Problem mit Arcor, kann ich ihnen das so schicken?

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Lt. Commander
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Apr. 2008
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Hallo,
kurz zur Situation:

Wir haben seit Anfang 2007 Internet über Arcor, wollten 2MBit, ging nicht, haben nach Absprache mit der Hotline für einen kleinen Preisnachlass 1Mbit bekommen. Die komplette Zeit über hatten wir jeden Monat viele Verbindungsabbrüche (oft über 200), auch Telefongespräche sind ab und zu abgebrochen.
Allerdings hatten wir keine Alternative, da die Leitungen hier so schlecht sind.

Jetzt (nächste Woche) werden neue TV-Kabel verlegt mit denen endlich auch Kabel-Internet über KabelBW möglich ist. Selbstverständlich würden wir das gerne nutzen. In den AGB von Arcor die wir noch von 2007 haben steht auch, das wir jedes Quartal kündigen können.

Nun stellt sich allerdings Arcor quer, die haben wohl Dezember 2008 ihre AGB angepasst: Darin steht jetzt, das wenn man nicht vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigt, sich der Vertrag um ein ganzes Jahr (Bis Februar 2010!) verlängert. Nach "unseren" AGB hätten wir zum 30.06 kündigen können.

Ist das rechtens? Wir haben jetzt ein Einschreiben an Arcor formuliert, indem steht das wir gemäß "unseren" AGB zum 30.06 kündigen. Wenn jemand Ahnung von sowas hat, wäre es nett wenn er kurz drüber schauen würde ob man das so schicken kann.

Da ich das allerdings nicht öffentlich ins Netz stellen will, würde ich das Schreiben per PM verschicken.

Vielen Dank schonmal =/

Edit: Das ganze sollte wenn möglich heute noch raus, bis 17:30 sollte das also auf der Post sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben sie dich über die AGB-Änderung schriftlich informiert? Wenn Nein, hast du eine gute Chance rauszukommen.

Kannst mir ja mal dein Einschreiben via PM schicken, ich kann ja mal drüberschauen.
Mit entsprechenden Ausgrauungen könntest du es aber auch einfach hier posten.
 
Nein, schriftlich informiert haben sie uns nicht. Du hast ne PM ;)

Öffentlich posten will ichs eigentlich nicht, nicht das iein gelangweilter Arcorler noch nach einem Satz aus dem Text googled :lol:
 
die agb änderungen sind für den kunden irrelevant. was während der 1. vertragslaufzeit zählt
sind die agb zum zeitpunkt des vertragsabschlusses. erst danach gelten die änderungen der agb.
 
Kündigung hinschicken wenn die es nicht annhemen drohe mit Anwalt..

Änderung die AGB sind nur Schriftlich mitzuteilen. und du kannst die ABLEHNEN!
 
Wir sind aber leider nicht mehr in der Mindestvertragslaufzeit, die sind seit 2 Monaten vorbei =/
So gesehen würden die neuen AGB gelten (sofern wir die jemals gesehen hätten)

Edit:

Okay, pookpook. Mit dem Anwalt drohen wir auch in dem Brief.

Danke auch euch beiden.
 
Nein, zumindest nicht per Post. Vielleicht per Email, da kann ich mal schauen.. die Emailadresse wird eigentlich nicht verwendet.
 
Ähm moment mal. Das was du schilderst steht bestimmt schon länger in der AGB. Bist du sicher, dass dies nachträglich geändert wurde? Diese Klausel hat eigentlich fast jeder große ISP schon länger in den AGBs (leider).
 
Er hat doch geschrieben, dass er alte AGBs von 2007 hat. Da kann es durchaus möglich sein, dass der Passus nicht vorkommt.

Vieleicht kann er ja mal die alten AGBs posten, da steht ja nichts geheimes drin.
 
Das steht definitiv nicht in den AGB die ich hier schriftlich habe (Stand 10/05). Nachdem die Hotline gemeint hat das würde in den AGBs stehen und man die auch über arcor.de einsehen könnte habe ich mir die mal angeschaut, diese sind stand 12/08. Irgendwann dazwischen muss das wohl reingekommen sein.

