und Werbung mit Umgehungsinstrumenten verboten. Dies trifft aber nicht auf den privaten Besitz von „Hackersoftware“ zu.

Der Besitzer eines „funktionsreichen“ Brennerprogramms kann dieses weiterhin nutzen, um Privatkopien von nicht kopiergeschützten CDs zu machen, nicht aber, um einen Kopierschutz zu umgehen."


und weiter unten

"

4. Folgen der Kopierschutzumgehung

Wird der Kopierschutz umgangen, ist gemäß § 108b Abs. 1 UrhG eine Strafbarkeit ausgeschlossen, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht. Dies berührt aber nicht den zivilrechtlich Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung und deren Durchsetzung durch z.B. teuere Abmahnverfahren mit Streitwerten nicht unter 5000 Euro."

Also eine "Tat" ohne Strafbarkeit, klingt schon sehr widersprüchlich

Wobei dann bei reinen Privatkopien der Streitwert eh bei 0€ läge, was sich einzuklagen nicht lohnt

In der Praxis sowieso irrelevant, nur wird man in Foren wie diesen bei Fragen zum Umgehen des Kopierschutzes natürlich weiterhin zurechtgewiesen.
Ergänzung ()

Marcel55 schrieb:
Letztendlich, so lange man das bei sich lokal macht und nichts verbreitet wird es niemanden kehren.
Eben, und damit kann man das Thema denke ich auch abschließen, bei reinen Privatkopien kann der REchteinhaber auch keinen Verlust beklagen.
 
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Suspektan schrieb:
Eben, und damit kann man das Thema denke ich auch abschließen, bei reinen Privatkopien kann der REchteinhaber auch keinen Verlust beklagen.
Und er kriegts ja auch nicht mit. Wäre aber auch der Fall bei z.B. Filehostern usw. - ich würd halt keine offensichtlichen Risiken eingehen a la Torrents. Da hat man halt schnell einen Anfangsverdacht zusammen.
 
Ranayna schrieb:
Klar. Und das halte ich auch genau so.
Das aergerliche ist ja, das es aufgrund des Kopierschutzes keine vernuenftige Moeglichkeit gibt BluRays am PC zu schauen. Zugegeben, ich habs vor ein paar Jahren das letzte Mal versucht.

Das PowerDVD was meinem Player beilag war so veraltet dass es keine Disc abspielen wollte ohne Update, und Updates gabs nimmer, nur einen Rabatt auf eine neue Version.
Der Leawoo Player hat die Discs zwar abgespielt, aber Menues funktionierten nicht, keine Mausbedienung in Menues, und wenn man mal in der Disc springen wollte hat das ewig gedauert. Von einigen Berichten die ich gelesen habe soll das aber quasi bei allen PC Playern aehnlich gewesen sein.
Den halb-legalen Weg ueber VLC habe ich nicht zum laufen bekommen, vermutlich hatte ich nicht die richtige Quelle fuer die Schluesseldateien.

Da bleibt dann der nicht erlaubte weg. Der dauert zwar etwas bevor man schauen kann, aber ist das fertig, kann man halt auch schauen, ohne viel Gaengelungen, wenn man dann auch kein funktionierendes Menue hat.
Das ist noch gar nix gegen den für UHDs zu betreibenden Aufwand, dabei wollte ich doch nur paar Discs auf dem (oled)Notebook abspielen.
 
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