Original erstellt von 4th Floor
Danke werkam, für die Wordvorlage

Achja, es handelt sich um ein Notebook für ca. 1 400 Euro Verkaufspreis
Da würde ich aber wohl doch meine Eltern bitten, die Quittung auszustellen, oder wissen die von dem Deal nichts. Wenn nicht hast Du schlechte Karten, da sie immer den Verkauf rückgängig machen können, wg Volljährigkeit von Dir. Deine Eltern müssen dem Verkauf schon zustimmen. Bei einem Notebook in der Preisklasse würde ich auch eine Rechnung haben wollen, sorry!
Du solltest auf jeden Fall eine Garantie ausschließen, wenn sich keine Herstellergarantie mehr auf dem Gerät befindet. Ansonsten würde ich die Original Rechnung dazulegen und auf die Herstellergarantie hinweisen und dazu schreiben, das Du keine weitere Garantie übernimmst, als der Hersteller gibt.
Und vor allen Dingen, dass es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt.
Siehe auch bei den Verbraucherurteilen nach:
Was ist die Sachmängelhaftung ?
Die Sachmängelhaftung ist die frühere Gewährleistung. Wenn Sie als privater Kunde ein neues Produkt kaufen, muss der Verkäufer mindestens zwei Jahre für eventuelle Sachmängel haften. Egal welches Produkt Sie kaufen: Fotoapperat, Computer, Spielzeug oder Auto etc.
Auch für Reparaturen muss die Werkstatt grundsätzlich zwei Jahre lang haften, egal ob neue oder gebrauchte Teile verwendet worden sind. Hier kann die Haftung aber vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Neu ist weiterhin, dass ein gewerblicher Verkäufer auch bei gebrauchten Produkten zwei Jahre für Sachmängel haftet. Jedoch darf die Frist per Vertrag auf ein Jahr begrenzt werden, jedoch darf nicht mehr "ohne Sachmängelhaftung" verkauft werden ! Als gewerblicher Verkäufer gilt auch jeder Selbständige und Freiberufler, der das Produkt, das er verkauft für seine Firma angeschafft hat, z.B. das Auto ist auf die Firma bzw. den Betrieb zugelassen.
Kaufen Sie aber als Unternehmer ein, so darf der Verkäufer seine Haftung per Vertrag auf ein Jahr begrenzen bzw. unter Umständen ganz ausschließen.
Was ist der Unterschied zwischen Sachmangelhaftung und Garantie ?
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlicher Anspruch, § 437 BGB. Die Hersteller-Garantie ist dagegen eine freiwillige übernommene Verpflichtung, innerhalb des genannten Zeitraumes, eine Leistung zu erbringen. Die Garantie wird häufig an Bedingungen geknüpft, z.B. beim Autokauf auf regelmäßige Wartungen in einer Vertragswerkstatt.
Wann liegt ein Mangel vor ?
Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn der Gegenstand nicht die "vertragsgemäße Beschaffenheit hat". Dies bedeutet ein neues Produkt ist technisch oder optisch nicht einwandfrei. Ebenso ist ein Mangel gegeben, wenn es an einer vertraglich vereinbarten Eigenschaft fehlt. Wichtig ist hierbei, dass aus dem Kaufvertrag hervorgeht, dass das Produkt eben genau diese Eigenschaft aufweisen soll. Ganz neu: Auch öffentliche Äußerungen und Werbeaussagen des Verkäufers oder des Herstellers sind von Bedeutung. So wie für das Produkt geworben wird, muss es auch beschaffen sein ! Dies gilt nur in wenigen Ausnahmefällen nicht, etwa dann, wenn der Verkäufer die Äußerung weder kannte noch kennen musste oder wenn sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. Die Beweislast hierfür liegt jeweils beim Verkäufer.
Wichtig: Der Mangel muss bereits bei Auslieferung vorhanden sein.
Neu ist auch, dass ein Mangel schon dann vorliegt, wenn die gekaufte Ware unsachgemäß montiert wurde, sogar auch dann, wenn der Verbraucher selbst die Montage vorgenommen hat und die unsachgemäße Montage auf einen Mangel in der Montageanleitung zurückzuführen ist. Die Texte müssen jetzt so verfasst sein, dass ein Durchschnittsbürger sie verstehen kann !
Was tun, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist ?
Hier haben Sie ein Wahlrecht zwischen "Mangelbeseitigung" oder "Ersatzlieferung". Hier gilt aber auch weiterhin, dass der Verkäufer zweimal versuchen darf, den Fehler zu beheben. Innerhalb der zwei Jahre muss der Käufer kostenlos nachbessern ! Gelingt es diesem nicht, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft und es kommt eine "Ersatzlieferung" nicht in Frage, dann können sie entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und erhalten ihr Geld zurück oder aber Sie können den Kaufpreis mindern. Rücktritt bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden also jeweils an die andere Partei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Montage-, Transport- oder Untersuchungskosten. Nicht unter die Vertragskosten fallen die Kosten der Rückabwicklung wie etwa Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten und der persönliche Zeitaufwand.
Wie beweise ich einen Mangel ?
Hier ist neu, dass zu Gunsten des Käufers angenommen wird, dass die Fehlerhaftigkeit einer Sache bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden hat, wenn sie in den ersten sechs Monaten nach Lieferung auftritt. Der Verkäufer muss hier im Zweifel das Gegenteil beweisen. Für Fehler, die später auftreten, müssen nach wie vor Sie beweisen, dass der Fehler bzw. Defekt bereits bei Lieferung vorhanden waren.
Reklamationen
Reklamationen sind während der Sachmängelgewährleistungsfrist kostenlos. Hier hatte ein Kunde ein Bedienfehler am PC gemacht. Der Verkäufer verlangte 30 Euro. OLG Hamm (AZ: 13 U 71/99)
http://www.verbraucher-urteile.de/
unter Kaufrecht usw...