Rücknahme als Privatverkäufer bei eBay

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StefanSchultz2

Gast
Hallo,

ich habe jüngst eine alte aber funktionierende CPU (i7-3770) bei eBay verkauft, weil ich meine Hardware auf AM5 X670E und Ryzen 9 erneuert habe.

Jetzt hat der Käufer der CPU eine Rückabwicklung bei eBay veranlasst, weil die CPU angeblich defekt ist. Die CPU wurde von mir in Originalverpackung mit neuem Kühler von damals verkauft. Sie war natürlich bis zum AUsbau voll funktionsfähig und in sehr guten Zustand.

Ich war natürlich erstmal genervt, habe aber den Käufer dann nach Daten zu seinem Mainboard gefragt. Jetzt kam heraus, dass er ein altes Motherboard Intel DQ67 SW hat. Der Sockel 1155 ist zwar korrekt, aber der Chipsatz unterstützt keine Intel CPU der 3. Generation, sondern nur der 2. Generation. Bei Intel erkennt man das an der ersten Zahl. Also i7-3770 steht für 3. Generation. i7-2600 für 2. Generation.

https://www.cpu-upgrade.com/mb-Intel/DQ67SW.html

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? eBay ist ja sehr Käufer-freundlich. Ich will auch wegen 40 € keine schlechte eBay-Berwertung haben. Andererseits will ich aber nicht die Kosten tragen, nur weil der Käufer eine falsche CPU gekauft hat.
 
Und genau das würde ich eBay Scheiben. Du hast eine funktionierende CPU verkauft, er hat ein falsches Produkt gekauft. Hast du eine Rücknahme ausgeschlossen? Wenn nein, musst du Sie zurücknehmen. Wenn ja, würde ich auf stur stellen.
 
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Die Rücksendekosten muss sowieso er tragen, da er ja den Fehler gemacht hat und nicht du.
Aber das ist ein weiterer Grund warum ich nichts mehr über Ebay sondern nur noch Kleinanzeige verkaufe.
Rücknahme wird da von mir grundsätzlich ausgeschlossen und Bezahlung entweder Bar, Überweisung oder PP Friends. Wenn dann jemanden einfällt das er doch was falsches gekauft hat und ich das nun für Ihn ausbaden soll kann er mich mal auf gut Deutsch.

Der Gebrauchtmarkt hat sich mittlerweile so krass verändert, ich sag nur wer Amazon Service will muss eben auch bei Amazon bestellen und den vollen Preis zahlen.
 
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Ich würd das nicht zurücknehmen und durchziehen. Bei einem solchen Fehlkauf kann sich auch der Käufer einfach einen neuen Käufer suchen, und so ist auch die Rechtslage. Da war er halt einfach zu dumm, sich vorher zu informieren.

Wenn das Ebay nicht würdigt sollte, dann weiß man welch Saftladen die Abwicklung übernimmt und kann für die Zukunft entscheiden, wie man etwas verkauft.
 
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Rücknahme ausschließen bringt auf eBay nur nichts seitdem direkt an eBay gezahlt wird! Da könnt Ihr noch soviel in die Artikelbeschreibung schreiben oder bei den Einstellungen anklicken es bringt nichts! Wenn der Käufer einen Fall aufmacht wegen "Artikel funktioniert nicht / entspricht nicht der Beschreibung" muss der TE drauf reagieren und kann erstmal Stellung dazu beziehen. Entscheidet hier am Ende nun eBay aber gegen Ihn muss er den Artikel zurück nehmen UND dem Käufer auch ein Rücksendeetikett bereit stellen.

Macht er das nicht übernimmt eBay das für Ihn, sendet das Geld an den Käufer zurück (sobald der die Sendungsnummer für die Rückgabe des Pakets mit dem Artikel drin angegeben hat) und der TE bekommt außerdem noch einen Mängeleintrag ins Konto was zu weitere Einschränkungen beim reinstellen sowie der Auszahlung zukünftiger Auktionen betrifft.

