problem mit arbeitsvertrag

Tja, dann lach ihn mal aus und gehe zur IHK. Die ist dann zuständig, wenn das ein Ausbildungsvertrag ist.
Die IHK würde ihn dann nämlich auf die schwarze Liste tun, so dass er keine Azubis mehr ausbilden darf, sprich, keine billigen Arbeitskräfte mehr bekommt.

Ansonsten halte dich an ChristianSL: Bleib' bloß weg da, wer weiß, was er sich noch ausdenkt.
 
mich würde jetz einfach interessieren, wenn ich meine 11 std abgelesitet habe ob ich dann einfach nich mehr auf arbeit gehn brauch oder nich!

und falls er mich deswegen kündigt ich anzeige erstatten könnte
 
azubis sagten mir das sie 70 überstunden hatten und 2 tage dafür frei bekommen haben
Wenn er Dir blöd kommt, dann melde Dich mal bei der Gewerbeaufsicht. Die werden ihm dann schon erzählen, was Sache ist (von wegen 70 Stunden pro Woche).

Du kannst nach 11 Stunden nicht einfach gehen, wenn im Vertrag ca. 11 Stunden steht. Das ist ja so etwas wie eine Klausel für Flexibilität. Dann wird in der einen Woche vielleicht 13 Stunden gearbeitet, in der anderen dafür nur 9.

Wenn das aber ein richtiger Ausbeuterbetrieb sein sollte, dann kann es gut sein, dass die 11 Stunden nur aus Jux und Dollerei im Vertrag stehen. Aber das muss man sich dann nicht bieten lassen. Die IHK wurde auch schon angesprochen. Wenn der Laden regelmäßig gegen Schutzrechte der Arbeitnehmer verstößt, bekommt er mächtig Ärger. Das gilt natürlich nur, wenn jemand die zuständigen Stellen auf die Missstände aufmerksam macht.
 
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nein ich meine jetz allgemein 70 überstunden nich in einer woche

ps: noch bin ich kein azubi, hab nur den vertrag schon unterschrieben

mir gehts jetz um meinen normalen arbeitsvertrag
 
Die IHK gibt vor, dass Azubis eigentlich genau 40 Stunden pro Wochen arbeiten sollen/dürfen/müssen. Gut möglich, dass es auch Ausnahmen (nach unten) gibt.
Werden die nicht eingehalten (naja, auf ein paar Minuten kommts nun auch nicht an), dann gibbets Ärgä.

Wie kommt man bei einem Ausbildungsvertrag auf 11 Stunden?


Wer mehr wie 40 Stunden arbeitet (als Vollangestellter, fertig ausgelernt) und die Überstunden nicht bezahlt bekommt, läßt sich meiner Meinung nach ausbeuten.
 
jo er meinte das wären dann so 50 60 std pro woche .....

und die azubis sagten mir das sie immer überstunden machen.....

und das sich ihre gewerkschaft nen scheiss drum kümmert
 
Die IHK ist keine Gewerkschaft. Das ist die Industrie- und Handelskammer.
Wie schon mal gesagt, als Azubi genießt man besondere Rechte. Du könntest klagen (nachdem die Probezeit vorbei ist, dann kann er dich nicht so einfach entlassen). Du musst allerdings genau Buch führen, was für Tätigkeiten du gemacht hast und von wann bis wann die gehen.
 
Was das rechtliche angeht... bin ich nicht so im Bilde...
Sollte aber Dein erzähltes hier stimmen und der Jung' jetzt schon so abgehen in Sachen Arbeitszeit.... dann würd ich mir das mit der Ausbildung gut überlegen...

Hatte Klassenkollegen die sind im dritten Lehrjahr mit 350€ (ich 750€) nach Hause gegangen und "durften" noch unentgeltlich WE durcharbeiten.... :freak:
Wer nicht wollte... durfte gehen....
Quatsch da mal mit anderen Azubis wie sich das entwickeln könnte.
 
will jetz nur wissen ob der vertrag ordnungsmäßig ist oder nicht!

und was ich machen soll ausser kündigen damit die stunden geregelt werden

ohne mit dem chef reden zu müssen, da es nichts bringt und er an seinem vertrag festhält
 
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und wieso lassen die sich das gefallen?
Es sind vielleicht nicht alle so helle im Kopf. Manchmal läuft es darauf hinaus, dass sich dort einfach "die Richtigen" gefunden haben. Die Azubis sind Typen, die sonst nirgendwo einen Ausbildungsplatz bekämen und froh sind, überhaupt irgendwo untergekommen zu sein. Und der Boss ist dann genau der Typ, dem das nur allzu bewusst ist und der meint, ohne Risiko das Optimum aus seinen Leuten herausholen zu können, weil die sich sowieso nicht wehren (wollen oder können).

Auf diese Weise wird die unheilige Allianz zwischen Ausbeuter und Duckmäusern geschmiedet. Woanders wäre das nicht möglich, weil mündige Arbeitnehmer den Laden längst verlassen hätten oder der Laden sogar dichtgemacht worden wäre, je nach Schwere der Verstöße.

Die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind vorhanden. Kein Arbeitnehmer muss sich auf den Schlips treten zu lassen. Wer sich trotzdem alles gefallen lässt, ist selbst schuld.
 
