Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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1. PayPal verlangt das man zumindest versucht sich ohne deren Einmischung zu einigen.
2. Lieber dem Käufer ein bisschen entgegenkommen damit dieser zufrieden ist...
3. ...und nicht so nen shice abzieht wie es jetzt passiert ist
Das erklärt jedoch immer noch nicht, warum die dem Käufer 10€ angeboten hast.
Entweder, das Gerät ist bei dir ohne Schönheitsfehler raus gegangen, dann bist du, nach deinen eigenen Ebay Angaben, nicht verpflichtet, solch ein Angebot zu machen, auch von PayPal Seite aus nicht oder aber der Schönheitsfehler war doch schon vorhanden, dann macht solch ein Angebot Sinn.

PayPal weis nun von deinem Angebot und schließt daraus, das du diesen Schönheitsfehler anerkannt hast und hat daus auch ersehen, das du bereit bist, nicht nur deine eigenen Ebay Ausschluss Klauseln zu unterlaufen sondern selbst nach solch einen langen Zeitraum diesen Fehler am gerät anzuerkennen. Für PayPal ist damit die Entscheidung klar. Du hast den fehler am Gerät nicht nur Eingesehen sondern auch anerkannt das dieser schon vor Verkauf da gewesen ist.

Das einige was bleibt ist nun, das du bei deinen 10€ bleibst und zwar Felsenfest.
 
@BestPower²TDP

Es ist immer sehr einfach so ein Fall zu bewerten,wenn man nicht davon betroffen ist und die Fakten so auf den Tisch bekommt.
Wenn man selbst betoffen ist,dann sieht das schon ganz anders aus und man macht dann evtl. "Fehler" die man bei genauen Nachdenken wohlmöglich nicht machen würde.
Das ist ja kein geplantes Unterfangen vom Verkäufer...
 
@BestPower²TDP

Ähm was?

Wie gesagt, das Notebook ist bei mir ohne Fehler raus. Und nein, ich bin nicht verpflichtet ihm irgendeinen Ersatz zu leisten. BISHER hatte ich nur zufriedene Käufer. Und wenn ich dem Käufer 10€ als Zeichen des guten willens anbiete, dann kann ich damit Leben und der Käufer ist zufrieden, weil er nochmal ein paar Euro gespart hat. Er zufrieden, ich zufrieden.
Das hat nichts damit zu tun das ich damit irgendetwas zugegeben habe, auch wenn es nun so dargestellt werden kann...

Und von PayPal/eBay wird empfohlen einen Konflikt ohne eben diese Parteien zu lösen. Das habe ich damit versucht. Wenn der Käufer danach sofort abblockt, dann kann ich nichts dafür. So kann mir aber keiner vorwerfen das ich es nicht versucht hätte.

Im Nachinein vielleicht dumm das getan zu haben, aber ich wollte nur den Käufer zufriedenstellen!

Für mich steht eindeutig fest das er von vorn herein nichts anderes im Sinn hatte als das Notebook zurückzugeben:
1. Er meldet sich nach 44 Tagen (45 Tage nach der Zahlung hat er Zeit um einen Käuferschutzantrag zu stellen)
2. Was hättest du denn getan nach folgender Mail?:

"Sichtbar ist das ganze ausschließlich bei hellen Hintergründen. Leben könnte
ich damit durchaus!

Wärst Du bereit, mir einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten? Wenn ja,
wieviel? Bitte teile mir die Höhe der Erstattung mit, damit ich dann
überlegen kann, ob das für mich o.k. ist, oder ob ich die ganze Transaktion
lieber über PayPal rückgängig mache.....

MFG *****"

Er wollte das ich einen Teil zurückerstatte. Daraufhin habe ich ihm besagte 10€ angeboten. Und darauf kam als Antwort eben nur:

"Schade, aber 10EURO sind für mich nicht akzeptabel.....

MFG *****"

Er hätte ja sagen können das er... kA, 100€ haben möchte damit er keinen Käuferschutzantratg stellt. Hat er nicht gemacht und mich so in eine Falle gelockt. Klar, war mein Fehler ihm was anzubieten, aber in dem Moment hab ich nicht dran gedacht das er sowieso nichts anderes im Sinn hat...




cya
cr@zy
 
@cr@zy

Hat jetzt nichts mit deinen Fall zu tun.

