chrisnight
Ensign
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- Jan. 2002
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Re: Re: graka0815
Sachmängelhaftung
=Gesetzliche Bestimmungen zur Produktinformationshaftung und zum Gefahrenübergang
Garantie
=Vertragliche Regelungen zur Haftung im Falle von Defekten
Der Verkäufer einer gebrauchten Ware haftet für Sachmängel innerhalb einer Frist von einem Jahr, sofern der Kaufvertrag eine andere Regelung nicht vorsieht. Bei Kaufverträgen von Gewerblich >> Privat kann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, aber auf ein halbes Jahr begrenzt werden.
Zu diesem Thema empfehle ich:
ADAC Artikel zum Thema \"Neues Schuldrecht\"
Original erstellt von GRAKA0815
Man unterscheide eine Sachmangelhaftung von der Garantie!
Wenn Du ein Auto privat an privat verkaufst, gibt es keine Garantieansprüche die der Käufer auf Dich ableiten kann (insofern Du ihm keine gegeben hast a la "die Bremsen halten noch mind. 15.000 km")
Verschweigst Du ihm jedoch das die Abstreifringe defekt sind o.ä., dann mußt Du für einen evtl. Schaden haften. Das hat aber mit Garantie nichts zu tun.
Sachmängelhaftung
=Gesetzliche Bestimmungen zur Produktinformationshaftung und zum Gefahrenübergang
Garantie
=Vertragliche Regelungen zur Haftung im Falle von Defekten
Der Verkäufer einer gebrauchten Ware haftet für Sachmängel innerhalb einer Frist von einem Jahr, sofern der Kaufvertrag eine andere Regelung nicht vorsieht. Bei Kaufverträgen von Gewerblich >> Privat kann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, aber auf ein halbes Jahr begrenzt werden.
Zu diesem Thema empfehle ich:
ADAC Artikel zum Thema \"Neues Schuldrecht\"