Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Danke :)

Heute wird wohl auch die erste Nacht sein in der ich ruhig schlafen kann, da ich heute mit meinem Versicherungsfuzzi gesprochen hab und alles geregelt ist, sollte ich nen Anwalt benötigen :p

Bin mal gespannt wie das jetzt weitergeht. Paket habe ich heute noch keins bekommen, rechne aber jetzt eigentlich jeden Tag damit...

Ich berichte dann wenn es etwas neues gibt. Bis hierhin schonmal viel lieben dank euch allen :)




cya
cr@zy
 
Wenn ich sowas lese kommt mir doch gleich wieder die Galle hoch :mad:
Hatte kurz vor Weihnachten einen ähnlichen Fall. Habe eine gebrauchte Q6600 versteigert und der Käufer (angeblich Informatiker) meinte sie sei defekt und ich hätte sie übertaktet, wegen irgendeinem dunklen Fleck :rolleyes:
Ging dann soweit das er die CPU mit der Rechnungskopie bei Mindfactory eingeschickt hat, wo ich die CPU einst erworben hatte. Die CPU kam dann zum Glück an mich zurück, weil ja mein Name im Rechnungskopf stand und die CPU noch einwandfrei funktioniert. Mindfactory hat dies als kulanz abgeglichen. Ich die CPU an den Käufer wieder zurückgeschickt und paar Tage später kam eine zahme Mail das er die CPU bei seinem Bruder zum laufen bekommen hat. Vorher hatter er aber noch mit seinem Anwalt gedroht :mad:
Nehme an das es sich bei meinem Käufer um einen unerfahrenen Computer"experten" gehandelt hatte, nur warum dann immer gleich so ein Fass aufmachen? Solche Leute haben für mich immer einen Treffen im Oberstübchen :rolleyes:

Hoffe bei dir regelt sich das alles. Aber bei weiteren Verkäufen immer deutlich hinzuschreiben das man jegliche Garantie und besonders Gewährleistungen ausschließt und keine Rückgabe möglich ist, da es sich um einen Privatkauf handelt. In den ebay-Richtlinien steht das damit sich auch private Verkäufer schützen können, denn wenn man dies nicht schreibt ist man selbst als Privatverkäufer zur Rücknahme verpflichtet!


Gruss von Daniel
 
So, heute kam das Notebook. Mein Vater hat´s auch nicht angenommen :)... dafür sein Nachbar :freak:

Jetzt habe ich das Problem das ich das Paket nicht mehr zurückschicken kann. Also ich kann schon, aber dann muss ich den Versand bezahlen und dann kann der Käufer ja theoretisch die Annahme verweigern. Bringt also nichts...

Bei der Post wurde mir gesagt das sie es nicht mehr als "Annahme verweigert" deklarieren können, auch wenn es der Nachbar angenommen hat und nicht ich selbst. Einzige Möglichkeit ist jetzt das ich mit dem Zusteller spreche und dieser das evtl. noch ändert, wenn nicht... weiss ich nicht wie ich weiter verfahren soll... eine sch****e ist das :grr:




cya
cr@zy
 
^^spätestens jetzt würde ich zum Anwalt gehen.
Du kannst das ungeöffnete Paket eigentlich direkt zur Post bringen und es zurück schicken lassen. Es geht natürlich nicht, dass der Fahrer - nachdem dein vater die Annahme verweigerte - es frech beim Nachbarn abliefert. Zumal der Nachbar rein juristisch gesehen, gar nicht dazu berechtigt ist. Leider sagen die AGBs der Post aber etwas anderes, wodurch es schwer werden düfte es wieder loszuwerden, probieren solltest du es aber und nicht abwimmeln lassen, der Umstand der vorherigen Verweigerung dürfte hier überwiegen.

AGB der Deutschen Post AG-Frachtdienst Inland

§ 4 (4) . Bei Post-Paketen und Express-Warensendungen zählen hierzu auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Sendungen mit der Zusatzleistung "Eigenhändig" werden außer dem Empfänger nur einem besonders Bevollmächtigten ausgehändigt

Morgen wirst du wohl um ein Telefonat mit einem Anwalt nicht drumherum kommen.

EDIT:
Noch ein kleiner Nachtrag, falls du morgen mit der freundlichen Postbeamtin Schwierigkeiten bekommen solltest:
Wie das OLG Düsseldorf in einer neueren Entscheidung festgestellt hat, hält eine AGB-Klausel, die einem Spediteur die Ersatzzustellung an Nachbarn o.ä. gestattet und damit die Haftung für einen späteren Verlust ausschließt, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand und ist in der
Folge unwirksam (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.03.2007, Az.: I-18 U 163/06)

Hier zur Erklärung gibts noch weitere Gesichtspunkte zum OLG-Urteil:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=18 U 163/06

Grüße,
Franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Schicksal meint es derzeit nicht so gut mit dir, oder cr@zy?