Wenn du Paypal als Zahlungsmittel akzeptiers,musst du doch eine Gebühr als Verkäufer bezahlen?
Bekommst du die theoritsch erstattet,wenn das Geschäft wie in deinem Fall Platzt?
 
man muss da durchaus BestPower²TDP recht geben.

du hast ihm einen Nachlass gewährt, also hast du es als Fehler Akzeptiert.
Dadurch hatte der Käufer einen Trumpf in der Hand.

nun ruft Der Käufer bei Paypal an, sagt das das Notebook mängel aufweißt, der Verkäufer hat dies Akzeptiert und einen Nachlass angeboten. Dieser ist aber nicht verhältnismäßig.
Da eine Einigung mit dem Verkäufer nicht in Sicht ist, möchte er sein Geld zurück.

für Paypal ist der Fall also klar.


wie gesagt Nüchtern betrachtet.....
 
Zuletzt bearbeitet:
@eXEC-XTX

deinen Schwachsinn behältst Du besser für Dich.

@TOPIC

ich sehe es nicht als Fehler, dass Du dem Käufer entgegen kommen wolltest. Es ist trotzdem ein schönes Beispiel, dass man PP meiden sollte.
 
Ich finde immer noch das der Fehler gar kein Fehler ist, sondern es sind nur Normale Gebrauchs spuren.

Darauf würde ich mich auf alle Fälle immer berufen.
Das sollte aber auf alle fälle ein Anwalt machen!
 
florian. schrieb:
man muss da durchaus BestPower²TDP recht geben.

du hast ihm einen Nachlass gewährt, also hast du es als Fehler Akzeptiert.
Nein! Nur weil man das so darstellen kann ist das doch noch keine logische oder gar sinnvolle Schlussfolgerung. Ein Freund von mir ist mit einem Iphone aus England über den Tisch gezogen worden (wohlgemerkt nicht mit PayPal bezahlt) und hat eine 250€ Überweisung von Ebay bekommen. Und, ist das jetzt als Eingeständnis zu werten, dass ebay wieder einen Käuferschutz auf alle Artikel anbietet? Nein, natürlich nicht. Das its einfach nur Kulanz und hat nichts mit irgendwelchen EIngeständnissen zu tun, anders ist das beim TO auch nicht zu bewerten.

Was meinst du, wie oft Händler Ware von Kunden zurück nehmen die eigentlich außerhalb der Garantie oder der Beweislastumkehr für die Gewährleistung ist, nur weil sie sich selbst ins Bein schießen würden, wenn sie jeden zweiten unzufriedenen Kunden vor Gericht zerrten? Das ist eine gängige Geschäftspraxis, die ich im Übrigen im Zweifel genaus handhaben würde.
 
Sorry ich habe nicht alles gelesen hoffe aber ads es nicht so schlimm ist. :D aber ich werd mich mal durcharbeiten finde das irgendwie interessant

Also soviel ich weis:

Bist du als Käufer Verpflichtet die Ware so zu beschreiben, wie sie auch wirklich ist.
Ich nehme mal an das du auch bilder hast von dem Produkt am besten die Auktion sammt den Bildern da ausdrucken.(Für die BEweislage).

Desweiterem Würde ich (wie auch von anderen Usern erwähnt), Paypal die ermächtigung entziehen, geld aus deinem Konto zu ziehen.(unter Punkt 3 die Erklärung). Teile dies auch Paypal mit und druck die Mail zur Vorsicht. WIchtig BRIEFENDE muss klar zu erkennen sein.

Paypal hat kein Recht RECHTSKRÄFTIGE Urteile zu fällen egal was in Ihren AGBs Steht!!!Das darf nichtmal die Polizei.
EInzigundallein der Richter darf das!!

Also muss du nicht darauf hören was sie dir sagen. Das Könnte höchstens als ANGEBOT Gelten, dies kannst du aber ohne weiterres ablehnen.



