Rücknahme als Privatverkäufer bei eBay

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Naja @M-X und @M4ttX er muss ja zurück nehmen sofern eBay denn gegen Ihn entscheidet. Weil sonst steht er am Ende ohne Geld UND Artikel da da beides ja aktuell der Käufer besitzt. Entscheidet eBay gegen Ihn und er unternimmt nichts übernimmt eBay das für ihn, schickt dem Käufer das Geld zurück + Rücksendeetikett und der TE bekommt einen Mängeleintrag ins Konto. Das Geld liegt ja noch bei eBay und wenn nicht holen sie es sich via Lastschrift zurück.

Seit der Zahlungsumstellung, wo man direkt an eBay bezahlt, muss man als Verkäufer zurück nehmen oder halt Ersatz liefern bzw. eine Teilrückerstattung machen. Halt was der Käufer wünscht. Auch muss man mit der Unwissenheit des Käufers rechnen und sowas wie BIOS Update, Hardware Kompatibilität usw. erwähnen. Im Hilfe Forum gab es thematisch einen ähnlichen Fall mit einem Headset:

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Wie-kann-ich-den-eBay-Käuferschutz-für-von-mir-verkaufte-Artikel/m-p/4765377

Auch hier hat der Käufer den Artikel reklamiert weil er nicht funktioniert. Der Artikel funktionierte aber nicht aufgrund eines Defeks sondern weil auch hier die Anforderungen beim Käufer nicht stimmten (Treiber, USB-C usw. siehe verlinkten Thread) und der Verkäufer dies auch nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt hat. Ende vom Lied: eBay hat dem Käufer Recht gegeben!
 
Ja, dann ist das halt ein Saftladen. Deshalb geb ich aber nicht klein bei, wenn ich absolut im Recht bin.
 
Sehe ich nicht als klein bei geben wenn man hier jemanden entgegen kommt.
Und Angst vor schlechter Bewertung hat der TE auch. Und was du machst, wenn du dich in deinem Recht fühlst interessiert nicht.
 
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@Nickel : Sehe ich genauso. Mache ich bei Privatverkäufen von solch geringpreisigen Artikeln, die sich meist auch easy noch mal verkaufen lassen, auch meist so. Alternativ biete ich dem Käufer eine Preisminderung an.

Jemand der heute einen Sandy Bridge Prozessor kauft ist entweder ein Retro Computing Fan oder hat wirklich extrem wenig Geld. Im letzteren Fall freut sich der Käufer vielleicht wirklich über das Entgegenkommen.
 
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Nickel schrieb:
Für Sockel 1155 gibt's nur Intel 6- u. 7er Series Chipsatz und beide unterstützen Intel GEN 3 CPUs. 6er Series brauchen nur ein BIOS Update.
Und eigtl jeder Mainboard Hersteller brachte hier BIOS Updates für Intel 6er Series Chipsatz (Sandy Bridge) sodass Ivy Bridge (GEN 3) CPUs erkannt werden. Sag ihm, mit entsprechendem BIOS Update wird die CPU laufen.

Nö. Intel schreibt das Gegenteil.

https://community.intel.com/t5/Proc...atibility-with-some-Intel-LGA1155/td-p/248251
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Nickel schrieb:
Verstehe ehrlich gesagt nicht, dass man für sowas einen Thread bzw eine Beratung im Internet braucht.
Nimm sie zurück und gut ist's.

Ich nehme Sie nicht so ohne weiteres zurück.

Erstens weiß ich nicht, ob sie noch funktioniert, nachdem der Käufer damit rumgefummelt hat und ich keinen Sockel 1155 mehr habe um die CPU zu testen. Zweitens war der Kühler vorher neu und ist jetzt vom Käufer gebraucht worden.

Ohne Abschlag nehme ich freiweillig gar nichts zurück. Zumal ich kein Hardware-Shop bin, der Retouren abwickelt. Die CPU wurde verkauft wie sie ist und funktioniert(e) einwandfrei.
 
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Intel schreibt da gar nichts bei der Diskussion dort.
Und ich schreibt dir nochmals, Ivy Bridge (GEN 3, wie deine)
CPUs laufen auch auf Intel 6er Series Chipsatz Mainboards
und alle Mainboard Hersteller brachten entsprechende BIOS Updates.
Möglicherweise gibt dir Intel für das Brett kein entsprechendes BIOS Update.
Ich hatte heute morgen aber ein Update gesehen im Netz, Version 0077 aber keine Beschreibung dazu.
Ergänzung ()

Zu deiner Ergänzung:
Das ist deine Sache.
 