Ein Telefonat mit dem Anwalt wäre sicher das Beste, wobei der dir vermutlich so kurzfristig nichts sagen kann - musst ihm ja auch erst mal genau erklären, worum es geht.

Du kannst ja deinem Käufer mitteilen, dass das Paket angekommen ist und du dich mit deinem Anwalt beraten wirst, bevor du irgend etwas tust. Sollte er das abkürzen wollen darf er dir das Porto für die Rücksendung überweisen und du siehst von weiteren rechtlichen Schritten ab ;)

Also: besorg dir die Zusage zur Kostenübernahme durch deine versicherung noch mal schriftlich und halt uns hier bitte auf dem laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@franeklevy

Mein Vater WOLLTE die Annahme verweigern, leider war er zu dem Zeitpunkt als der Zusteller kam beim Arzt, also war es ihm garnicht möglich dies zu tun.
Was die AGB´s der Post sagen ist mir relativ egal. Wenn ich ein Paket nicht annehmen will dann nehm ich es nicht an. Ich kann nichts dafür das es von einem Nachbarn angenommen wird.

Und so wie ich das sehe könnte ich das Paket auch "einfach zurückschicken". Das es ein Nachbar angenommen hat, dafür kann ich nichts und das wird mir wohl auch niemand vorhalten können. Wenn ich den Sendungsstatus online abfrage wird zum Glück auch angezeigt das es beim Nachbar abgegeben wurde.



@FidelZastro

Nein... mit dem Schicksal steh ich scheinbar total auf Kriegsfuss =/

So einfach wir du das schilderst wird/kann es nicht laufen. Dem Käufer kann das egal sein, der ist im Moment garnicht davon betroffen. Der tut nur was ihm PayPal gesagt hat...

Im Moment bleibt mir nur zu hoffen das ich es irgendwie schaffe das bereits empfangene Paket in den Status "Annahme verweigert" zu versetzen. Andernfalls könnte es schwer werden...


Naja, morgen Abend weiss ich sicher mehr. Danke für eure Unterstützung :)




cya
cr@zy
 
ich weiß ja nicht wo das Problem ist, du hast die Ware + dem Geld. besser kannst erstmal nicht laufen.

Schau dir den Laptop an, komm zu dem schluss das es normale Gebrauchs spuren sind (mit einem zeugen) und schick das teil anschließend wieder zum Käufer.
 
Hi,

okay, klang in deinem vorigen Post etwas anders:
So, heute kam das Notebook. Mein Vater hat´s auch nicht angenommen ... dafür sein Nachbar

Ändert aber am Sachverhalt eigentlich nichts. Es gibt jetzt die beiden Möglichkeiten, einmal ungeöffnet zurückschicken, einmal die Variante des Öffnens unter Zeugen und anschließendem Zurücksenden (danke Florian für diesen Hinweis). Was allerdings ohne ein Gutachten auch nur dazu führen könnte, dass wieder Aussage gegen Aussage steht. Der Käufer könnte sich ggf. auch unter Zeugen die Fehler bestätigen lassen, obwohl dies doch sehr schwer werden dürfte. Ein Anwalt kann dir sicherlich auf dem Weg zum Glück, zur richtigen Entscheidung und dem weiteren Verlauf mehr helfen - als wir hier dürfen und können.

Hattest du damals PP noch das Einschreiben oder eine Mail mit der Auffordung geschickt, dieses Vorgang abzubrechen?

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg dabei!

Grüße,
franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Mail ja, einschreiben nein. Aber selbst auf eine Antwort auf die Mail warte ich noch... hoffe das morgen was in meinem Postfach liegt~

Danke =)




cya
cr@zy
 
Ich drück dir die Daumen, dass es gut läuft!

Das ist echt unverschämt!

Wenn du schon die Zusage hast, dass deine Rechtschutz das zahlt, dann lass es den Anwalt regeln.
Der kennt sich aus und du musst dich mit niemandem mehr rumärgern.
Oft ist es auch so, dass ein Brief vom RA mit seinem Briefkopf reicht um "fragwürdige" Aktionen wie diese abzuwehren.

*Daumen drück*
 
Mails helfen da gar nichts. In Fällen wo es um mehr Geld als nur die üblichen 20-30 Euro geht - IMMER mit Einschreiben arbeiten. Mails werden ignoriert..
 
