Probleme mit Canon Garantie

Ultragon

Ensign
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Hallo miteinander,
habe da ein Problem: Meine Canon Powershot IS200 hatt ein Problem mit dem Autofokus, deshalb habe ich die Kamera zum Canon-Service eingeschickt. Jetzt soll ich für den Fehler an der Kamera aufkommen obwohl ich doch zwei Jahre Garantie habe.
Ist doch eine Sauerei so etwas.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Tipps?
Bin leider echt ratlos.

Edit: Es handelt sich um die Powershot SX 200 IS.
 
Man muss nur für die Reparatur aufkommen, wenn man den Fehler selbst verursacht hat. Ich weiß im Moment nicht wer hier in der Nachweispflicht steht. Zu gut deutsch: Ob du nachweisen musst, dass du nicht am Fehler schuld bist. Oder ob Canon nachweisen muss, dass der Fehler von dir stammt.
Bin leider kein Jura-Student. Müsste ich auch googlen.
 
was sagt Canon als Grund dafür das du für den Fehler selbst bezahlen sollst? Wenn die Kamera natürlich durch Eigenverschulden (mechanische Beschädigung oder ähnliches) diesen defekt hatte, dann wirds schwierig. Aber, kontaktiere doch mal Canon und frage nach wie Sie darauf kommen das du dafür zahlen sollst.

Gruß :)

@Vorredner

In Deutschland liegt in den ersten 6 Monaten die Pflicht des Nachweises beim Verkäufer. Soll heißen er muss beweisen das dass Gerät von Anfang an fehlerfrei war und der Fehler durch eigenverschulden oder sonstiges kam. Das wird er nicht können. Nach 6 Monaten sieht die Sache aufgrund der Beweislastumkehr allerdings ein wenig anders aus. Hier wird einem aber ein seriöser Händler, sofern das Produkt nicht mechanisch beschädigt ist, keinen Strick draus drehen.
 
Als Grund wird folgendes angegeben:

001 POWERSHOT SX200 IS rot 0133304219 114,63
Besch.grund: Stoss/Fall
An Frontring / Optik / Rückwand
Austausch: Verschluß(teile)
Komplettjustage 24,50
OPTICAL UNIT 90,13
Z u b e h ö r : Original Dokumente
999 Versandkosten - Pauschale 10,70

Der Händler, computeruniverse, hat mich an eben diesen Reparaturservice verwiesen.

Naja .. wenn ich jetzt in der Beweispflicht stehe (hab die Cam schon bissal länger) sehe ich dafür wohl schwarz. Naja .. am besten gleich bei Amazon kaufen, man lernt ja nie aus.

Vielen Dank. Für weitere Anregungen stehe ich natürlich offen, leider hab ich keine Ahnung wie ich aufzeigen kann, dass es nicht an mir liegt.
 
Der TE hat die Garantie in Anspruch genommen und nicht die Gewährleistung. 6/24 Monate und Beweislastumkehr haben mit Garantie nix zu tun. Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller zu eigenen Bedingunge. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und regelt das Verhältnis zwischen Kunde und Händler.
 
wieviel Geld wollen die denn von dir haben? Ansonsten probiere es mal mit Diplomatie und wende dich an diesen Service von denen. Evtl, kannst ja auch ne Preisminderung rausschlagen. :)
 
Atkatla schrieb:
Der TE hat die Garantie in Anspruch genommen und nicht die Gewährleistung. 6/24 Monate und Beweislastumkehr haben mit Garantie nix zu tun. Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller zu eigenen Bedingunge. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und regelt das Verhältnis zwischen Kunde und Händler.

Das verstehe ich jetzt leider nicht ganz, in wie fern kann ich denn auf die Gewährleistung (die wohl gesetzlich geregelt ist) Anspruch erheben?

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate (gegoogelt) allerdings hab ich nach 6 Monaten die Nachweispflicht. Hab ich da als Laie eine Chance? Ich möchte ja ungern schwarzmalen, aber was könnte ich denn da machen?