DAnn steht im BGB das: WICHTIG!!! Der Käufer die Pflicht hat sofort nach wareneingang zu Reklamieren (Geschäftlich) oder Innerhalb von 14 Tagen (Privat). Die gilt für Artikel mit SICHBAREN schaden. Wie das hier auch gegeben ist.
Geschieht das nicht Steht das Recht auf der seite des Verkäufers.

Wenn der Käufer weiterhin auf sein Recht beharren will, soll er dich Anzeigen.
Allerdings würde ich den Schritt nur wagen wenn ich eindeutige beweise habe die mich entlassten (Bilder,zeugen etc.) und Vorallem würde ich bevor es dazu kommt mich von einem Anwalt beraten lassen. Mit einer Rechtschutzversicherung ist das, das erstemal umsonst.

Das wäre erstmal alles von mir. Mehr weis ich leider nicht. Aber wie gesagt du muss dich nicht daran halten was G.....PAYPAL sagt.

@ BestPower²TDP
das ist kein Beweis, das ihn auf irgendeinerweise Belastet.
am besten kann ich es so erklären. Als ich im Gericht war wurden 3 jugendliche angeklagt eine Person am zoo mit einem Messer attakiert zu haben. Es gab viele zeugen die das gesehen haben (berlin Kudamm) aber keiner konnte sagen wer Ihn die Stifwunde zugefügt hat. Also konnte keiner wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden. Nur zur körperverletzung!!!
Da er es nicht zugegeben hat kann ihn da auch nichts passieren!!! Das mit 10€ kann man als Kulanz durchgehen lassen.

@ Cr@zy
das die post das nicht als annahme Verweigern annimmt ist eine Frechheit!!!! Am besten geh mit deinem Nachbarn hin lass deinem Nachbarn sagen, der dieses Packet vom Empfänger nicht angenommen wird. Vieleicht hillft das was. Aber du bist der EMPFÄNGER NICHT DEIN NACHBAR. Lass das vom anwalt überprüfen, bin mir da nicht sicher. Ich weiß nur das die Post als Versendet gilt wenn es in deinem HERSCHAFTSbereich angekommen ist und vorallem hast du ja nicht unterschrieben sondern dein nachbar1!!

Der anwalt kann zwar recht haben aber Auch EMAILS sind wirksam wenn das Ende Zu erkennen ist. Wie es hier ist kann ich nicht sagen.

SChreib G...Paypal an (lass es den Anwalt mache) wieso sie zu gunsten des Käufers Entschieden(fakten fordern) haben und sie sollen die Sachlage auf den Tisch stellen.

Und tu dir selber ein gefallen und besorg dir ein Anwalt der sich mit Ebay und internet Rechnten Beschäftigt. Denn Gesetzt hat deutschland zich 1000de
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast echt nicht alles gelesen :D (was ich aber auch verstehen kann ;) )

Also mit dem Paket ist alles geregelt, dass ist schon wieder beim Käufer und laut Sendungsverfolgung von DHL habe ich die Annahme auch verweigert.

Das mit den Bildern ist leider ein Problem - ich hab keine. Die Auktion ist schon viel zu lang her, ein Ausdrucken also auch nicht mehr möglich :(



Könntest du mir sagen wo im BGB steht das der Käufer das sofort/schnellstmöglich zu reklamieren hat? Am besten mit §XY sofern du den kennst~




cya
cr@zy
 
ich kann mal nachgucken achja könnte auch sein das ich mit geirrt habe also das es im HGB steht:D
 
So, jetzt wird es langsam lächerlich...

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Guten Tag, cr@zy!

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich Bearbeitungsnummer
XXXXXXXXXX

Herr cr@zy, leider kann ich Ihre Meinung nicht nachvollziehen. Natürlich
haben Sie das Recht, die Artikelannahme zu verweigern, hätten den Artikel
jedoch weiter verkaufen können. Somit hat der Käufer nun den
Transaktionsbetrag von uns und den Artikel. Hier werden wir nun auch keine
weiteren Schritte mehr einleiten. (<- mein Problem? :freaky:)

Widerspruch können Sie nicht einlegen, da Sie ja angegeben haben, den
Artikel erhalten zu haben, sprich, die Annahme dessen verweigert zu haben. (WTF?!? :freak:)

Bezüglich den Telefonaten. Diese sind mir hier in unserer Abteilung nicht
bekannt und kann Ihnen aus diesem Grund keine Information darüber geben, ob
der Käufer angerufen wurde und warum Sie nicht angerufen wurden.

