Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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leider hab ich im Bgb dazu nicht wirklich was gefunden das steht warscheinlich im HGB da bin ich mir ziemlich sicher.

Aber mal dazu sowie ich das hier beurteile hast du dir mind. 10 eigentore geschosse:D.

Der erste schritt müsste sein Paypal kein geld aus deinem Konto zu erheben. (Leider Passiert)
Was ich dir dringend rate ist, den Betrag von deiner Bank Zurückzubuchen(kostenpflichtig). Das macht so ziemlich jede Bank (lass dich von deinem Anwalt Beraten vieleicht kriegst du die Gebühren).

Desweiterem Hast du einen Anwalt und gehst keinen einzigen Schritt nach vorn. Wozu bezahlst du jemanden und machst es dann selber. Das hat kein sinn und vorallem kann dir der Anwalt nicht helfen wenn du "die ganze zeit die sache selbst in die Hand nimmst". Er weiss was er tut und wenn du was unternimmst ohne absprache hat es irgendwann kein sinn! Kei Fußballverein Kauft erfahrene spieler um sie auf der Bank sitzenzulassen:D

Dann noch etwas DER KAUFVERTRAG IST ZWICHEN DIR UND DEM KÄUFER ABGEWICKELT WORDEN! Paypal kann und darf nicht dazwichen funken wenn du und dein gegenüber es nicht einwilligen! und SIE DÜRFEN KEINE URTEILE FÄLLEN!
PAYPAL dar außerdem kein GELD aus deinem Konto abheben Ohne deiner ZUSTIMMUNG! EIN SCHWEIGEN IST IN DIESEM FALLE KEINE ANWORT!

Tele mal mit ebay die sollen dir die Anzeige mal per email schicken falls möglich. Denn sonst kann der Käufer vieles behaubten. Wenn da garantie und gewähleistung ausgeschlossen wurde hast du nichts zu befürchten zumal ein Rückgaberecht der Käufers sowieso nciht exestiert.

Hat ebay oder PP das in den agbs stehen also das mit den 45tage rückgabe oder so? Wenn ja auch egal sie sind von vorherrein NICHTIG! denn sie kommen mit dem Gesetz in Konflikt und das gesetz ÜBERWIEGT. Und da steht irgendwo das wenn ein Mängel gegeben ist, den auch SOFORT melden muss. FÜr Unternehmen sofort Privarperson hat 14 tage zeit. Und außerdem bist du nur ein nutzer von Ebay und PAYPAL und hast kein KAUFVERTRAG Mit den abgeschlossen.

Ich habe morgen Recht und ich frage mal die Lehrerin.

Wäre nett wenn du mir eine kleine zusammenfassung geben könntest das ich ihr das zeigen kann.
Aber Sachlich bleiben und nur das wichtigste.

Egal wieviel TATENDRANG DU IN DIR SPÜRST, LASS ES DEIN ANWALT KLÄREN. Sie können noch soviel druckausübern wie sie wollen scheiß drauf.

UNTERNEHEM NICHTS SELBER!

ZEIG ALLE EMAILS DEN anwalt nimm ein Lappi oder so mit und frag ihn mal wieso eletkronische mail nicht akzeptiert wird, ich habe das anders gelernt.(glaube §312e BGB)
 
Zuletzt bearbeitet: (überflüssige ! entfernt. bitte Regeln beachten.)
ohne den vorherigen Nonsens von Cano65 komplett gelesen zu haben wollte ich hier anmerken, dass eine Lastschriftrückgabe nichts kostet zumindest nicht für den Kontoinhaber da die Kosten nur für PP entstehen.
 
NEin das stimmt nicht wenn es PP selber macht kostet es nicht aber bei der Sparkasse kostet das je nach bank unterschiedlich(weiß ich aus eigener erfahrung

was heißt nonsens:D
 
Du hast auch hier wieder nicht alles gelesen :D ;)

Cano65 schrieb:
Der erste schritt müsste sein Paypal kein geld aus deinem Konto zu erheben. (Leider Passiert)

Nein das ist nicht passiert. Habe meiner Bank gestern per Mail die Einzugsermächtigung von PayPal verweigert und ich werde auch morgen nochmal zur Bank gehen um sicherzugehen.

