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Kann ich jetzt auch nicht ganz nachvollziehen, wo denn jetzt das eigentliche Problem ist?
Klar ist der Termin zumindest ungeschickt - da es aber routinemässig gemacht werden soll, war der u.U. schon länger vereinbart mit der E-Firma.
Im übrigen sind (sicherheitsrelevante) Installationen immer zugänglich zu halten - Dein Pech, wenn Du die zubaust. Bei mir aus gutem Grund nicht so.
Nerven würd mich in erster Linie der Hinweis aufs "Amtsgericht" - immer gleich drohen wirklich notwendig? Wobei man natürlich das Klientel nicht kennt, mit dem sich der Vermieter so im Tagesgeschäft immer raumschlagen muss (nicht auf Dich bezogen!).
Ich selbst riefe zunächst mal den Elektriker an um zu hören, was er vorhat und wo er eigentlich ran muss. Dann kann ich immer noch über zB Kostenbeteilung/Aufwandsentschädigung nachdenken.
Zutritt und Arbeiten verweigern kannst Du im übrigen nicht generell, wie schon mehrfach erwähnt, handelt sich hier um Sicherheitsrelevante Arbeiten!
Ein vorbereitetes Formular unterschreiben, wo festgehalten wird, das Du für alle zukünftig autretenden Schäden, egal ob Brand- ,oder Personenschäden durch eine betriebsunsichere Anlage verantwortlich bist.
Bei dem ein oder anderen Zeitgenossen mit der Einstellung folgte da auch schon mal ein böses Erwachen!
Kein besonders cleveres Verhalten nach meiner Einschätzung, zumal wir hier von relativ geringem Eigenaufwand mit evt. gravierenden Folgeschäden reden. Im Extremfall Wohnungsbrand mit Personenschäden...
Ich würds nicht drauf ankommen lassen in dem Fall.
Das ist jetzt ein bisschen Offtopic, aber wieso sollte ich dafür verantwortlich gemacht werden können wenn es im Erdgeschoss brennt nur weil ich die Überprüfung meiner Steckdosen im 3.OG nicht zugelassen habe?
Die Formulierung war ja "für ALLE Brand-und Personenschäden" (was in sich schon Unsinn ist). Das ist nichts anderes als ein Druckmittel um den Leuten Angst zu machen.
Btt: Wir brauchen uns natürlich nicht drüber unterhalten, dass der TE einfach aufhören sollte sich hier bockig zu stellen und die Prüfung durchführen lassen sollte.
Da hast du sogar Recht. Es gibt Anlagen die noch zulässig sind (mit H und L Automaten und 300mA RCD) die zwar formell die Prüfung bestehen, aber eigentlich den Brandschutz nicht verhindern, aber es gibt keine Nachrüstpflicht.
Kannste dann ja nem Richter erklären was mit einer eindeutigen Formulierung eigentlich gemeint ist
Entweder formuliere ich es korrekt oder ich lasse es ganz (zumindest wenn es vor Gericht wirksam sein soll, wir brauchen jetzt nicht auf jeder nicht 100%ig korrekten Formulierung herumreiten).
Eine Mietminderung kann man androhen, wenn der Vermieter einen Mangel nicht abstellt. Hier will der Vermieter ja ein Mangel beseitigen und der Mieter hindert ihn daran.
Das ist mir schon klar, es ging mir nur darum, das der Mieter sowas wie eine Aufwandsentschädigung bekommt. Oft wird es über eine Mietminderung realisiert aus meiner eigenen Erfahrungen von anderen Vermieten.
Letztendlich ist es halt so, dass bei objektiv begründbaren Überprüfungen Zugang gewährt werden muss. Will man das nicht, muss man sich halt ein eigenes Haus bauen - denn auch in Teileigentum - wie einer Eigentumswohnung - ist zu dulden, dass Anlagen auch in der eigenen Wohnung überprüft werden, sobald sie auch anderes Eigentum unmittelbar oder auch mittelbar betreffen.
