Privatverkauf: Rechnung

De4thFloor

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Ich habe mal eine Frage, ich habe über eBay etwas mit einem großen Wert verkauft. Nun verlangt der Kunde, dass ich ihm eine Rechnung ausstelle, damit er bzw. seine Eltern es von der Steuer absetzen können. Nun ist die Frage, ob, wenn ich dem Kunden die Rechnung geschickt habe, irgendwann einen netten Brief vom Finanzamt erhalte?! Da ich noch minderjährig bin, bin ich doch nicht umsatzsteuerpflichtig oder?!
 
Da du minderjährig bist, dürftest du eigentlich gar nicht bei ebay angemeldet sein, oder irre ich mich da?
 
1.) Privatleute können gar keine Rechnung ausstellen.
2.) JEDER (außer Unternehmen) müssen Mehrwertsteuer zahlen.
3.) Schick ihm doch einfach deinen Kaufbeleg!
 
1.) Ich weiß dass eBay Volljährigkeit zu Grunde legt, aber ohne den minderjährigen Leutz würden die bestimmt 5% ihrer Einnahmen verlieren.

2.) Kaufbeleg habe ich leider nicht mehr, daher verlangt er ja nach einer ausgestellten Rechnung.

3.) Sind die Mehrwehrtsteuer durch den Kauf des Produktes beim Händler nicht schon gezahlt und die Sache damit gegessen?!
 
eins ist schonmal sicher: gebraucht gekaufte sachen kann niemand von der steuer absetzen. eine rechnung von dir wäre also sowieso völlig überflüssig.

ich denke dein käufer will sich nur wichtigmachen, also schreib ihm einfach eine rechnung. ist ja nichts "illegales" dabei.
 
Original erstellt von HeimwerkerKönig

ich denke dein käufer will sich nur wichtigmachen, also schreib ihm einfach eine rechnung. ist ja nichts "illegales" dabei.

Das ist 1000% ILLEGAL.

Seit wann darf jeder dem anderen eine Rechnung ausstellen? Eine Quittung kannst Du ihm ausstellen aber keine Rechnung. Wäre ja noch schöner. tstststs
 
Original erstellt von GRAKA0815
Das ist 1000% ILLEGAL.

Seit wann darf jeder dem anderen eine Rechnung ausstellen? Eine Quittung kannst Du ihm ausstellen aber keine Rechnung. Wäre ja noch schöner. tstststs

ähm es geht hier um ein privatgeschäft unter minderjährigen. die können rechnungen schreiben soviel sie wollen, das interesiert wirklich niemanden. diese rechnung wäre sowieso absolut wertlos.

wegen der mehrwertsteuer:
die wird genau einmal gezahlt, und zwar genau dann, wenn du ein produkt neu kaufst. wenn du es dann privat weiterverkaufst ist sie sowieso schon dabei. angenommen du kaufst etwas und verkaufst es originalverpackt zum kaufpreis weiter wird die mehrwertsteuer an den nächsten "weitergegeben". genauso siehts auch mit gebrauchten sachen aus, nur das die natürlich an wert verloren haben.
 
Aus welchem Grund sollte er, ausser das er nicht volljährig ist, keine Rechnung ausstellen können? Nur mit dem Unterschied, dass er als Privatperson keine Rechnung ausstellen kann in der die MwSt ausgewiesen ist. Ein Kaufbeleg tut es ja auch, ist dasselbe wie eine Rechnung. Auch gebrauchte Sachen kann man absetzen. Zugleich ist auch auf gebrauchten Sachen Garantie, nach dem neuen Garantiegesetz, diese gilt ab Kauf/Rechnungsdatum.
Wenn ich mir als Geschäftsmann ein gebrauchtes Teil kaufe, das z.B. für einen PC ist und damit dem Wirtschaftsgut zugeordnet wird, kann ich es auch abschreiben, zusammen mit dem Wirtschaftsgut.
1 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Betragen die Netto-Anschaffungskosten für einen Gegenstand des Anlagevermögens nicht mehr als 410 EUR und hält man sich an einige Spielregeln, dürfen diese bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe den Gewinn mindern.
Bei der Bagatellgrenze von 410 EUR handelt es sich um die Netto-Anschaffungskosten. Das gilt selbst dann, wenn ein Unternehmer keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug hat.
Dies gilt also wenn ich von Privat einen gebrauchten Gegenstand kaufe.
2 Abschreibung
Führen sie ihrem Unternehmen Anlagegegenstände zu, müssen sie diese grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Bemessungsgrundlage) aktivieren. Diese Kosten werden bei Zugang der Anlagegegenstände noch nicht gewinnmindernd als Betriebsausgabe gebucht. Handelt es sich um abnutzbare Anlagegegenstände, werden sie i.d.R. auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus gibt es für abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagegegenstände die außerplanmäßige Abschreibung. Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen wirken sich gewinnmindernd als Aufwand aus.

