Problem mit Ebay als käufer - wie weiter vorgehen?

Technikos

Commander
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hallo, habe vor weihnachten bei ebay ein sony ericsson w580i handy gekauft. das handy wurde als guter zustand beworben. mehr informationen waren nicht vorhanden ( ausser guter akku, und ladegerät bzw ohrhörer beiliegend). das handy hat 19,50 inkl. versand gekostet, also nicht allzu teuer. als das handy ankam, habe ich es kurz angemacht (für ca. 10 sekunden) allerdings ohne simkarte. wollte eben testen ob es geht, da das handy verschenkt werden sollte. in den 10 min hat es auch einwandfrei funktioniert. habe dann auch direkt eine gute bewertung geschrieben . dem verkäufer habe ich allderdings auch mitgeteilt, dass das handy tiefe kratzer hat, 2 tasten gebochen sind und das display kratzspuren hat. der hammer kam dann aber erst heiligabend als das handy in betrieb genommen wurde. das handy wacht sehr schwer aus dem standby auf, teilweise senkrechte streifen auf dem display, display wird teilweise doppelt angezeigt und der akku lädt meist erst bei dritten oder vierten versuch. wie ist hier nun die rechtslage. kann ich eine ersatzlieferung verlangen? oder nur eine rücksendung des geldes + rücksendeversandkosten und aufwandentschädigung. handy wurde per überweisung bezahlt. danke schonmal für eure antworten.

MFG
 
Du kannst garnichts verlangen. Du hast dem Verkäufer mit Deiner positiven Bewertung bestätigt, das das Handy der Beschreibung entspricht. Der Display-Fehler kann durchaus auch später entstanden sein. Hast Du das Handy sofort nach Erhalt ausgepackt? War es kalt? Dann könnnte es durch Kondenswasser beschädigt worden sein.
 
ob das handy kalt war weiß ich nciht mehr genau. aber der sachverhalt schildert ja auch , das ich das handy nur ca. 10 sekunden angemacht habe, und dann direkt mit geschenkpapier eingepackt habe. ein fall habe ich bei ebay auch aufgemacht, der bleibt jetzt noch bis 4.1.13 geöffnet und dann kontaktiert mich der kundenservice. und direkt nach der bewertung habe ich ihm auch eine persönliche mitteilung geschrieben, dass das handy von der beschreibung abweicht ( tasten gebrochen, Kratzer , einkerbungen) da es aber so kurz vor weihnachten war, wollte ich es dabei belassen. bei den sternen habe ich bei "zustand wie beschrieben" auch nur einen stern gegeben.

mfg
 
das sehe ich auch so, wieso sollte ich damit bestätigt haben, dass der artikel einwandfrei ist. habe von dem defekt auch mal ein video gemacht als beweissicherung.

mfg
 
Ja und?

Erreichen wirst Du trotzdem nix. Geld bekommst Du nicht zurück da nicht PayPal bezahlt. Bewertung ist raus und somit hast Du bestätigt das mit dem Artikel alles in Ordnung ist. Fall abgeschlossen.

Du bist selber dran Schuld das Du so früh bewertet hast und wirst folglich auch eine dieser standard Antwort von eBay E-Mails bekommen wo denn drinne steht das eBay nichts unternehmen kann und Du dich mit dem Verkläufer einigen sollst und beim nächsten kauf einfach PayPal nutzen sollst dnen da hättest Du Käuferschutz.

Und glaubst Du ernsthaft Du bekommst Dein Geld zurück wo der Deal schon längst gelaufen ist? Ich als Verkäufer würde gar nicht drauf reagieren denn Ich habe ja Mein Geld und Meine Bewertung. Von daher wäre für Mich die Sache durch und Ich würde auf Deine Mails gar nicht mehr reagieren.

Kannst ja mal berichten wie es ausgegangen ist. Ich sage Du bekommst kein Geld wieder.
 
mir geht es hier auch nicht um die läppischen 19,50 , sondern ums prinzip. wie kann man nur so einen schei** verkaufen. naja werde mich dann nochmal melden, wie die sache ausgegangen ist.

mfg
 
hallo, das ist ja wirklich sehr merkwürdig - wie konntest du das handy positiv bewerten wenn es schon optisch Müll ist ?
Dann noch die weiteren Ausführungen ?


Ich gestehe, deine Chancen sind gleich null und aus der Sicht eines Verkäufers eher fragwürdig - einfach vergessen, in die Tonne werfen und das nächste Mal korrekt vorgehen
 
nikooo1987 schrieb:
wie kann man nur so einen schei** verkaufen.
nikooo1987 schrieb:
habe dann auch direkt eine gute bewertung geschrieben
Wie kann man für so einen Schei** eine gute Bewertung abgeben? ;) Zumal du doch beim ersten Blick gesehen hast, dass es nicht der Beschreibung entspricht (gebrochene Tasten, ...)

Was steht denn im Bewertungstext? Wenn du geschrieben hast, alles ok, dann kannst du jetzt kaum ankommen und sagen, es ist doch nicht alles ok (ausgenommen vielleicht bei etwas, dass nicht sofort sichtbar ist). Dass sich bei dem Betrag kein Anwalt lohnt, sollte klar sein. Frag den Verkäufer, ob er nen Preisnachlass gibt. Wenn ja: Glück gehabt; wenn nicht, dann eben nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
War dies ein gewerblicher Verkäufer?

Wenn es ein Privatkauf war, wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
 
ne war ein privatverkauf. ne stand nicht dabei. das ganze angebot bestand nur aus folgendem satz:" Handy ist gebraucht, aber in gutem Zustand. Wurde auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Akku in Ordnung. Ladegerät beiliegend. Kopfhörer dabei.
Ohne Simlock.

Erstellt mit eBay für Mobilgeräte
"

hat das was zu sagen das es nicht dabei stand?

mfg
 
das eventuell ein Anwalt was rausholen könnte.
lohnt sich aber nicht.

versuch mit ner netten E-mail was zu erreichen.
wenn das nicht fruchtet, dann vergiss den fall einfach.
 
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