Ärgerlich wenn das kurz nach Leerstand stattfindet aber nunja Handwerker zu bekommen ist eben inzwischen ein Problem - das kann für nicht akute Problem oftmals auch einige Monate dauern.
Dass da sehr zeitnah ein Schreiben vom Amtsgericht kommt heisst denke ich dass der Vermieter diese Prozesse an Dienstleister vergeben hat, was bei grösseren (ab einigen Hundert WE) ganz normal ist, die machen dann eben alles was ausserhalb der Reihe läuft wie Mahnverfahren, Pfändungen, gerichtliche Massnahmen.
Eine (zusätzliche) sicherheitsrelevante Überprüfung der Mietsache ist sicher keine Begründung für eine Mietminderung ... eher eine für eine Mieterhöhung
Das wäre dann Zauberei. Oben wurden wichtige Punkte schon erklärt. Schleifenwiderstand, Schutzleiterprüfung, Polarität usw., die Sichtprüfung nicht zu vergessen. Bitte nicht solche "Vermutungen" äußern. Andere glauben das sonst noch.
Ich vermute, dass es um Steckdosen geht, die hinter Möbeln etc verbaut sind aber nicht genutzt werden.
Das ist natürlich klar, dass man nicht alles an der Verteilung messen kann, aber bei einer nicht genutzten Steckdose kann man dann evtl dann schon die Verhältnismässigkeit anwenden.
Auch der Fahrzeug-TÜV führt nur Sichtprüfungen durch statt alle Bauteile per z.B. Durchstrahlprüfung etc tatsächlich zu untersuchen
Es gibt halt in der Realität immer einen Punkt an dem man sagen muss man kann eben nicht 100% überprüfen sondern nur vielleicht 99,x% unter Beachtung der Verhältnismässigkeit abdecken.
Was die Endstromkreise angeht, kann man nichts messen außer dem Isolationswert des Stromkreises. Dabei muß man allerdings gewährleisten, das kein Verbraucher angeschlossen ist. Hat nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun.
fgordon schrieb:
Auch der Fahrzeug-TÜV führt nur Sichtprüfungen durch
Welche Steckdosen geprüft werden (sollen), legt der Prüfer fest:
Befinden sich Steckdosen hinter einem nachträglich aufgestellten schweren Eichenschrank und sind dadurch nicht zugänglich, könnte über den Verzicht der Überprüfung dieser Steckdose nach-gedacht werden, da der Aufwand zu groß wäre. Diese Entscheidung muss allerdings die Elektrofachkraft für sich vor Ort entscheiden.
Nun aber eben nur äusserlich kein TÜV baut den Bremsverstärker aus und schaut sich den von innen an.
Lagerspiele ja nur äusserlich wir es innen in den Traggelenken aussieht wird nicht überprüft obwohl es die Durchstrahlungsprüfung für fast alle Bauteile anwendbar wäre
Die Systeme werden nur äusserlich auf momentane Funktion getestet und davon ausgegangen der innere Zustand wird schon passen.
Nun, die Frist der Besichtigungsabsicht wurde offensichtlich nicht eingehalten. Blöd für den Vermieter.
Warum man sich da als Vertragspartner (Mieter) so quer stellt, kann ich dennoch nicht nachvollziehen. Es geht immerhin um die eigene Sicherheit.
Da heute jeder 1.000 Steckdosen in jedem Zimmer haben will, wird sowas eben auch aufwändiger. Oder eben auch nicht, wenn man den Elektriker einfach seine Pflicht tun lässt.
Selbst bei Wohneigentum muss ich den Schornsteinfeger oder den Grundversorger zum Stromzähler ablesen rein lassen.
Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen...
.one schrieb:
Nun, die Frist der Besichtigungsabsicht wurde offensichtlich nicht eingehalten. Blöd für den Vermieter.
Es wurde da vermutlich keine neue zusätzliche Frist eingeräumt sondern vielleicht nur an die bereits bestehende (bzw dann verstrichene) erinnert, die sich auch implizit auf gesetzlichen Regelungen ergeben kann.
z.B. zeitnah melden heisst halt dann implizit innerhalb der nächsten 5 Arbeitstage etc.