Nickel schrieb:
Intel schreibt da gar nichts bei der Diskussion dort.

Sehr wohl. Ich zitiere:

:KArla - can you tell me if the new i7-3770 processor will ever be supportred on the Q67 chipset? And specifically, willthat processor ever work in the DQ67SW motherboard?Karla:Hi Bill; since the processor is already launched and no compatibility support was developed for the Q67, this processor will never support such chipset or motherboard.:ok - thanks, thats all I needed to know.Karla:More than glad Bill have a very good day Karla:Thank you for using Intel's live chat. If you are satisfied with our support, please score items with 5 in the onlinesurvey that will be shown once you close this chat window. We value your feedback and we will use it to improve ourservices.
 
Der Q67 ist da eine Ausnahme der Intel 6er Series und unterstützt in der Tat keine Ivy Bridge CPUs.
Ergänzung ()

StefanSchultz2 schrieb:
Sehr wohl. Ich zitiere:
Hab nochmals recherchiert, der Q67 ist da eine Ausnahme.
 
@StefanSchultz2 ... warum kommste denn hier vorbei nur um dich über einen uns nicht bekannten Käufer der andere Ansichten hat "abzuärgern" - also gratis schlechte Gedanken/Zank und Streit .. hierher tragen- wofür?

Ich würde dir gernen nen Euro geben damit der Thread nicht noch endloas mäandert.....
bin eher wie @Nickel unterwegs als wie du @StefanSchultz2 .

Un ja wurde auch schon abgezogen mit angeblich defekter Ware dich ich nach Rückerstattung der Knete nicht zurückbekam und der "Betrüger" weiterverkaufte .... aber für 6.50€ endlos ärgern ..

Nenene

Ratlos D.
 
StefanSchultz2 schrieb:
Ich nehme Sie nicht so ohne weiteres zurück.

Erstens weiß ich nicht, ob sie noch funktioniert, nachdem der Käufer damit rumgefummelt hat und ich keinen Sockel 1155 mehr habe um die CPU zu testen. Zweitens war der Kühler vorher neu und ist jetzt vom Käufer gebraucht worden.

Ohne Abschlag nehme ich freiweillig gar nichts zurück. Zumal ich kein Hardware-Shop bin, der Retouren abwickelt. Die CPU wurde verkauft wie sie ist und funktioniert(e) einwandfrei.

Mach das. Stell dich gegenüber eBay auch so bockig mit eingeschränkten Armen und sie erledigen das für Dich sollten sie für den Käufer entscheiden was sehr warscheinlich ist. Passiert das und eBay fordert Dich auf dem Käufer ein Rücksendeetikett zukommen zu lassen musst Du dies tun. Machst du es nicht kann der Käufer den Artikel behalten und erhält zusätzlich noch den vollen Kaufpreis zurück. Du hast also gar nichts mehr.

Wenn das Geld noch bei eBay ist und bisher noch nicht ausgezahlt wurde geht es sowieso direkt an den Käufer zurück. Wurde es bereits ausgezahlt bucht eBay es von Deinen verifizierten Girokonto zurück. Ziehst Du darauf die Lastschrift zurück biste nicht nur Dein eBay Konto los sondern es kommen auch noch Inkasso Briefe.

Neben eBay kann der Käufer sich auch noch bei PayPal melden sofern er denn mit dieser Bezahlmethode bezahlt hat. Denn dieser hat 2 mal Käuferschutz:

1.) 30 Tage über eBay
2.) 180 Tage über PayPal

Auch hier ist die Reihenfolge folgende wie das Geld zurück an den Käufer fließt:

Käufer <- PayPal <- eBay <- Du

und am Ende wird sich eBay das Geld von Dir denn zurück holen.



Egal wie Du dich hinstellst und motzt Du wirst ihn zurück nehmen müssen oder hast am Ende gar nichts mehr! Such es dir aus. Nicht zu vergessen den Mängeleintrag ins eBay Konto was für spätere Verkäufe eine spätere Auszahlung bedeutet + mindestens 30 Tage wird das Geld zurück gehalten weil Du halt nun im System ein unzuverlässiger Verkäufer geführt wirst. Du hast dich dafür entschieden auf eBay zu verkaufen also halte dich auch an die Regeln dort oder nutze das nächste mal halt andere Verkaufsplattformen mit anderen Bezahlmethoden.

