Privatverkauf Notebook

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Zergasth

Lt. Junior Grade
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Mahlzeit liebe ComputerBase´ler,

hab eine Frage an Euch und zwar wie ich mich zu verhalten hab.
Folgendes: Ich hab einer Freundin (eig eine echt gute Freundin...dachte ich) ein Notebook verkauft und das war im Februar.
Hab alles neu installiert und Ihr auch alles gezeigt das es funktioniert. (Notebook wurde im Januar von mir gekauft)

Nun funktionierte das Wlan nicht, ok nicht so schlimm dacht ich mir, bin zu Ihr gefahren, Neu Installation versucht etc., nichts hat geholfen.

Acer kontaktiert, RMA beantragt auf Ihren Namen natürlich, gesagt getan.

Nun nach einer Woche schrieb Sie mir eine WhatsApp indem grob drin stand, sie hat keine lust mehr, sendet mir das Teil zu (ist noch auf dem Weg zu mir) und sie will Ihr Geld zurück.

Hatte schonmal jemand einen solch seltsamen Fall ?


Vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende. :)
 
Schriftlicher oder mündlicher Verkauf? Gewährleistung ausgeschlossen...?
 
War nur mündlich da es ja unter Freunden war. Ich wusste sie wollte eins und habe sie gefragt und sie hat ja gesagt, übern Preis gesprochen und fertig.
 
Dann ist die Frage, ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

Selbst wenn nicht könnte sie aber wohl kaum einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ob man das alles via WhatsApp "erklären" kann ist auch so eine Frage.
 
Das wurde dummerweise alles nicht bedacht, hätte ja auch nie gedacht das sie so.....naja halt ist.
Muss ich denn das Notebook zurück nehmen und Ihr das Geld überweisen ?

Wie würden Sie vorgehen ?

Ich hab Ihr auch angeboten das ich die Garantie für sie abwickel, aber keine Chance.
 
Hier darf keine Rechtsberatung im Einzelfall gegeben werden.

Schön, dass du so ehrlich bist und zugibst, dass du Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.

Ich persönlich würde wohl erstmal warten, ob das Gerät wieder funktioniert wenn es vom Hersteller zurück ist. Das Geld würde ich ihr wohl (erstmal) nicht zahlen, ist aber auch Einzelfallabhängig.

Grundsätzlich kannst du dir ja mal das Thema Gewährleistung bei Wikipedia durchlesen.
 
Ok vielen Dank. :)

Problem ist halt das ich ja bei Ihr war und habe Ihr dann gesagt das es ein RMA Fall ist, ich habe mit Ihr das noch alles bei Acer abgewickelt und dann schrieb sie mir die Woche das Sie keine lust mehr hat und mir das Notebook zusendet, sollte heute ankommen im laufe des Tages.
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich das zwischen den Zeilen lese, geht es hier nicht um Gewährleistung etc. – es ist eine gute Freundin von dir.
Ist die Frage ob sie und du, das Private von dem Geschäftlichen trennen könnt.

Ich persönlich würde einem Freund keinen Laptop verkaufen und sollte ich es doch machen,
würde ich es natürlich zurücknehmen – egal wie es rechtlich aussieht.
 
Unabhängig davon ob du nun im Recht bist und deine Freundin, dass Gerät nicht einfach zurückgeben darf oder du es zurücknehmen musst.

Hier besteht doch ein freundschaftliches Verhältnis. Du solltest also vorher abwägen wie wichtig dir diese Freundschaft ist. Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf und dann muss dir bewusst sein, dass je nachdem wie du entscheidest die Freundschaft so nicht mehr ist wie sie vorher war.

Vielleicht sollte man erstmal ein persönliches Gespräch suchen und sie fragen warum sie die Vereinbarung die RMA bei Acer abzuwarten über Bord wirft und plötzlich ihr Geld zurück haben will. Anschließend kann man entscheiden ob man sich streiten will oder, weil die Freundschaft einem wichtig ist selber zurücksteckt und das Notebook anderweitig verkauft.
 
Habe ich alles schon versucht, ich habe Ihr angeboten die Garantie abzuwickeln etc., wie sie mir schrieb hat sie keine lust noch mehr Zeit zu verschwenden.

Ihr scheint die Freundschaft wohl nichts zu bedeuten da sie alles ablehnt was ich vorschlage.

Wenn ich könnte würde ich das Notebook zurück nehmen aber da ich mit meiner Frau vor kurzem ein Haus gekauft habe sieht dies eher schlecht aus.
 
uLt1m8 schrieb:
[...]und dann schrieb sie mir die Woche das Sie keine lust mehr hat und mir das Notebook zusendet, sollte heute ankommen im laufe des Tages.

