Privater An- und Verkauf. Ist es gewerblich?

HighTec

Lieutenant
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Sep. 2006
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Guten Tag liebe Forengemeinschaft.

Ich überlege seid einiger Zeit ob ich mich mal daran versuche mit An- und Verkäufen mein finanzielles Polster ein wenig auf zu frischen.
Also ich kaufe bei Händler A ein und Verkaufe es dann wieder. (Als Beispiel: Gekauft bei Amazon...weiterverkauft bei Ebay)
Jetzt weiss ich nicht ob dies nun schon ein gewerbliches Handeln ist und ich mir erstmal einen Gewerbeschein holen muss oder ob es als Privatverkauf zählt.
Schliesslich kaufe ich es als Privatperson und verkaufe es als Privatperson.

Vielen Dank schonmal im Voraus

Greetz

HighTec
 
Solange eine Gewinnabsicht besteht, ist es ein gewerblicher Verkauf. Da Du Ware ja nur einkaufst um sie weiter zu verkaufen und es bestimmt nicht machst um Dein Geld zu waschen oder in den Wind zu schreiben, also Gewinne damit machen möchtest, empfiehlt es sich es auch anzumelden. Wenn Du die Ware kaufst und sie erst mal ein halbes Jahr selbst nutzt und dann wieder verkaufst, sieht es bestimmt anders aus, muss sich aber auch im Rahmen bewegen.
 
Nur weil man ein Gewerbe hat, kommt man billiger an Sachen?



Gewerbe setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus, aber eben auch dass man es längerfristig macht.

Wenn man irgendwo billig ne 100er Packung Rasierklingen sieht und das Zeug verkauft ist das imho noch kein Gewerbe.
 
hmm ja? Oder glaubst du etwa, die händler bekommen die produkte für den preis, was sie anbieten ? Sonst würden die doch nichts verdienen....
Aber wenn du dich selbstständig machst, muss du damit rechnen, wenn du später arbeitslos bist bekommst du kein geld von der stadt! Es sei denn, du gibst monatlich was ab...
 
Als Händler bekommst Du noch lange nichts günstiger als andere, Du bekommst nur eine Rechnung dazu die das FA akzeptiert, kannst evtl auf Zahlungsziel (4 Wochen mit 2% Skonto oder so) kaufen, bekommst Rabatte bei Grosseinkäufen (Staffelpreise). Manche Händler wären froh, wenn sie Sachen so günstig einkaufen könnten, wie sie manchmal bei Onlinehändlern an Privatpersonen verkauft werden. :daumen:

wenn du später arbeitslos bist bekommst du kein geld von der stadt!
Weshalb nicht? Anspruch auf Hartz 4 hat doch jeder der kein Einkommen oder Vermögen hat.
Es sei denn, du gibst monatlich was ab.
An wen?
 
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