Ist Dir all dieser Stress das wirklich wert für eien CP samt Kühler die wieviel eingebracht hat?
 
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Yiasmat schrieb:
Mach das. Stell dich gegenüber eBay auch so bockig mit eingeschränkten Armen und sie erledigen das für Dich sollten sie für den Käufer entscheiden was sehr warscheinlich ist. Passiert das und eBay fordert Dich auf dem Käufer ein Rücksendeetikett zukommen zu lassen musst Du dies tun. Machst du es nicht kann der Käufer den Artikel behalten und erhält zusätzlich noch den vollen Kaufpreis zurück. Du hast also gar nichts mehr.

Wenn das Geld noch bei eBay ist und bisher noch nicht ausgezahlt wurde geht es sowieso direkt an den Käufer zurück. Wurde es bereits ausgezahlt bucht eBay es von Deinen verifizierten Girokonto zurück. Ziehst Du darauf die Lastschrift zurück biste nicht nur Dein eBay Konto los sondern es kommen auch noch Inkasso Briefe.

Das Geld liegt schon bei mir. Und ich stelle mich aus Prinzip quer. Das Geld ist mir nicht so wichtig.

Ich hatte mich damals auch mit PayPal angelegt. PayPal wollte mich mit ihren Inkasso-Anwälten (KSP) in die Pfanne hauen.

Also meine Rechtsschutz kontaktiert und die das regeln lassen. Natürlich habe ich Recht bekommen und PayPal musste alles schön zurück zahlen.

Man kann mit mir reden, aber fordernd aufzutreten, obwohl man selbst Bockmist gebaut hat. Da werde ich ungemütlich!
 
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Und dafür eröffnest du hier auf CB einen Account, einen Thread um dich im Internet mitzuteilen.
Dir war doch im Voraus breits klar was du wie tun wirst.
 
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StefanSchultz2 schrieb:
Und ich stelle mich aus Prinzip quer. Das Geld ist mir nicht so wichtig.
Es ist am Ende Deine Sache. Aber wenn es irgendwas gibt, was bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Desaster führt, ist es sich von Emotionen leiten zu lassen oder etwas "aus Prinzip" zu machen.

Das einzige was hilft ist eine Kosten/Risiko/Nutzen Betrachtung zu machen, und danach vorzugehen. In diesem Fall geht es um maximal 40 EUR wenn Du die CPU nicht mehr weiterverkaufen kannst. Wenn doch, ist es vermutlich noch viel weniger.
 
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Hat der Käufer denn schon einen Fall eröffnet und musst Du drauf reagieren? Falls ja kannst du hier ja auch noch einmal nett schreiben dass:


- Du gerne sein aktuelles Mainboard wissen möchtest wo die CPU drauf verbaut werden soll. Du hast die Vermutung dass das BIOS nicht aktuell genug ist damit die CPU unterstützt wird und er deshalb nicht funktioniert.

- Du daher den Mainboard Namen wissen willst um weiter helfen zu können damit du ihm das passende Bios + eine Anleitung für's installieren via Link über's Formular schicken kannst wo er sich das passend eBIOS herunterladen kann.


Jetzt kann der Käufer sich natürlich weiter quer stellen und sagen dass er ein technischer Laie ist und davon keine Ahnung hat wie das funktioniert und auch Angst hat noch mehr kaputt zu machen. Hier muss nun halt eBay entscheiden. Und da sieht es denn besser als wenn Du zuvor Hilfe bei der Fehlerbehebung signalisiert hast als einen auf Stur zu machen und gar nicht hilfsbereit oder lösungsorientiert bist und starr auf Deine:

Ich erstette nichts!

Heltung setzt.

Konsequenzen hat es für Dein eBay Konto so oder so. Gerade wenn eBay eingreifen muss und Ihr 2 euch untereinander nicht einig werdet.
 
StefanSchultz2 schrieb:
Und ich stelle mich aus Prinzip quer.
Ja okay, dann hat das Thema mit 56 Beiträgen nur auch keinen Nutzen. 🤷‍♂️ 🔒
 
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