@ Sapphire Fan: 150 €, Du meinst einfach mal anrufen und mit den Leuten reden? Einen Versuch ist es wohl wert.
 
du hättest einfach deinem Händler sagen sollen, das er das ganze für dich abzuwickeln hat. Wenn er sich da quer stellt, dann einfach mit dem Anwalt drohen...das kommt meist gut bei denen an :)
 
Sapphire Fan schrieb:
du hättest einfach deinem Händler sagen sollen, das er das ganze für dich abzuwickeln hat. Wenn er sich da quer stellt, dann einfach mit dem Anwalt drohen...das kommt meist gut bei denen an :)

Hrhrhr .. eigentlich schon astrein! :D Im Grunde wissen die ja nicht, dass ich des Teil schon mal zu Canon geschickt habe, wenn ich Canon davon überzeugen kann mir des Teil umsonst zurückzuschicken ... das ist durchaus eine Überlegung wert.
 
Kannst du ausschließen, dass die Kamera nicht doch runtergefallen oder zu hart gestoßen wurde? Gerade mit so einer keinen Kompaktknipse eumelt man gerne mal irgendwo gegen oder jemand kickt sie vom Tisch. Außerdem ist sie schon älter und lief vorher. Ein Produktionsfehler wird es daher nicht sein.

Wenn der Service das feststellt, ist oft auch ein Fünkchen Wahrheit dran. Denn dem Servicemitarbeiter ist es ziemlich egal, ob er sein Geld von Canon oder von dir bekommt. Und so ein großes Unternehmen wie Canon vergrault nicht unbedingt Kunden, wenn es nicht sein muss.
 
hmm, naja...das mit kostenlos zurückschicken wird sicher nix werden...da Sie ja dann alles wieder rückgängig machen müssten und das kostet wieder Zeit.

Und ob das beim Händler dann funktioniert ist natürlich auch fraglich. Ich habe selbst schon im Verkauf gearbeitet und wir haben das Gerät für den Kunden immer eingeschickt innerhalbt der 24 Monate Gewährleistung. Wenn dann aber der Hersteller feststellte das es eine mech. Beschädigung ist/war, dann kam das Teil mit Vermerk zurück und wir haben dem Kunden das defekte Teil wieder gegeben. Einschicken wäre dann möglich gewesen, aber eben auf seine Kosten.
 
mumpel schrieb:
Kannst du ausschließen, dass die Kamera nicht doch runtergefallen oder zu hart gestoßen wurde?

Kann ich natürlich nicht. Suboptimaler Weise sind die sechs Monate auch schon vorbei. Ich hab mich auch schon ein wenig damit abgefunden da nichts erstattet zu bekommen. Ich möchte es halt nur umgehen die 150 € zu bezahlen, denn das Geld kann man auch besser investieren.
 
hmmm, was hast du denn unterschrieben bei Abgabe der Cam an den Servicepartner? Wenn du ihm da natürlich freie Hand gelassen hast bis zu einer Höhe der Kosten von xy zu reparieren, dann siehts schlecht aus. Finde es allerdings schwach das Sie dir vorher keinen Kostenvoranschlag gemacht haben.
 
Sapphire Fan schrieb:
hmmm, was hast du denn unterschrieben bei Abgabe der Cam an den Servicepartner? Wenn du ihm da natürlich freie Hand gelassen hast bis zu einer Höhe der Kosten von xy zu reparieren, dann siehts schlecht aus. Finde es allerdings schwach das Sie dir vorher keinen Kostenvoranschlag gemacht haben.

Muss mich entschuldigen, was ich oben gepostet habe war aus dem Kostenvoranschlag. Also insofern ist die Sache doch ganz ordentlich.

So wie es aussieht komm ich wohl nicht mit dem blauen Auge davon.
 