Sodele, mein Vater hat heute morgen mit dem Zusteller gesprochen und den ein bisschen rund gemacht, wie es denn sein könne das er einfach Pakete beim Nachbarn abgibt :D

Jedenfalls hat der das dann geregelt - Sendungsstatus des Pakets lautet nun "Annahme verweigert" :)

Mein Vater hat auch schon mit seinem Anwalt gesprochen und jetzt soll ich den Käufer per Mail nochmal kontaktieren und ihm mitteilen, dass wenn er noch irgendwelche Ansprüche erheben will alles auf dem Postweg erledigen soll.
Der Anwalt kann wohl nicht handeln, wenn er nicht etwas schriftliches das nicht übers Netz gelaufen ist, in der Hand hält. Zudem meint er noch das alles was bisher per Mail abgelaufen sowieso null und nichtig ist.

Ja so siehts nun aus. Gehe eigentlich davon aus das sich der Käufer nicht nochmal meldet und falls doch, geht´s gleich zum Anwalt. PayPal wird von mit kein Geld sehen... wenn sie doch welches wollen werden sie mir das auch schriftlich mitteilen müssen ^^

Ich sehe die Sache damit schon (fast) als abgeschlossen an. Obwohl, bei meinem Glück... nunja...

Bis hierhin nochmal vielen lieben dank euch allen, habt mir sehr geholfen :) Sollte sich noch was ergeben schreib ich´s natürlich hier rein ;)




cya
cr@zy
 
Du hättest einfach nur die Einzugsermächtigung widerrufen sollen und fertig.
Hätte ich gar nicht so viele Gedanken verschwendet.
 
@BestPower²TDP
1. PayPal verlangt das man zumindest versucht sich ohne deren Einmischung zu einigen.
2. Lieber dem Käufer ein bisschen entgegenkommen damit dieser zufrieden ist...
3. ...und nicht so nen shice abzieht wie es jetzt passiert ist


@t-kay187
Geld ist bisher noch keins abgebucht worden, war von daher auch nochgarnicht nötig denen irgendwas zu entziehen. Und wenn doch wirds halt zurückgebucht.
Und glaub mir du hättest auch ein paar Gedanken daran verschwendet ;)




cya
cr@zy

EDIT: Meine letzte Mail an PayPal scheint doch geholfen zu haben, hatte grad folgendes im Postfach:

"Guten Tag, cr@zy!

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir vom Käufer zusätzliche Informationen
zu diesem Vorgang angefordert haben.

Sofern wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen
in Verbindung."

Jetzt bin ich ja mal gespannt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde diese Attitüde von denen immer noch zum kotzen, die kommen gar nicht auf die Idee, dass sie sowieso nichts zu melden haben. Könnte mal bitte ein populäres Nachrichtenmagazin darüber berichten, um solche GEschäftspraktiken in die öffentliche Diskussion einzubringen?

Klar, es gibt weit schlimmeres, und dir, cr@zy, nützt es im Moment ja - aber ich finde es dennoch beängstigend, mit welcher Selbstverständlichkeit und Beharrlichkeit die versuchen, eine realitätsferne Vorstellung von Recht, Rechtsprechung und dessen Durchsetzung durchzudrücken...

Wer weiß, vielleicht wird das ein Projektthema in der nächsten Privatrecht-Vorlesung^^ Naja, erst mal nächste Woche die Prüfung schreiben^^
 
So, ich habe heute morgen um kurz nach 2 folgende Mail von PayPal bekommen:

--------------------------------------------------------------------------------
Guten Tag, cr@zy!

PayPal hat die Untersuchung zu folgender Beschwerde abgeschlossen:


Name des Käufers: bla blubb
E-Mail des Käufers: bla.blubb@tut.de
Transaktionscode des Käufers: XXXXXXXXXX

Transaktionsdatum: 19. Okt 2008
Transaktionsbetrag: -358,00 EUR
Ihr Transaktionscode: XXXXXXXXXX
Bearbeitungsnummer: XXXXXXXXXXXX


Es wurde eine Rückzahlung über Ihr Konto veranlasst und der Fall
geschlossen. Da Ihr Kontostand leider für diese Rückzahlung nicht
ausreichte, ist Ihr Saldo nun negativ und der Zugriff kann eingeschränkt
werden. Alle auf das Konto eingehenden Beträge werden dazu verwendet, den
Saldo auf einen positiven Betrag zu bringen.

Dieser Fall wurde gütlich gelöst. Bitte denken Sie bei Ihrer Bewertung des
Käufers daran.

