Quick Steuer 2013, weitere Steuererklärung ja oder nein?

ApeZilla

Lieutenant
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Juli 2005
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Guten Morgen zusammen

Ich habe Quick Steuer 2013 als Downloadversion gekauft und meine Steuererklärung für
2012 bereits gemacht und beim FA eingereicht.
Nun kam meine Schwägerin (Schwester meiner Frau) auf mich zu und hat gefragt, ob sie ihre Erklärung damit machen kann.
Aus den AGB´s des Programmes werde ich nicht richtig schlau.Gilt das Programm explizit nur für mich (in AGB´s Fett markiert)? Registriert habe ich mich auf deren Homepage nicht.

• Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
• Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben.
• Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG

Kann mir vielleicht einer sagen, ob sie ihre Erklärung machen darf oder nicht. Oder ist das rechtlich wie der Weiterverkauf von Downloadsoftware unzulässig?
Gruss
 
Du kannst so viele Steuererklären machen wie du lustig bist. Du kann die Software sogar weiter verkaufen.
 
Sicher? Das würde ich gerne noch bestätigt haben, da in den AGB´s die Rede von einem "named User" ist.Oder verstehe ich da etwas falsch?
Ich verkaufe die Software ja nicht weiter oder dupliziere sie.Mich interessiert eben nur, ob ich damit auch andere Steuererklärungen machen darf oder nur einmalig meine mit meinem Namen.
Gruss
 
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