Ein GWG ist aber z.B. nicht:
Sie erwerben einen Drucker und eine Tastatur für Ihren bereits drei Jahre alten Computer. Da der Drucker und die Tastatur natürlich ohne Computer nicht selbstständig nutzungsfähig sind, liegen keine geringwertigen Wirtschaftsgüter vor. Die Anschaffungskosten sind auf mehrere Jahre verteilt abzuschreiben.
Ausnahme:
Erstehen Sie für Ihren Betrieb einen Tischrechner, dürfen Sie diesen bei Netto-Anschaffungskosten bis maximal 410 EUR im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abziehen. Der Grund für die Zulässigkeit des Sofortabzugs: Es liegt ein selbstständig nutzungsfähiges Wirtschaftsgut vor.
Er kann nur keine Rechnung/Kaufbeleg ausstellen, weil er noch nicht volljährig ist, Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn es sich bei den verkauften Sachen um Werte handelt, die dem Taschengeld Prinzip unterliegen, also Sachen die er ohne Zustimmung seiner Eltern kaufen und auch wieder verkaufen kann.
 
du willst dem nicht wirklich ne Rechnung ausstellen oder?
erstens gibt es bei einem privatverkauf keine rechnung!
zweitens darfst du ihm keine ausstellen(alter)!
drittens können(und dürfen) die das nicht von der Steuer abziehen!

du bist kein händler und hast die mehrwertsteuer schon bezahlt, sie können die nicht abziehen lassen.

nur wenn du ein händler bist und waren verkäufst gibt es ne Rechnung! bei dir trifft keiner der punkte zu!

frag mal ob sie das finanzamt betrügen wollen mit der Aktion!?

MfG
karuso
 
Danke werkam, für die Wordvorlage :)
Achja, es handelt sich um ein Notebook für ca. 1 400 Euro Verkaufspreis
 
Zuletzt bearbeitet:
Original erstellt von 4th Floor
Danke werkam, für die Wordvorlage :)
Achja, es handelt sich um ein Notebook für ca. 1 400 Euro Verkaufspreis

Da würde ich aber wohl doch meine Eltern bitten, die Quittung auszustellen, oder wissen die von dem Deal nichts. Wenn nicht hast Du schlechte Karten, da sie immer den Verkauf rückgängig machen können, wg Volljährigkeit von Dir. Deine Eltern müssen dem Verkauf schon zustimmen. Bei einem Notebook in der Preisklasse würde ich auch eine Rechnung haben wollen, sorry!
Du solltest auf jeden Fall eine Garantie ausschließen, wenn sich keine Herstellergarantie mehr auf dem Gerät befindet. Ansonsten würde ich die Original Rechnung dazulegen und auf die Herstellergarantie hinweisen und dazu schreiben, das Du keine weitere Garantie übernimmst, als der Hersteller gibt.
Und vor allen Dingen, dass es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt.
Siehe auch bei den Verbraucherurteilen nach:

Was ist die Sachmängelhaftung ?
Die Sachmängelhaftung ist die frühere Gewährleistung. Wenn Sie als privater Kunde ein neues Produkt kaufen, muss der Verkäufer mindestens zwei Jahre für eventuelle Sachmängel haften. Egal welches Produkt Sie kaufen: Fotoapperat, Computer, Spielzeug oder Auto etc.
Auch für Reparaturen muss die Werkstatt grundsätzlich zwei Jahre lang haften, egal ob neue oder gebrauchte Teile verwendet worden sind. Hier kann die Haftung aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Neu ist weiterhin, dass ein gewerblicher Verkäufer auch bei gebrauchten Produkten zwei Jahre für Sachmängel haftet. Jedoch darf die Frist per Vertrag auf ein Jahr begrenzt werden, jedoch darf nicht mehr "ohne Sachmängelhaftung" verkauft werden ! Als gewerblicher Verkäufer gilt auch jeder Selbständige und Freiberufler, der das Produkt, das er verkauft für seine Firma angeschafft hat, z.B. das Auto ist auf die Firma bzw. den Betrieb zugelassen.
Kaufen Sie aber als Unternehmer ein, so darf der Verkäufer seine Haftung per Vertrag auf ein Jahr begrenzen bzw. unter Umständen ganz ausschließen.

