Probleme mit Heizkostenabrechnung

Demolition-Man

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6.431
Hi,
bevor das direkt dicht gemacht wird: Wir haben uns schon an den Verbraucherschutz gewendet. Das Geld für einen Anwalt fehlt uns einfach! Vielleicht kennt ihr noch jemanden, oder etwas was uns weiterhelfen könnte.

Deshalb wollte ich mal fragen welche Erfahrung ihr oder eure Eltern habt.

Die Gemeinde (Vermieter) kam Ende 2007 auf die geniale Idee eine Pellet-Zentralheizung in die Hütte hier einzubauen. Der Wert der Heizung übersteigt den Wert des Hauses bei weitem.
(Baujahr 1848, absolut unisoliert)

Wir haben nun unsere erste(!) Rechnung erhalten: 1100€

Die reinen Heizkosten scheinen in Ordnung zu sein. Aber von den 4 Mietparteien haben wir trotzdem, die bei weitem höchste Rechnung, trotz geringstem Verbrauch!

Der sog. Wärmegrundpreis wird auf die Qadratmeterzahl der Wohnung umgelegt.
Da wir die größte Wohnung haben, müssen wir selbst wenn wir garnicht heizen, quasi hunderte von € an Grundpreis im Jahr bezahlen.

Die anderen Mieter (allesamt Sozialhilfeempfänger) bekamen rechtzeitig die Möglichkeit Geld anzusparen. Wir nicht, obwohl wir darauf gedrängt haben.

Die Heizkostzenabrechnung kam ohnehin nur, weil wir seit 1 1/2 Jahren darauf drängen, sonst wäre die vllt. noch später gekommen.

Dazu meine Fragen:
- Ist die Sache mit dem sog. Wärmegrundpreis gerechtfertigt?
- Dürfen die uns aud einen Schlag 2 Jahre und 2 Monate in Rechnung stellen?
- Dürfen die uns eine einfache Rechnung schicken, ohne jegliche detaillierte Angabe über Verbrauch, Material und Wartungskosten. (Wir haben uns auch wirklich wo anders informiert)
- Die Hälfe unserer alternativen Heizmethoden funktioniert nicht mehr, da ein Kamin nicht mehr benutzbar ist!

So einen Schlag zu erhalten ist schon heftig. Es sind nur 2 von 7 Heizkörpern in Betrieb. Die meisten von euch können sich nicht vorstellen, wie kalt es hier werden kann.

Vielleicht macht ein Admin direkt dicht, Anwalt anderes Forum usw. Wir sind nur echt verzweifelt waren schon überall, und möchten nur gerne alle Möglichkeiten Ausschöpfen.
mfg
Kai
 
Das geht mir leider genauso (Gasheizung). Wo ich bei der Stadt angerufen habe und fragte wie die Heizkosten berechtet werden, sagte man mir, dies wird per Qudratmerter und der Heizperiode berechnet. Ich finde das auch eine riesen Sauerei, da kann ich heizen oder auch nicht, zahlen darf ich trotzdem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde dan heizen was das zeug hält ^^
Aber mal ehrlich sowas kann nicht gerecht sein ich wüde da vor gericht klagen
 
Ich werf mal den Mieterschutzbund in die Runde, und bei uns war es so das wir letztes Jahr eine recht genau Aufschlüsselung der Kosten erhalten haben (was menes Wissens nach so sein muss), am unseren Heizkörpern hängen so Teile die den Gebrauch aufzeichnen und diese lassen sich dann per Funk ablesen, nix mit Grundpreis oder so, gezahlt wird was genutzt wurde....
Was den Rechnungszeitraum von 2 Jahren angeht kann das schon ok sein (sicher bin ich mir nicht) aber ihr habt geheizt und somit war auch von Anfang an klar das das auch bezahlt werden muss, somit auch Gelegenheit dafür zu sparen....
 
eine betirebskostenabrechnung die älter als ein jahr ist, brauchst du nicht zu bezahlen (wenn ihr sie jetzt erst bekommen hat
habt ihr jetzt die abrechnung für 2007 und 2008 bekommen, brauchst du nur 2008 zu zahlen!
Ergänzung ()

außerdem würde ich mir die rechnungen der paletts zeigen lassen
 
Danke Leute,
war bis eben unterwegs.

Wir werden das diesmal nicht ohne weiteres akzeptieren.

Am Montag weiß ich mehr, da ist die große Besprechung mit der Gemeinde...