Herzliche Grüße

Ihr PayPal-Team
--------------------------------------------------------------------------------

Toll finde ich den Satz das "dieser Fall gütlich gelöst wurde" :freak:

Nach dieser Mail kam dann noch diese:
--------------------------------------------------------------------------------
Guten Tag, cr@zy!

Nach einer sorgfältigen Prüfung der im nachfolgenden Fall vorgelegten
Beweise haben wir die Ermittlungen abgeschlossen und zu Gunsten des Käufers
entschieden. Wie in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt, haben wir Ihr
PayPal-Konto mit folgendem Betrag als Erstattung für den Käufer belastet:
358,00 EUR
--------------------------------------------------------------------------------

Und diese:
--------------------------------------------------------------------------------
Die Lieferung des zurückgesendeten Artikels wurde bestätigt. Die
Rückzahlung von Ihrem Konto wird veranlasst. Bei unzureichender Deckung
Ihres Kontos kann der Zugriff auf Ihr Konto eingeschränkt werden.

Wurde das Paket nicht in einem zufrieden stellenden Zustand zurückgesandt,
können Sie sich bei PayPal einloggen, um Widerspruch gegen den Fall
einzulegen. Beachten Sie, dass das Einlegen eines Widerspruchs gegen die
Entscheidung in diesem Konflikt keine Aufhebung der Entscheidung garantiert.


Vielen Dank für Ihre Kooperation.


Herzliche Grüße

Ihr PayPal-Team
--------------------------------------------------------------------------------

Habe denen natürlich sofort mitgeteilt das ich das Paket nicht angenommen habe und das sie dies nachprüfen sollen, sowie das ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin.

Mal gucken was nun noch kommt, nur fest steht das ich langsam keine Lust mehr hab...




cya
cr@zy
 
Zuletzt bearbeitet:
lass doch mal deinen Anwalt ein Schreiben aufsetzen, mit einem schönen großen Briefkopf. Lass dich nicht von den Äußerungen Paypals beeindrucken.

Dieser Fall ist einfach komplett lächerlich seitens PP, es werden dir ja nichtmal die üblichen Fristen für einen Widerspruch von 10 Tagen zugestanden. Auf welcher Grundlagen basiert eigentlich diese "gütliche" Entscheidung? Wie hier Recht gesprochen und für sich in Anspruch genommen wird, wirft doch ein ausreichendes Licht auf den Laden.

Ein Brief per Einschreiben wird die Sache sicherlich regeln, eine Unterlassung oder einen Finanzausgleich für die Kosten nicht vergessen.

Grüße,
franeklevy

EDIT: Lösche mal unbedingt noch deinen Klarnamen aus den obigen Zitaten:
Guten Tag, xxxx xxxx
 
Zuletzt bearbeitet:
Ups, ganz übersehen... danke :)

Ja theroetisch würde ich das ja tun, aber mein Anwalt meinte er müsse was schriftliches in der Hand haben damit er was tun kann :confused_alt::

Die "gütliche Einigung"? Gute Frage, keine Ahnung. Hab dem Käufer am 3.2. eine Mail geschrieben das ich den Entschluss von PayPal nicht akzeptiere und wenn er noch weitere Ansprüche erheben will dies auf dem Postweg, damit ich dies meinem Anwalt vorlegen kann, zu erledigen hat. Laut PayPal wurde einen Tag später ein Telefonat mit dem Käufer geführt - wer da wen angerufen hat weiss ich nicht, finde ich jedoch recht seltsam.

Habe jetzt PayPal nochmal geschrieben, da es auch einen Verkäuferschutz gibt. Seltsam allerdings, dass es kein Formular auf der Seite gibt.

Was mir jetzt grad erst aufgefallen ist: Man hat 45 Tage nach der Transaktion Zeit einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Er hat das Notebook am 19.10. gekauft und am 1.12. den Antrag gestellt. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das 44 Tage... tolles Timing find ich :rolleyes:




cya
cr@zy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde die heutigen und den kompletten bisherigen Schriftverkehr einmal ausdrucken und damit zum Anwalt gehen. Es geht hier um Internethandel und dabei sind nunmal Mails die übliche Kommunikationsform. Und was schriftliches ist eine ausgedruckte Mail allemal. Die vorliegenden Schreiben sollten eigentlich für einen Juristen genug Stoff zum Widespruch bieten.

Was PP und der Verkäufer telefonisch vereinbart haben oder das letztmögliche Einlegen des Widerspruchs innerhalb dieser Frist sind zwar ärgeerliche Informationen, aber derzeit eher unbedeutend.

Grüße,
franeklevy
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben