Problem (Kündigung) mit 1blu

snickers303

Lieutenant
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Juli 2005
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840
Hallo zusammen,

ich war so blauäugig und habe mir bei 1blu einen VServer bestellt, leider ohne mich vorher ausreichend zu informieren.

Die Bestellung wurde um 06:45h per Internet aufgegeben, um 08:00h habe ich sie dann per EMail und Fax widerrufen - nur wird diese nun von 1blu nicht anerkannt, das kennt man ja schon aus diversen Foren.

Schlussendlich wurde ich aufgefordert den genauen Grund der Kündigung anzugeben, ich teilte der Firma also mit, das ich ein falsches, für mich nicht passendes Produkt gewählt hätte und verwies außerdem auf den folgenden Punkt der 1blu AGB`s:

---
8.1 Der Vertrag kommt durch die erste Erfüllungshandlung der 1blu auf den Antrag des Kunden zum Vertragsabschluss zustande.
---

Zum Zeitpunkt der Kündigung wurde aber noch keinerlei (sichtbare) Leistung mir gegenüber erbracht, lediglich die Auftragsbestätigung per EMail lag vor. 1blu sagt nun, das der Auftrag sofort ans Rechenzentrum ging und somit der o.g. Punkt nicht greifen würde. Gut, der Punkt ist schwammig formuliert und ich weiss nicht wo hier die Beweispflicht liegen würde.

Der Hammer kommt aber jetzt, Zitat:

--
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bestätigen wir Ihnen den
Wunsch der sofortigen Kündigung Ihres vorgenannten Auftrags unter der
Voraussetzung, dass Sie Ihr eigentlich gewünschtes Produkt bei uns einbestellen.

--

Frage: Ist so etwas rechtens ? Ich kenne kein Unternehmen, welches solche Angebote unterbreiten würde, entweder wird eine Kündigung akzeptiert oder eben nicht...

Weiter unten findet sich dann noch:

--
Die Kosten für Ihren Vertrag mit der Nummer XXX werden wir Ihnen umgehend
wieder auf Ihr Konto zurückbuchen. Bitte haben Sie an dieser Stelle ein wenig
Geduld und bitte sehen Sie von Rücklastschriften ab. Vielen Dank.

--

Also doch akzeptiert ? Was denn nun ?

Vielleicht könnte mir jemand mit entsprechendem Hintergrundwissen Rat geben. Mir ist klar das eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne in Foren nicht gestattet ist, aber Kommentare sind ja nicht verboten.

Ich bin nicht sicher ob nicht auch im Fall einer Online/Serverbestellung das allgemeine, 14-tägige Widerrufsrecht gilt ?


Danke im Voraus
S.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, das könnte schon noch was werden, weil du z. B. nicht der einzige bist, der mit diesem Problem rumläuft. Aber, ich denke, sie haben es geschaft.

Siehe hier oder hier und dann noch hier, sowie dort

Sie sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, dir ein 14 Tägiges Rückgabe recht zu geben. Egal, ob es in ihren AGBs steht oder nicht.

Gruß Andy
 
BGB § 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
 
Ersteinmal vielen Dank euch beiden, das mit dem Widerrufsrecht hatte ich auch im Hinterkopf, bin mir jedoch nicht sicher ob dieses generell immer gilt.
 
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