Problem mit eBay Käufer, wie vorgehen?

>1.) dass du das handy nicht aus deinem privatbesitz verkaufst, und 2.) dass du ''glaubst'' es ist ungeöffnet

Steht doch so beides nicht in OPs Post. Also zumindest stand es nicht in der Artikelbeschreibung.
 
kein plan was er genau in die artikelbeschreibung geschrieben hat, er hat ja keine artikelnummer angegeben, oder link, aber das geschrieben:

Da es aber nicht mein eigenes Gerät war, schrieb ich zudem, dass ich es nicht geöffnet habe, was auch stimmt. Allerdings war nirgendwo erwähnt, dass es niemals geöffnet wurde, z.B. durch den (Vor-)Besitzer.

ich würde auch mein geld zurückverlangen, oder ein kostenausgleich, wenn mir ein verkäufer sagt dass er es nicht geöffnet hat - ja, stimmt ja auch, sein kumpel der vorbesitzer hat es geöffnet und nicht er selbst.

was will man mit einem bastlergerät an dem hinz und kunz sein ''talent'' schon versucht hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch das steht nicht in OPs Post. Dort steht nicht, dass es geöffnet wurde vom Vorbesitzer, sondern dass darüber keine Aussage stattgefunden hat.
 
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