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Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt [2]. Hierbei bedeutet regelmäßig, dass ein Arbeitnehmer, der beispielsweise als Urlaubsvertretung ausnahmsweise die Arbeit des Kollegen mitmacht und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, auch in diesem Monat geringfügig entlohnt wird. Der Arbeitnehmer ist nach §§ 8 I Nr.1 SGB IV, 7 I SGB V, 20 I 1 SGB XI, 5 II 1 SGB VI, 27 II 1 SGB III bis zu dieser Grenze von der Sozialversicherung befreit.

zitat aus wikipedia

somit dürfte ich nach meinen 11 std weiter arbeiten, aber nur soviel bis ich 400 euro erreicht habe, alles andere ist dann vertragsbruch

seh ich das richtig?
 
Ich formuliere mal ganz vorsichtig:

Man könnte sich vorstellen, dass jemand - unabhängig von seinem Arbeitszeitkonto - regelmäßig mit 400 Euro im Monat entlohnt wird, selbst wenn er z. B. durch Urlaubsvertretungen usw. einmal 450 Euro und im nächsten Monat 350 Euro verdient.

Auf lange Sicht, also durchschnittlich, werden die 400 Euro damit nämlich nicht überschriitten. Und darauf kommt es ja an. Wenn z. B. am Jahresende mehr als 12 x 400 Euro auf der Abrechnung stehen, ist der Job nicht mehr geringfügig.

Aber man muss ja keine Pferde scheu machen, wenn man das auf ganz einfache Weise intern verrechnen kann.

Problematisch wird das erst, wenn Du Deine 11 Stunden pro Woche mit einer gewissen Regelmäßigkeit überschreitest. Und danach sieht es ja wohl aus. Dann hast Du nämlich keine Minus-Stunden, die Du verrechnen könntest.
 
Bei Hartz-IV sind Arbeitszeit und Stundenlohn im Prinzip egal, da geht es nur um die Summe, das mtl. Einkommen.
Du könntest auch 40 Std für 2 EUR arbeiten. Zb. wäre sogar nachträgliches Abstufen des Stundenlohnes zugunsten längerer Arbeitszeit kein Problem.

Vertragsprobleme sind wiederum ein Rechtssache mit anderweitiger Kompetenz. (IHK, Justiz etc.)
Mehrarbeit, vorallem höheres Einkommen muß allerdings immer angegeben werden und kann bei den ARGEn schnell in die Betrugsfalle mit all ihren Konsequenzen rutschen.

Wenn es sich um einen sogenannten Minijob inkl. Steuervorteilen handelt bzw. dabei bleiben soll, dann sollte es in keinem Falle 400 EUR übersteigen.
Ab 401 EUR wird entsprechend höher versteuert und es gilt die Gleitzonenregelung bis 800 EUR. Verboten ist das allerdings beim AA nicht. Im Gegenteil, sie haben ja keinen Nachteil. Dann bist Du sogenannter Aufstocker, die ARGE kann noch mehr anrechnen und einsparen und der Staat bekommt mehr Steuern. ;)
 
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Dann sollten 400 EUR nicht überschritten werden. Überhaupt: Das was im Vertrag steht gilt!
Alles darüber hinaus ist Dein privater Spaß bzw. wird als Einkommen entsprechend mit dazu verrechnet.
Veränderungen in den Einkommensverhältnissen müssen nur angegeben werden, ansonsten wie gesagt Betrugsverdacht, u.U. auf beiden Seiten. Und das Finanzamt freut sich sicher auch noch. ^^
Bei dem Rest bzgl. Arbeitszeit bin ich mir nicht sicher, wegen zumutbaren Überstunden, Azubi usw.

Schau mal auf so Seiten wie zb. dieser:
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/
oder hier
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/
oder hier
http://forum.ahfd.org/
 
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Wenn Du den § 8 SGB IV, Absatz 1 berücksichtigst, so wie er auch bei Wikipedia erklärt wird, dann darf die 400-Euro-Grenze in keinem Monat übeschritten werden, wenn man nicht den Status der "geringfügig entlohnten Beschäftigung" verlieren will.

Deshalb steht bei Wiki auch, wie von Dir zitiert: "Hierbei bedeutet regelmäßig, dass ein Arbeitnehmer, der beispielsweise als Urlaubsvertretung ausnahmsweise die Arbeit des Kollegen mitmacht und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, auch in diesem Monat geringfügig entlohnt wird."

Das heißt, er bekommt dann trotzdem nur 400 Euro, denn nur das wäre "geringfügig". Deshalb meinte ich ja vorhin, man müsste intern eine Regelung treffen, damit solche Überstunden nicht verfallen. Du hast ja einen Anspruch auf die Bezahlung einer jeden Stunde, die Du gearbeitet hast.

Aber entweder bist Du dann nicht mehr geringfügig beschäftigt oder Du biegst es so hin, dass sich andere Wochen oder Monate ergeben, in denen Du entsprechend weniger arbeitest, also die Überstunden sozusagen abfeierst.
 
so meine liebe community hab post bekommen, aufgrund der tatsache, das ich das hier alles geschrieben habe wurde ich nun gekündigt. (internet spione) kranke leute muss es geben!

ich lach den laden so aus!

kleiner erfahrungsbericht nebenbei!

egal in welchem öffentlichen gebäude ihr auf die toilette geht oder euch die hände wascht, es ist (nie) sauber!

ich würde nie im leben ein reinigungsunternehmen engarieren, weil ich jetzt weiss wie gepfuscht wird und die hygiene darunter leidet.

damit meine ich allgemein die reinigungsunternehmen in ganz deutschland.

es wird sogar zugegeben von den chefs das man dort das pfuschen lernt...
 
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