Was ist der Unterschied zwischen Sachmangelhaftung und Garantie ?
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlicher Anspruch, § 437 BGB. Die Hersteller-Garantie ist dagegen eine freiwillige übernommene Verpflichtung, innerhalb des genannten Zeitraumes, eine Leistung zu erbringen. Die Garantie wird häufig an Bedingungen geknüpft, z.B. beim Autokauf auf regelmäßige Wartungen in einer Vertragswerkstatt.

Wann liegt ein Mangel vor ?
Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn der Gegenstand nicht die "vertragsgemäße Beschaffenheit hat". Dies bedeutet ein neues Produkt ist technisch oder optisch nicht einwandfrei. Ebenso ist ein Mangel gegeben, wenn es an einer vertraglich vereinbarten Eigenschaft fehlt. Wichtig ist hierbei, dass aus dem Kaufvertrag hervorgeht, dass das Produkt eben genau diese Eigenschaft aufweisen soll. Ganz neu: Auch öffentliche Äußerungen und Werbeaussagen des Verkäufers oder des Herstellers sind von Bedeutung. So wie für das Produkt geworben wird, muss es auch beschaffen sein ! Dies gilt nur in wenigen Ausnahmefällen nicht, etwa dann, wenn der Verkäufer die Äußerung weder kannte noch kennen musste oder wenn sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. Die Beweislast hierfür liegt jeweils beim Verkäufer.
Wichtig: Der Mangel muss bereits bei Auslieferung vorhanden sein.
Neu ist auch, dass ein Mangel schon dann vorliegt, wenn die gekaufte Ware unsachgemäß montiert wurde, sogar auch dann, wenn der Verbraucher selbst die Montage vorgenommen hat und die unsachgemäße Montage auf einen Mangel in der Montageanleitung zurückzuführen ist. Die Texte müssen jetzt so verfasst sein, dass ein Durchschnittsbürger sie verstehen kann !

Was tun, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist ?
Hier haben Sie ein Wahlrecht zwischen "Mangelbeseitigung" oder "Ersatzlieferung". Hier gilt aber auch weiterhin, dass der Verkäufer zweimal versuchen darf, den Fehler zu beheben. Innerhalb der zwei Jahre muss der Käufer kostenlos nachbessern ! Gelingt es diesem nicht, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft und es kommt eine "Ersatzlieferung" nicht in Frage, dann können sie entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten ihr Geld zurück oder aber Sie können den Kaufpreis mindern. Rücktritt bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden also jeweils an die andere Partei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Montage-, Transport- oder Untersuchungskosten. Nicht unter die Vertragskosten fallen die Kosten der Rückabwicklung wie etwa Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten und der persönliche Zeitaufwand.

Wie beweise ich einen Mangel ?
Hier ist neu, dass zu Gunsten des Käufers angenommen wird, dass die Fehlerhaftigkeit einer Sache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden hat, wenn sie in den ersten sechs Monaten nach Lieferung auftritt. Der Verkäufer muss hier im Zweifel das Gegenteil beweisen. Für Fehler, die später auftreten, müssen nach wie vor Sie beweisen, dass der Fehler bzw. Defekt bereits bei Lieferung vorhanden waren.

Reklamationen
Reklamationen sind während der Sachmängelgewährleistungsfrist kostenlos. Hier hatte ein Kunde ein Bedienfehler am PC gemacht. Der Verkäufer verlangte 30 Euro. OLG Hamm (AZ: 13 U 71/99)
http://www.verbraucher-urteile.de/
unter Kaufrecht usw...
 
@Werkam

Das o.g. bezieht sich aber nahezu ausschließlich auf Kaufverträge zwischen Gewerbetreibende ---> Endkunde und nicht den Privatverkauf von Privat an Privat.
 