Ist ja putzig. Nur weil sie keinen Bock mehr hat sollst du springen. So funktioniert das aber nicht in der Realität nicht, egal wie man sonst als Mädel so in der Disco ankommt.

Wie du mit deiner Freundschaft umgehst ist für mich nicht Teil des Threads. Die rechtliche Bewertung ist aus meiner Sicht relativ klar, sofern dein Sachverhalt korrekt ist, ich darf's dir halt nur schlicht nicht im Detail vorgeben.
 
Was würdet Ihr mir grob raten ?
 
Ich kann dir keine verb. Rechtsberatung geben! Wenn du ein bisschen zu dem Thema in Google suchst,
findest du schnell genügen Aussagen von Juristen zu diesem Thema.

Sie müssen beweisen, dass Sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben. Ansonsten sind Sie zur Gewährleistung verpflichtet.

Sofern ein Anwalt eingeschaltet wird, wird dieser gegen Sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren einleiten, welche mit weiteren Kosten verbunden sind.
Quelle: https://www.123recht.net

und ...

Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz)

Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen. Dabei muss der Verkäufer gewisse Vorgaben berücksichtigen. Zudem hat jeder Gewährleistungsausschluss Grenzen.
Quelle:https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

Damit müsste deine Frage beantwortet sein - was du daraus machst, bleibt dir überlassen.
 
Also habe ich auf deutsch gesagt die Arschkarte.
 
Irgendwas ist doch da komisch an deiner Geschichte, würde ich sagen.

- Du kaufst im Januar ein Notebook
- Im Februar verkaufst du es weiter.
- Eine Woche später schreibt sie, dass sie keinen Bock mehr hat.
- Im Mai machst du hier einen Thread auf, in dem du jammerst.

Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:

1. Warum verkauft man ein Notebook nach einem Monat wieder?

2. Was ist in den 3 Monaten seit Februar passiert?

Ich persönlich kann das Verhalten deiner Freundin nachvollziehen.
Ich würde auch kein 1 Monat altes Notebook kaufen wollen, das dann schon defekt ist und ich dann erst mal auf eine Reparatur dessen warten muss.
 
Nochmal, ich bin kein Jurist - m.E. ja.
Alles andere kann dir dein Anwalt sagen, sollte es tatsächlich zum streit kommen.
 
Das Notebook funktionierte ja tadellos, habe es Ihr ja vorgeführt.
Da ich das Notebook schon einen Monat hatte konnte ich es selbst ja nicht mehr zurück geben.
Bevor es einstaubt habe ich es dann verkauft.

Was in den 3 Monaten passiert ist kann ich nicht sagen.

Sie schrieb mir dann dass das Wlan nicht funktioniert, darauf hin bin ich zu ihr, alles getestet, neu Installation durchgeführt, keine Chance, WLAN defekt. Acer kontaktiert, mit denen ein paar Tests durchgeführt, kein Erfolg, also RMA beantragt (mit Ihr zusammen).

Und nun kam diese Woche per WhatsApp die Nachricht das sie keine lust mehr hat und mir das Notebook zusenden will und sie ihr Geld wieder haben möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so. Jetzt.

Hab deine Zeitangaben falsch verstanden.

Ich würde jetzt einfach mal darauf tippen, dass am Notebook ein Schalter für das W-Lan ist und der einfach auf aus steht. ;)

Das wäre der klassische Fehler, warum bei einem Notebook auch nach einer Neuinstallation der W-Lan immer noch nicht geht.

Welches Notebook ist es denn genau?

Ansonsten steht deine Begründung warum man sich ein Notebook kauft und sofort wieder verkauft noch aus.
Also ich selber habe mir noch nie ein Notebook gekauft, das ich nach einem Monat wieder weiterverkaufe.
Auch der Grund, warum du es nicht zurück nehmen kannst, ist fadenscheinig.

Bist du dir sicher, dass das Notebook im einwandfreien Zustand war, als du es verkauft hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich auch probiert, selbst im Gerätemanager war es nicht, auch nicht unter ausgeblendet, demnach ist es leider defekt.
 
Keine Ahnung zu welchem Preis du es verkauft hast oder was ihr tatsächlich für ein Verhältnis habt,
würde ich unter dem hier beschriebenen Sachverhalt wie folgt vorgehen:

- Das Notebook über Acer reparieren lassen,
- Ihr das reparierte Notebook erneut zusenden,

somit wurde der Mangel beseitig.

Sollte sie es nicht wollen und du dir Zeit, Geld und Nerven sparen möchtest, kannst du ihr ja das Geld erstatten und [nach Erstatung des Kaufpreises!] es gegebenfalls über Ebay verkaufen. Dort die Gewährleistungsansprüche ausschließen und dem Käufer die Originalrechnung mitsenden und zusätzliche eine Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche.

Alle sind glücklich.
 
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