Edit: Naja die kann ich nicht posten, die sind ja in gedruckter Form^^ Das einzige was zu diesem Thema da drin steht ist folgendes:

„Die Kündigungsfrist für ihren Vertrag beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wenn Sie mit uns eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart haben, müssen Sie diese jedoch einhalten.“


------------------------------------

Edit:

So, ich brings auf die Post. Ich halt euch auf dem Laufenden ;]
 
Zuletzt bearbeitet:
die hast du mit Sicherheit als Email bekommen und nicht gelesen, damit hast Du kein Widerruf eingelegt und sie somit angenommen, ausserdem hast Du einen Preisnachlass für die schlechte Leitung erhalten und hast somit auch dieser Tatsache zugestimmt.

Das Einzige was bleibt ist in den AGB zu schauen ob irgendwo etwas drinne steht bezüglich der Erreichbarkeit der Server, wenn du im Monat mehr als 200 Abbrüche hast, kannst Du es eventuell damit probieren ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken.

1&1 garantiert eine Erreichbarkeit Ihrer Server von 98%. Du kannst dir ausrechnen wie lange eine Leitung nicht funktionieren darf um von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.

Wenn Du beweisen kannst, dass du die Änderungen der AGBs nicht bekommen hast, kannst Du wie schon gesagt, per Anwalt die Sache durchbekommen. Das einzige Problem ist, dass die Mindesvertragslaufzeit ausgelaufenist und somit durch die Verlängerung die neuen gelten. Da hilft nur hart bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
rein rechtlich gesehen, müssen sie dich über änderungen der AGB's informieren !
 
"die hast du mit Sicherheit als Email bekommen und nicht gelesen, damit hast Du kein Widerruf eingelegt und sie somit angenommen"

kompletter bullshit... 1. per email schon mal gar nicht... und 2. rechtlich hat das keine bedeutung, einer änderung muss man aktiv zustimmen.

ach ja, es gibt keine AGBs - es gibt AGB ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast sicherlich in einer der Rechnungen, die du wahrscheinlich ja auch via Mail(benachrichtigung) bekommst einen dicken Hinweis drin gehabt, dass sich die AGB zum Datum x ändern werden.

Darin ist dann auch ein Hinweis enthalten gewesen, dass du die AGB innerhalb einer Frist von x Tagen ablehnen kannst.

Ebenso ist da auch ein Link zu den neuen AGB enthalten gewesen.
 
wer lesen kann, ist klar im vorteil...

solche dinge per email haben rechtlich gesehen KEINE WIRKUNG... wie oft denn noch? :D rofl
 
... dann hätten ja tausende von Vertragen von Arcor und Co. mittlerweile keinerlei Bestand :confused_alt: :rolleyes: - denn ich kenn mehrere Anbieter die dies so handhaben!

Denn vielfach ist es so, dass man ja bei Abschluss zustimmt, dass sämtlicher Schriftverkehr per Mail erledigt wird!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
nur weil sich hinz und kunz das gefallen lässt, bedeutet das nicht das es rechtlich wirksam ist ;)

nichts, rein gar nichts ist per email rechtskräftig.

"Denn vielfach ist es so, dass man ja bei Abschluss zustimmt, dass sämtlicher Schriftverkehr per Mail erledigt wird! "

bitte was?! lol... never - ever
 
Zuletzt bearbeitet:
nur weil sich hinz und kunz das gefallen lässt, bedeutet das nicht das es rechtlich wirksam ist

nichts, rein gar nichts ist per email rechtskräftig.

Bitte liefere dazu Belege, Urteil(e) etc, denn sonst wären ja auch etliche andere Dinge des täglichen Lebens davon betroffen ...
 
@impressive

Wenn er z.B. den erhalt der Rechnung per EMail zugestimmt hat, sprich Rechnung-Online, wie viele Telekommunikationsunternehmen es bereits machen, ist das sehr wohl gültig. Ich weiss ja nicht woher du Deine Aussage nimmst, sie ist schlicht falsch. Denn dann wären sämtliche AGB und sämtliche Onlineshops ungültig. Oder erhälst du bei allen Verträgen die du machst eine Bestätigung in Papierform. Email ist gültig.
 
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