Vor Gericht wird kaum noch unterschieden ob es Privat >> Privat ist oder Privat >> Gewerbe oder Gewerbe >>> Gewerbe ist. Unterschiede machen die nur noch bei den Verjährungsfristen, (glaube ich) und das es für gebr. Artikel kürzere Garantiezeiten gibt und evtl einen anderen Gerichtsstand. Es gelten bei diesem Verkauf ja auch die AGB´s von Ebay und danach hätte der Verkauf gar nicht stattfinden dürfen.
Bei seinem Verkauf ist es doch auch kein reiner Privater Verkauf, da sich der Käufer doch wohl als Gewerbetreibender zu erkennen gegeben hat. Der will sich doch dadurch nur absichern, um später evtl Mängel durchsetzen zu können.

Aber ich bin kein Anwalt und will mich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen!
 
So wie ich das lese, hat er sich ja wohl erst im nach hinein als "Gewerbetreibender" zu erkennen gegeben. Eine Privatperson kann ohnehin nicht zu einer Garantie verdonnert werden. Zudem gelten je nach AGB des Herstellers Garantien oft nur gegenüber dem "Erstkäufer".

Vor Gericht wird sehr wohl zwischen Gewerbe-Gewerbe, Gewerbe-Privat und Privat-Privat unterschieden, da hier zum Teil andere Gesetzbücher zum tragen kommen. Eine Privatperson kann ich nicht nach HGB, Gewerbeordnung, UN-Kaufrecht, AGBG etc. dingfest machen, eine Firma u.U. schon.
 
graka0815

"Eine Privatperson kann ohnehin nicht zu einer Garantie verdonnert werden."

Da habe ich im Rechtskundeunterrricht, wärend meiner Ausbildung aber andere Dinge beigebracht bekommen!

Also die Garantie würde ich auf jedenfall ausschließen, da sonst auch privatgekauftes Zeug mit Garantie behaftet ist, wenn unsere Lehrbücher nicht vollkommen falsche Inhalte hatten! Und Du willst doch bestimmt nicht, daß der der Mensch in 2 Monaten vor Deiner Tür steht und seinen Garantieanspruch geltend macht, oder? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: graka0815

Original erstellt von Fatalist
"Eine Privatperson kann ohnehin nicht zu einer Garantie verdonnert werden."

Da habe ich im Rechtskundeunterrricht, wärend meiner Ausbildung aber andere Dinge beigebracht bekommen!

Also die Garantie würde ich auf jedenfall ausschließen, da sonst auch privatgekauftes Zeug mit Garantie behaftet ist, wenn unsere Lehrbücher nicht vollkommen falsche Inhalte hatten! Und Du willst doch bestimmt nicht, daß der der Mensch in 2 Monaten vor Deiner Tür steht und seinen Garantieanspruch geltend macht, oder? ;)

Man unterscheide eine Sachmangelhaftung von der Garantie!

Wenn Du ein Auto privat an privat verkaufst, gibt es keine Garantieansprüche die der Käufer auf Dich ableiten kann (insofern Du ihm keine gegeben hast a la "die Bremsen halten noch mind. 15.000 km")
Verschweigst Du ihm jedoch das die Abstreifringe defekt sind o.ä., dann mußt Du für einen evtl. Schaden haften. Das hat aber mit Garantie nichts zu tun.
 
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Ich habe mich nicht als Händler ausgegeben. Und das Gerät hat noch Herstellergarantie, die auch ohne der Rechnung besteht (habe telefonisch nachgefragt).
 
schreib dem doch das es ein privatverkauf war
und du nur ne quittung aber keine rechnung
mit ausgewiesener mwst ausstellen kannst

da keine mwst gezahl wurde darf keine erstattet werden
da würde der käufer steuerhinterziehung begeht
(-> außer du könntes ihm die orginalrechnung geben)

erwähne das mit der garantie mit dem hinweis auf die infoquelle

und sag erstmal nicht das du minderjährig bist
aber sag auch nicht das du volljährig bist
-> lügen kommt immer schlecht bei solchen sachen

bei zukünftigen ebay verkäufen solltes du immer dazuschreiben
"Privatverkauf" und warten bist du 18 bist

und informationen zur garantie(falls vorhanden):
zB: Herstellergarantie und wie sie in anspruch genommen werden kann
und so was

und las dich von dem nicht einschüchtern

vieleicht solltest du auch mal mit deine eltern oder
deinem gesetzlichen vertreter darüber reden wenn du
auf nachsicht hoffen kannst
(so zu deinen 18 geburstag, und das du da hilfe bräuchtest)

@GRAKA0815: wie oft wechselst du eigendlich dein unterhose?:D
 
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