Des Weiteren habe ich festgestellt, dass uns der Käufer ein gültiges
Gutachten einer Drittfirma vorgelegt hat. Aus diesem Grund wurde der
Konflikt auch zu Gunsten des Käufers entschieden.

Bitte verstehen Sie auch, dass wir jegliche Unterlagen ohne richterlichen
Beschluss aus Datenschutzgründen nicht herausgeben.

Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie
Unterstützung benötigen, oder weitere Fragen haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen somit weiterhelfen und wünsche Ihnen noch einen
schönen Tag.

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Reichelt
PayPal-Käuferschutz-Abteilung
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Meinungen dazu?




cya
cr@zy
 
schreib den Sachverhalt mal an die CT "Vorsicht Kunde", die freuen sich über sowas und Ebay und PP sind deren Lieblingsfreunde neben anderen.
 
Bevor du an die Öffentlichkeit gehst, was meist nur für die Leser interessant sein dürfte, würde ich erstmal deinen Anwalt aufsuchen. Dieser könnte mit einem Schreiben die Sache endlich zu deinem Gunsten beenden. Auch wenn PP dieses "Gutachten" vorliegt, so hat es doch derzeit keinerleich Relevanz. Es würde nur ein richterlich zugelassener Gutachter dafür in Frage kommen, andernfalls könnte ja jeder ein solches Gutachten erstellen.
"Gutachten einer Drittfirma"
Bei einem ordentlich Verfahren hättest du eh das Recht dieses auch Einsehen zu dürfen, zumal es Prozessrelevant sein dürfte. Der Datenschutz ist hier nur ein Vorwand. Sofern PP das Geld an den Käufer gezahlt hat, so wäre dies Eigenverschulden von PP. Du hast Ihnen ja mitgeteilt, dass du das Paket nicht annehmen wirst und den Beschluss der Rückabwicklung nicht akzeptierst. Wenn PP für sich allerdings entscheidet, aufgrund fadenscheiniger Gutachten und Aussagen des Käufers, ihm das Geld zu überweisen, so kannst du ja erstmal nichts dafür.
Widerspruch können Sie nicht einlegen, da Sie ja angegeben haben, den
Artikel erhalten zu haben, sprich, die Annahme dessen verweigert zu haben.
Widerspruch kannst du natürlich einlegen, dieser "Fall" verfügt weder über einen gütligen Titel, ncoh wurde er ordentlich verhandelt, das ist wirklich lustig. Die scheinen sich wohl für das Bundesebaygericht zu halten. Naja, die Aussage von PP könnte sich letztlich in einer aktivierten Schaltfläche im "Streitfall/Unstimmigkeits-Menü" bei ebay begründet liegen. Solltest du hier während der Unstimmigkeit einer Rückabwicklung oder Annahme zugestimmt haben, was ich bezweifle.

Ich würde morgen wirklich einen Anwalt aufsuchen, mit allen Ausdrucken der bisherigen Korrespondenz. Solltest du wenigstens noch die Artikelfotos besitzen, so würde ich diese auch ausdrucken. Ein Datenträger kannst du ihm zur schnellerenn Bearbeitung zusätzlich zur Verfügung stellen.

EDIT:
Es wäre evtl. hilfreich, wenn du uns deine Mail an PP im Forum zur Verfügung stellst, damit werden möglicherweise einige Aussagen von PP etwas deutlicher.

Grüße,
franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab gerade gesehen das ich einen kleinen Fehler gemacht habe :(
Die Mail in der ich PayPal mitgeteilt habe das ich das Paket nicht annehmen werde, ging leider an die falsche Adresse (service@paypal statt webform@paypal). Diese Postfach wird, so steht es am Ende der Mail, nicht überwacht und ich solle nicht auf diese Mail antworten - hab ich leider weil ich da ziemlich sauer war nicht dran gedacht (Ich habe einfach auf die Mail geantwortet wo mir mitgeteilt wurde das der Fall nun geschlossen ist).