Cano65 schrieb:
Desweiterem Hast du einen Anwalt und gehst keinen einzigen Schritt nach vorn. Wozu bezahlst du jemanden und machst es dann selber. Das hat kein sinn und vorallem kann dir der Anwalt nicht helfen wenn du "die ganze zeit die sache selbst in die Hand nimmst". Er weiss was er tut und wenn du was unternimmst ohne absprache hat es irgendwann kein sinn! Kei Fußballverein Kauft erfahrene spieler um sie auf der Bank sitzenzulassen:D

Noch bezahl ich niemanden... aber Recht hast du natürlich.

Cano65 schrieb:
Dann noch etwas DER KAUFVERTRAG IST ZWICHEN DIR UND DEM KÄUFER ABGEWICKELT WORDEN! Paypal kann und darf nicht dazwichen funken wenn du und dein gegenüber es nicht einwilligen! und SIE DÜRFEN KEINE URTEILE FÄLLEN!
PAYPAL dar außerdem kein GELD aus deinem Konto abheben Ohne deiner ZUSTIMMUNG! EIN SCHWEIGEN IST IN DIESEM FALLE KEINE ANWORT!

Klar hab ich den Vertrag mit dem Käufer, aber PayPal fungiert in diesem Fall als Treuhandservice. Und dadurch das ich PayPal als Zahlung akzeptiert habe habe ich ja praktisch zugestimmt. Das Sie keine Urteile fällen dürfen, da denke ich genauso drüber.

Mit eBay zu telefonieren wird keinen Sinn haben denk ich. PayPal ist ein Unternehmen von eBay - und die werden sich wohl kaum ins eigene Bein schiessen~

Cano65 schrieb:
Hat ebay oder PP das in den agbs stehen also das mit den 45tage rückgabe oder so? Wenn ja auch egal sie sind von vorherrein NICHTIG! denn sie kommen mit dem Gesetz in Konflikt und das gesetz ÜBERWIEGT. Und da steht irgendwo das wenn ein Mängel gegeben ist, den auch SOFORT melden muss. FÜr Unternehmen sofort Privarperson hat 14 tage zeit. Und außerdem bist du nur ein nutzer von Ebay und PAYPAL und hast kein KAUFVERTRAG Mit den abgeschlossen.

Laut PayPal Käuferschutz hat der Käufer 45 Tage nach der Zahlung Zeit einen Artikel der nicht geliefert oder stark von der Artikelbeschreibung abweicht zu melden.

Cano65 schrieb:
ZEIG ALLE EMAILS DEN anwalt nimm ein Lappi oder so mit und frag ihn mal wieso eletkronische mail nicht akzeptiert wird, ich habe das anders gelernt.(glaube §312e BGB)

Ja, der war gut... ich frag mal den Käufer ob er mir den Laptop nochmal zuschickt, damit ich dann zu meinem Anwalt gehen kann um ihn den Sachverhalt zu erklären :freaky: ;)

Wär toll wenn du mal deine Lehrerin fragen könntest. Eine Zusammenfassung ist schwierig... hab ich heute auch keinen Kopf mehr für. Ich denke aber das mein erster Post für das grundlegenste ausreicht?!

Ich werde mir warscheinlich auch einen anderen Anwalt suchen... einen der sich speziell auf Internetrecht spezialisiert hat...




cya
cr@zy
 
Ich meine damit das du mit deinem Notebook (falls du einen hast ) zum anwalt gehst und ihn die emails vorzeigst.

Zitat" Klar hab ich den Vertrag mit dem Käufer, aber PayPal fungiert in diesem Fall als Treuhandservice. Und dadurch das ich PayPal als Zahlung akzeptiert habe habe ich ja praktisch zugestimmt. Das Sie keine Urteile fällen dürfen, da denke ich genauso drüber.

Mit eBay zu telefonieren wird keinen Sinn haben denk ich. PayPal ist ein Unternehmen von eBay - und die werden sich wohl kaum ins eigene Bein schiessen~" Zitat ende

Naja die Bank ist doch so ziemlich das selbe, nur können die doch nicht das selbe machen wie PP. Ich habe ein Bericht gesehen wie PP arbeitet und das sie mehr oder weniger sich auf der Grenze zwichen Legal und Illegal bewegen.

Ein Beispiel wenn du dir was von quelle oder so bestellst und sie haben zufällig auch PP. Da würde PP so ziemlich garnichts unternehmen können

außerdem ist es egal zeig die ags mal dem anwalt du wirst dich wundern wieviele davon regulär sind.
 
@Cano65

dann nenne es Schwachsinn, es kostet garantiert keine Gebühren da PP nicht abbuchen darf bzw. die Bank es nicht zulassen dürfte weile keine Lastschrift mehr vorliegt.
 
schwachsinn ist das schon, aber dafür kann die bank nichts das ist die schuld von dem User oder PP.

Ich kann dir sagen das es Sparkassen gibt die dafür 50€ haben wollen und andere wiederum nur 10€ wie ich schon sagt hängt von der Bankfilliale ab.

Wenn du mir nicht glaubst frag die sparkasse.

Zitat " Herr cr@zy, leider kann ich Ihre Meinung nicht nachvollziehen. Natürlich
haben Sie das Recht, die Artikelannahme zu verweigern, hätten den Artikel
jedoch weiter verkaufen können. Somit hat der Käufer nun den
Transaktionsbetrag von uns und den Artikel. Hier werden wir nun auch keine
weiteren Schritte mehr einleiten. (<- mein Problem? )"zitatende

Draus habe ich entnommen das die es gemacht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie,wenn ich eine Lastschrift platzen lasse bzw. zurück Buchen lasse oder auch den Auftrag storniere kostet das Geld?
Ich bezahl doch nur dafür,wenn ich die Lastschrift zu unrecht platzen lasse,dann aber nicht an meinen Kreditunternehmen,sondern an die Gläubiger wenn ich nicht im Recht bin,oder?
 
Eine Rückgabe einer Lastschrift ist für den Kunden (vorerst) einmal kostenlos.


Zwar verlangt die Bank in aller Regel dafür Gebühren, doch die werden der gegnerischen Bank in Rechnung gestellt, die sich wiederum an ihren Kunden schadhaft hält.

Geschah die Abbungung korrekterweise, so wird sich dein Gegenüber in aller Regel diese Gebühren wieder von dir holen. Ist zwar nicht zwingend, aber wahrscheinlich.
Geschah die Abbungung zu Unrecht, wird dein Gegenüber auf den Kosten sitzenbleiben.




Soweit habe ich es in Erinnerung.
 
Ich habe vor Jahren schonmal eine Lastschrift zurückbuchen lassen. Das hat nichts gekostet... jedenfalls nicht das ich mich daran erinnern könnte~

Cano65 schrieb:
Zitat " Herr cr@zy, leider kann ich Ihre Meinung nicht nachvollziehen. Natürlich
haben Sie das Recht, die Artikelannahme zu verweigern, hätten den Artikel
jedoch weiter verkaufen können. Somit hat der Käufer nun den
Transaktionsbetrag von uns und den Artikel. Hier werden wir nun auch keine
weiteren Schritte mehr einleiten. (<- mein Problem? )"zitatende

Draus habe ich entnommen das die es gemacht haben.

Gemacht haben sie noch nichts, dass war nur eine Mitteilung. Es wird also in den nächsten Tagen abgebucht werden... oder auch nicht, da ich ja die Erlaubiss zum Lastschrifteinzug storniert habe.




cya
cr@zy
 
^^es könnte aber auch bedeuten, das PP bereits die Zahlung an den Käufer veranlasste, er damit das Geld bereits haben könnte. Abwegig, aber aus dem Zitat nicht ganz schlüssig zu entnehmen, was meint ihr?
Somit hat der Käufer nun den
Transaktionsbetrag von uns
:watt:

Aber egal, sollen die dem mal ruhig das Geld zahlen, du hast weder die Zahlung autorisiert noch die ganzen Rücksendequatsch veranlasst. Solltest du bei einer Bank sein, welche noch über ein Filiale oder über eine brauchbare Hotline verfügt, so würde ich hier zusätzlich die Stornierung der Einzugsermächtigung fordern. Nur, sofern die Mail an die Bank nicht gleich beim richtigen Empfänger landen sollte :) Erspart ggf. ein klein wenig Ärger.

Grüße,
franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, so wie es aussieht hat er das Geld bereits. Grad neue Mail bekommen:

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Guten Tag, cr@zy!

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich der Käuferbeschwerde mit
der Bearbeitungsnummer XXXXXXXXXX.

Wir haben vom Käufer gültige Versandinformationen bezüglich des oben
angegebenen Antrags auf Käuferschutz erhalten. Aus diesem Grund können wir
Ihrem Anspruch nicht stattgeben.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie die Annahme verweigert haben. Diese
Entscheidung haben Sie selbst getroffen. wir möchten Sie nun bitten, sich
mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, um noch ein gütliche Einigung zu
erreichen.

Wir bedauern, dass Sie diese Erfahrung machen mussten und empfehlen Ihnen,
die PayPal-Käuferschutzrichtlinien zu lesen, die Sie in unseren
Nutzungsbedingungen unter https://www.paypal.de über den entsprechenden
Link am Ende jeder beliebigen PayPal-Seite finden, um in Zukunft ähnliche
Erfahrungen zu vermeiden.

Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie
Unterstützung benötigen, oder weitere Fragen haben.

Herzliche Grüße
PayPal-Kundenservice
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Ich werde darauf jetzt nicht antworten. Das ist so dermaßen lächerlich. Für PayPal ist der Fall abgeschlossen und JETZT soll ich mich mit dem Käufer in Verbindung setzen? Naja, die werden sich schon melden wenn sie Geld haben wollen...

Jetzt die Frage: Zum Anwalt oder warten bis von denen eine Zahlungsaufforderung o.ä. kommt?




cya
cr@zy
 
beovr der hickhack angefangen hat solltest du zum anwalt gehen.

ich denke du kommst jetzt um den anwalt nicht rum.
 
so wie ich das sehe hast du nur noch 2 Möglichkeiten,

1. Du lässt alles so wie es ist,
--> der Käufer freut sich (Ware + Geld)
--> Paypal wird irgendwann bei dir anklopfen und das Geld einfordern
--> Du hast weder Ware noch Geld

2. Du sagst dem Käufer er soll dir das Notebook zurück schicken.
--> DU bekommst die Ware zurück (Minus Versandkosten)
--> Paypal wird irgendwann bei dir anklopfen und das Geld einfordern
--> Du hast wieder deine Ware.


Durch Paypal wurde der Kauf Offiziell rückgängig gemacht, ist also so als ob du das Notebook nie verkauft hättest. Daher kannst du das Geld auch nicht behalten. Sowas nennt man landläufig Betrug!

Da Paypal den Vorgang abgeschlossen hat, ist der Zug abgefahren.
Ob dir da noch ein Anwalt hilft, ist Fraglich, ohne hast keine Chance.
 
florian. schrieb:
Durch Paypal wurde der Kauf Offiziell rückgängig gemacht...

Und wer gibt PayPal das Recht so etwas zu tun? Weil die sich auf ein "Gutachten" das durch den Käufer erstellt wurde berufen? Na vielen dank auch :freak:

Und wenn hier jemand betrogen wurde bin ich das wohl. Und was wäre denn passiert wenn ich das Paket angenommen und der da nen Backstein reingepackt hätte? Dann ständ ich jetzt noch dümmer da als sowieso schon. Wer hätte das überprüfen können?

PayPal ist aus der Sache noch nicht raus. Ich habe rechtzeitig mitgeteilt das ich das Paket nicht annehme. Wenn sie dem Käufer trotzdem noch das Geld auszahlen kann ich nichts dafür. Und nur weil sie den Fall abgeschlossen haben ist es noch lange nicht vorbei. Ich kann belegen das ich das Notebook nicht in Empfang genommen habe, also hat PayPal dafür zu sorgen das die Sache geklärt wird - bzw. die Anwälte.

Hab jetzt Kontakt zu einem Anwalt für Internetrecht aufgenommen, hoffe ich bekomme diese Woche noch einen Termin, dann sehen wir weiter~




cya
cr@zy
 
cr@zy schrieb:
Und wer gibt PayPal das Recht so etwas zu tun? Weil die sich auf ein "Gutachten" das durch den Käufer erstellt wurde berufen? Na vielen dank auch :freak:

--> Ihre Nutzungsbedingungen die du Akzeptiert hast. (welche auch rechtens sind)

Und wenn hier jemand betrogen wurde bin ich das wohl. Und was wäre denn passiert wenn ich das Paket angenommen und der da nen Backstein reingepackt hätte? Dann ständ ich jetzt noch dümmer da als sowieso schon. Wer hätte das überprüfen können?

--> wenn ein Backstein drin gewesen wäre, dann hätte dich der Käufer betrogen, im Moment hast du Paypal um 350€ betrogen!
Diese werden sie sich irgendwann wiederholen. Vermutlich mit einem Anwalt
--> schlecht für dich



PayPal ist aus der Sache noch nicht raus. Ich habe rechtzeitig mitgeteilt das ich das Paket nicht annehme. Wenn sie dem Käufer trotzdem noch das Geld auszahlen kann ich nichts dafür. Und nur weil sie den Fall abgeschlossen haben ist es noch lange nicht vorbei. Ich kann belegen das ich das Notebook nicht in Empfang genommen habe, also hat PayPal dafür zu sorgen das die Sache geklärt wird - bzw. die Anwälte.

--> Nein haben sie nicht, sie haben den Verkauf rückgängig gemacht, der Käufer hat die Ware zurück gegeben, wenn du sie nicht mehr willst, dann ist das nicht das Problem von Paypal

Hab jetzt Kontakt zu einem Anwalt für Internetrecht aufgenommen, hoffe ich bekomme diese Woche noch einen Termin, dann sehen wir weiter~

Endlich! vielleicht ist es noch nicht zu spät


Deine einzige Chance ist, das Urteil von Paypal anzufechten.
Ob das noch geht, wir werden sehen.
 
@florian.

das Wort Betrug würde ich an deiner Stelle streichen. So fängt man sich schnell eine juristische Ohrfeige.
Crazy hat nichts falsch gemacht. Die PP Automatik hat eben zugeschlagen. So lang da kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, würde ich nichts machen. Vor allem nicht auf so dumme Ratschläge hören die hier so abgelassen werden.
 
es ist aber Betrug wenn er PP das Geld nicht zahlt, da kann ich nichts dran ändern.


Das PP das Geld irgendwann sehen will, ist klar.
und dann Steht Cr@zy ohne Geld und ohne Ware da. + Mahngebühren

Also ist Cr@zy ganz klar unter Zugzwang.




mein Gott, Geld unterschlagen ist Betrug. Paypal sieht das derzeit nicht so eng, Steht das Konto eben auf Minus.
Aber irgendwann wollen sie Ihr Geld wieder sehen. wenn er dann den Kontostand nicht auf 0 Stellt, Dann ist es Betrug.
Darum muss er ja auch was Unternehmen und nicht einfach nur warten....
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde mich nicht des Betrugs von Dir bezichtigen lassen. Ich wäre an deiner Stelle vorsichtig.
 
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