Sollte der Käufer mit PayPal bezahlt haben kann er auch hier einen Fall aufmachen. Auch in dem Fall holt sich eBay das Geld vom Käufer zurück via Lastschrift. Zieht er die zurück gibt's zusätzlich Stress und das eBay Konto ist garantiert futsch.
 
Lee Monade schrieb:
Die Rücksendekosten muss sowieso er tragen, da er ja den Fehler gemacht hat und nicht du.
Aber das ist ein weiterer Grund warum ich nichts mehr über Ebay sondern nur noch Kleinanzeige verkaufe.
Rücknahme wird da von mir grundsätzlich ausgeschlossen und Bezahlung entweder Bar, Überweisung oder PP Friends. Wenn dann jemanden einfällt das er doch was falsches gekauft hat und ich das nun für Ihn ausbaden soll kann er mich mal auf gut Deutsch.

Der Gebrauchtmarkt hat sich mittlerweile so krass verändert, ich sag nur wer Amazon Service will muss eben auch bei Amazon bestellen und den vollen Preis zahlen.
PPfürFreunde.....ganz schlechte Idee...kleinanzeigen ist ein Pool für Betrüger... mit einem geklauten PP-Konto musst du das Geld dem echten Besitzer, die Kohle zurückzahlen. Nur ein kleiner Hinweis.

Paypal gibt es bei mir gar nicht mehr. Nur bar oder Überweisung.
 
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Firefly2023 schrieb:
Paypal gibt es bei mir gar nicht mehr. Nur bar oder Überweisung.

Bei Barzahlung bei Abholung kann man Falschgeld angedreht bekommen und bei der Überweisung Opfer eines Dreieckbetrugs werden. Sicher ist daher keine Bezahlart. Auch die beiden genannten nicht. Überall kann man betrogen werden.

So Paranoid sollte man aber nicht denken beim Verkaufen weil denn kann man gar nichts mehr verkaufen im Internet oder Offline. Außer halt über Treuhand Service wie OPP bei Kleinanzeigen oder Adyen bei eBay. Aber da hat man denn wieder ganz andere Probleme wie man anhand dieses Threads gut sehen kann.
 
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Firefly2023 schrieb:
PPfürFreunde.....ganz schlechte Idee...kleinanzeigen ist ein Pool für Betrüger... mit einem geklauten PP-Konto musst du das Geld dem echten Besitzer, die Kohle zurückzahlen. Nur ein kleiner Hinweis.
Nein muss ich eben nicht! Schau mal in das Gesetzt!
Wenn ich als Verkäufer nicht wusste das der Account gehackt ist bin ich nicht zur Zurückzahlung verpflichtet und PayPal darf das Geld auch nicht zurückfordern. Es ist die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, gestohlenes Geld zu ermitteln und wiederherzustellen.

Firefly2023 schrieb:
Paypal gibt es bei mir gar nicht mehr. Nur bar oder Überweisung.
Naja wenn man etwas darauf achtet zb Warenempfänger = PayPal Kontoinhaber, und man es bei PayPal Friends belässt, ist PayPal sehr sicher und eben auch sehr schnell und unkompliziert.
 
Bitte mal ne Quelle dazu.
Ändert nichts daran, das Paypal für Freunde genau das ist, was man nicht machen sollte.
Es hat auch nichts mit Paranoia zu tun. Ich wurde gerade über Kleinanzeigen betrogen. Es ist gut ausgegangen, da die ING-Diba das Geld zurückgeholt hat. bzw. Den Auftrag nicht ausgeführt hat.