Jedoch kann man immernoch Online den Status des Pakets abfragen und dort steht das es wieder beim Käufer angekommen ist.

Dumm gelaufen, aber kann ich nun nicht mehr ändern...

Hier die Mail die ich an PayPal geschickt habe, die Antwort darauf steht ja 2 Posts weiter oben:

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Sehr geehrtes PayPal Team,

sie haben mir in dieser Mail (siehe unten) mitgeteilt das der Artikel vom
Käufer zurückgesand wurde. Das ist soweit auch korrekt. Wenn Sie aber den
Sendungsstatus bei DHL abfragen werden Sie feststellen das ich die Annahme
des Paketes verweigert habe und das Paket bereits wieder beim Käufer
angekommen ist! (DHL Sendungsnummer: ############)

Ich sehe nicht ein das ich ein Notebook in einwandfreiem Zustand
zurücknehmen soll, nur weil sich der Käufer nach eineinhalb Monaten dazu
entschliesst das es ihm nicht mehr gefällt. Ich habe versucht die
Angelegenheit ohne eBay/PayPal zu lösen, dies war jedoch nicht möglich da
der Käufer jegliche Möglichkeit auf friedliche Einigung ausgeschlagen hat
und gleich Käuferschutz beantragt hat. Für mich ist offensichtlich das der
Käufer an nichts anderem als einer Rückgabe interessiert ist. Weshalb
PayPal dies anders sieht ist mir leider unbegreiflich.

So wie mir mitgeteilt wurde, hat PayPal aufgrund eines vom KÄUFER
erstellten Gutachtens Recht bekommen. Wie kann sowas bitte sein? Wenn eine
von PayPal beauftragte Firma dieses Gutachten erstellt hätte, dann hätte
ich das EVENTUELL noch verstanden, aber nicht in diesem Fall, wenn der
Käufer die Möglichkeit hat in den Örtlichen PC-Laden zu gehen (wo er
womöglich noch einen Bekannten hat) und sich dort einen solchen Beleg geben
zu lassen. Und schon garnicht nach eineinhalb Monaten die der Käufer das
Notebook bereits verwendet hat! Wer kann bitte versichern das dies nicht
beim Käufer passiert ist?

Desweiteren würde ich gerne wissen weshalb am 3.2.2009 ein Telefongespräch
mit dem Käufer getätigt wurde - aber nicht mit mir? Vor allem würde mich
der Grund dieses Gesprächs interessieren.
Das vom Käufer erstellte "Gutachten", welches ich um Einsicht gebeten habe,
wurde mir bis heute noch nicht vorgelegt.

Ich bin mit dem Ausgang dieses Falles nicht einverstanden. Widerspruch kann
ich leider nicht einlegen, da ich auf der PayPal Seite immer wieder auf die
Seite "Konfliktlösungen" zurückverlinkt werde.

Ich möchte Sie daher bitten mir alle Unterlagen die diesen Fall betreffen
per Post zukommen zu lassen, damit ich diese meinem Anwalt vorlegen kann.

Das was der Käufer durch den PayPal Käuferschutz abzieht ist
offensichtliche versuchter (und nun durchgeführter) Betrug und wird von mir
so nicht hingenommen.




Mit freundlichen Grüssen
cr@zy
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Wie schon gesagt habe ich leider keine Fotos mehr von dem Notebook... ich hätte ja nicht gedacht das ich die nochmal gebrauchen könnte -_-




cya
cr@zy
 
wie dir schon Oft geraten wurde:

Schreib denen keine Einzige Mail mehr und lass das einen Anwalt machen.
Denn jetzt hast du weder Geld noch die Ware.
 
geh zum Anwalt, dann passt das schon. Zukünftig würde ich dir trotzdem anraten, evtl. auf Formulierung wie "Betrug" zu verzichten, hier bietet es sich an etwas vorsichtig zu sein. Man mag es denken, in Schreiben würde ich es - sofern es nicht stichhaltig begründet ist - aber weglassen.

Grüße,
franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja da hast du wohl Recht... ich warte jetzt noch die nächste Antwort von PayPal ab, dann gehts zum Anwalt~




cya
cr@zy
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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