Wenn euch bis dahin noch was einfällt, immer her damit.

mfg
Kai
 
Welcher Zeitraum (von bis) wurde exakt am wievielten (Zugang Abrechnung) Euch abgerechnet?
 
eine umlage nach wohnfläche ist bei verbrauchsabhängigen nebenkosten durchaus legitim - wenn keine einzelerfassung möglich ist. bei gas gibts zb die möglichkeit, pro wohnung einen zähler einzubauen, bei öl oder pellets wird das schwierig.

von daher ist die art der berechnung schonmal korrekt (siehe auch dein mietvertrag). wenn du das nicht glauben kannst/willst, schau dich mal im mietrecht um ;)

eine nebenkostenabrechnung muss bis spätestens 12 monaten nach ende des abrechnungszeitraums vorliegen. nebenkosten für 2008 müssen also bis zum 31.12.2009 abgerechnet werden, für 2007 bis 31.12.2008 und 2009 bis 31.12.2010.

da per wohnfläche abgerechnet wird, genügt eine auflistung über den gesamtverbrauch mit einer aufstellung der verteilung (gesamtwohnfläche und eigene wohnfläche). ihr habt ebenfalls das recht, die belege einzusehen.

hier hilft aber wirklich nur ein anwalt oder ein mieterschutzbund, gerade was die verjährung der nebenkostenabrechnung angeht. die höhe ist ja ok (hast du ja selbst geschrieben), die art der umlage (wohnfläche) ebenfalls (wenn im MV nichts anderes steht), also geht es nur noch darum, ob die rechnungen verjährt sind oder nicht.

ps: desweiteren kann ein wechsel auf eine pellet-heizung durchaus als modernisierung gelten und anteilig auf die mietparteien umgelegt bzw. die miete entsprechend erhöht werden. das aber nur am rande ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heretic Novalis
Jede Partei hat doch einen eigenen Wäremezähler? Das meinst du doch oder?

@ThomasK_7
Ich kucke nachher nochmal genau nach, habe erst heute Abend Zeit.

mfg
Kai
 
Demolition-Man schrieb:
@Heretic Novalis
Jede Partei hat doch einen eigenen Wäremezähler? Das meinst du doch oder?
wenn der jeweilige verbrauch eindeutig zugeordnet werden kann, muss auch so abgerechnet werden. in dem fall ist eine umlage nach wohnfläche nicht zulässig - es sei denn, sie ist ausdrücklich im mietvertrag vereinbart.
 
Heretic Novalis schrieb:
eine umlage nach wohnfläche ist bei verbrauchsabhängigen nebenkosten durchaus legitim - wenn keine einzelerfassung möglich ist. bei gas gibts zb die möglichkeit, pro wohnung einen zähler einzubauen, bei öl oder pellets wird das schwierig.

Selbst wenn kein eigener Heizkreis pro Wohneinheit vorhanden ist, besteht die Möglichkeit des Einsatzes von Verdunstungszählern auf den Heizkörpern. (Ich gehe davon aus das es Heizkörper gibt)
Damit wäre auf jeden Fall eine gerechtere Verteilung möglich.
Dadurch ist, wenn Heizkörper vorhanden sind, auf jeden Fall eine Einzellerfassung möglich.
Die Investition ist im Verhältnis zur Heizungsanlage minimal.
 
sicherlich. allerdings muss die zuordnung des verbrauchs eindeutig sein. verdunstungszähler können einen anhaltspunkt geben, bewegen sich aber eher im bereich der schätzung denn der messung. es müssen mindestens 50% der heizkosten nach tatsächlichem verbrauch (und nicht nach schätzung o.ä. wie bei verdunstungszählern) abgerechnet werden, der rest wird nach wohnfläche umgelegt. stichwort: heizkostenverordnung und § 556a BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben Heizkörper. Selbst wenn das ja alles gesetzmäßig richtig ist, gerecht ist es sicher nicht.

Ich habe mich so gegen diese Heizung gewehrt, leider ohne Erfolg. Die ganzen Firmen wollten nur alle ihren Gewinn machen.

Die Heizung genügt auf Maximalstellung nicht um hier einige Räume zu heizen. 8°C sind nicht schön im Winter. Dadurch das wir dort keinen Kaminzugang mehr haben.

Die Thermostate sind auch ein Problem: Erst bei Minus 10°C außen funktionieren die Einstellungen von 0-3...

Morgen bereiten wir uns vor, und ich stelle nochmal alle Daten online.

Wir werden wohl die Rechnung bezahlen müssen. (Angst vor Pfändung und Wohnungsverlust) Einmal geht das vielleicht irgendwie. Danach legen wir unseren Teil der Heizung still, und versuchen das Geld für den Wärmegrundpreis zusammen zu bekommen.

Also wieder duschen bei 10-14°C.

Ich melde mich dann nochmal morgen früh.

mfg
Kai
 
Mietminderung ist meiner Meinung nach möglich, wenn eine gewisse Raumtemperatur nicht erreicht werden kann. Ihr solltet wirklich zum Mieterschutzbund o.ä. gehen!
 
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