Egal… hier ein Auszug vom Verbraucherschutz

Geld an Freunde und Familie senden: Vorsicht vor Betrug​

Eine weitere Zahlfunktion ist "Freunde und Familie". Sie ist einfach und bequem, zudem fallen für den Verkäufer innerhalb der EU keine Paypal-Gebühren an und meist gibt es vergünstigte Angebote. Doch Vorsicht: Bei dieser Zahlfunktion gilt kein Käuferschutz. Kriminelle nutzen die Funktion immer wieder für Fakeshops. Verbraucher sollten genau hinschauen: Der Paypal-Link ist meist so konfiguriert, dass der Geldbetrag und die Funktion "Geld an einen Freund senden" bereits voreingestellt sind. Kommt die Ware nicht an, kann das überwiesene Geld nicht zurückgefordert werden.

Verkäufern droht ebenfalls Betrug - durch kriminelle Käufer. Denn auch wenn der Kauf erfolgreich abgewickelt wurde, kann sich der Käufer das Geld über seine Bank oder den Kreditkartenanbieter zurückbuchen lassen und Paypal holt es sich dann vom Verkäufer zurück.
 
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Firefly2023 schrieb:
Ändert nichts daran, das Paypal für Freunde genau das ist, was man nicht machen sollte.
Doch genau das sollte man als Verkäufer!
Firefly2023 schrieb:
Egal… hier ein Auszug vom Verbraucherschutz
Das gilt für Käufer und nicht für Verkäufer
Firefly2023 schrieb:
Verkäufern droht ebenfalls Betrug - durch kriminelle Käufer. Denn auch wenn der Kauf erfolgreich abgewickelt wurde, kann sich der Käufer das Geld über seine Bank oder den Kreditkartenanbieter zurückbuchen lassen und Paypal holt es sich dann vom Verkäufer zurück.
Genau das ist eben bei Zahlung per PayPal F&F nicht möglich, es gibt da kein Zurückbuchen ganz im Gegensatz zu PayPal Ware und Dienstleitungen da holt sich PayPal das Geld von dir wieder zurück.
Ergänzung ()

M4ttX schrieb:
Bei Privatverkauf nicht.
Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss.

Daher muss man Gewährleistung und Rücknahme ausdrücklich ausschließen
 
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Lee Monade schrieb:
Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss.
Gewährleistung, also für Mängel an Ware einstehen != Rückgaberecht weil, gefällt mir nicht/Ich bin zu doof mich zu informieren/Ich mag nicht mehr, ich will mein Geld zurück

Hier reden wir absolut nicht von Gewährleistung und damit sind die Paragraphen für den hier behandelten Fall auch für die Fische.
 
M4ttX schrieb:
Hier reden wir absolut nicht von Gewährleistung und damit sind die Paragraphen für den hier behandelten Fall auch für die Fische.

Da gebe ich dir vollkommen Recht, die Frage ist nur wie Ebay das ganze sieht.
 
Firefly2023 schrieb:
Hast du eine Rücknahme ausgeschlossen? Wenn nein, musst du Sie zurücknehmen.
Seit wann muss man beim Privatverkauf Ware zurücknehmen? Wenns nicht vorher vereinbart wurde, gibt's keine Rückgabe.

Diese österreichische Seite hat das schön zusammengefasst.
https://www.ombudsstelle.at/faq/probleme-beim-warenkauf/gibt-es-beim-privatkauf-ein-gesetzliches-ruecktrittsrecht/#:~:text=Bei einem Privatkauf haben Sie,Verträge zwischen KonsumentInnen und Unternehmen.
Ergänzung ()

Lee Monade schrieb:
Da gebe ich dir vollkommen Recht, die Frage ist nur wie Ebay das ganze sieht.
Wenn Ebay das in diesem glasklaren Fall - und die Fakten können sie anhand der Anzeige und dem Text prüfen - anders entscheidet, ist es ein Saftladen und ich würd als Verkäufer den ganzen Laden meiden.

Das ist wie bei Klarna, die helfen auch den Betrügern. Deshalb wird davon jedem abgeraten, der den sogenannten "Käuferschutz" als Sicherheit nutzen will.
 
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