Ultragon schrieb:
Muss mich entschuldigen, was ich oben gepostet habe war aus dem Kostenvoranschlag. Also insofern ist die Sache doch ganz ordentlich.

So wie es aussieht komm ich wohl nicht mit dem blauen Auge davon.



Hä? Dann kommst doch gut davon. Evtl. wollen die ein Paar Euronen für die Erstellung des Kostenvoranschlages. Dann lass dir die Kamera zurückschicken und hake das ganze ab unter dumm gelaufen. Für das Geld kannst dir ja eine neue holen oder zumindest als Anzahlung dafür sozusagen hernehmen und noch was drauflegen.

Gruß :)
 
Sapphire Fan schrieb:
Hä? Dann kommst doch gut davon. Evtl. wollen die ein Paar Euronen für die Erstellung des Kostenvoranschlages. Dann lass dir die Kamera zurückschicken und hake das ganze ab unter dumm gelaufen. Für das Geld kannst dir ja eine neue holen oder zumindest als Anzahlung dafür sozusagen hernehmen und noch was drauflegen.

Gruß :)

Das sehe ich auch so .. dumm gelaufen.

Habe gerade geschaut: Den Nachfolger SX 210 IS gibts schon für 200 €.

Vielen Dank für die vielen Antworten.
 
Kamerareperaturen sind immer ordentlich teuer. Ich hatte mal ein Sony-Objektiv in der Reparatur, weil auch der Fokus geklemmt hatte - ist mir runtergefallen. Hab's dann einfach mal eingeschickt ohne was zu sagen. Aber der Kostenvoranschlag war auch: Defekt durch Stoß/Fallen lassen und Eigenverschulden. Kostet 300 €. Für 325 € hatte ich es neu gekauft :freak: Hab's dann aber doch reparieren lassen, weil es dann 100%ig funktioniert und quasi neu ist. Neu heißt ja nicht, dass es 100%ig funktioniert und fehlerfrei ist. Bei einem aus der Reparatur aber schon.

Bei ner Kamera ist das aber schon was anderes. Und gerade bei so einer "Billigkamera", die schon 3 Jahre alt ist.
 
wenn also noch in der Gesetzlichen Garantie ist und noch nicht wo die Gewährleistung greift
wo man als Kunde Fehler nachweisen muß,
würde ich einen Fach Anwalt Einschalten "Verbraucher Recht"
oder zur Verbraucher Beratung damit ,
man muß nur für selbst verursachte Schäden aufkommen in der Garantie Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Risiko auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben ist hier sicherlich hoch. Und da der Anwalt sicher ein Vielfaches mehr kostet, als eine neue Kamera, würde ich das auf kein Fall machen.
Bei einem typischen Fall oder Sturzschaden wird auch ein Gutachter nichts anders sagen.
 
am3000 schrieb:
wenn also noch in der Gesetzlichen Garantie ist und noch nicht wo die Gewährleistung greift
wo man als Kunde Fehler nachweisen muß,
würde ich einen Fach Anwalt Einschalten "Verbraucher Recht"
oder zur Verbraucher Beratung damit ,
man muß nur für selbst verursachte Schäden aufkommen in der Garantie Zeit.

1. Es gibt in Deutschland keine "gesetzliche Garantie".
2. Die sogenannte "Gewährleistung" oder auch "Sachmängelhaftung" wird durchaus im BGB geregelt.
3. Man ist in Deutschland grds. immer in der Pflicht, für sich günstige Tatsachen (z.B. das Vorliegen eines Mangels bei Gefahrübergang) zu beweisen. Ausnahme von der Regel ist hier lediglich die sechsmonatige Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf.
4. Sechs Monate sind sechs Monate.
5. Waren die "Informationen" in deinem Beitrag geraten?

Ein Glück hat der TO schon eingesehen, dass es für ihn am günstigsten ist, einfach den KVA zu bezahlen und sich selbst nach Alternativen umzusehen. Das ist zwar nicht schön, aber das ist das Leben.
 
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