Rassistische Äußerung, fristlose Kündigung wirksam?

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Skaiy schrieb:
[...]
Ich (!) würde noch einmal per Einschreiben Einwurf kündigen und (!) einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Wie geschrieben: rechtlich (!) sind, wie der Anwalt gesagt hat, beide Kündigungen formnichtig, sprich das Arbeitsverhältnis besteht noch.

Mit einer Kündigung per Einschreiben Einwurf gäbe es in diesem Fall die erste wirksame Kündigung.

Unter dem Gesetz kann man es natürlich stehen lassen, dass du gekündigt hast, wenn ihr beide damit einverstanden seid. Problematisch könnte es werden, wenn du per Post demnächst eine fristlose Kündigung bekommen würdest, denn dann wäre es eben diese Kündigung, die die erste wirksame Kündigung im Fall wäre.

Sie lässt es halt drauf ankommen:

1. Du gehst dagegen nicht vor, weil Kosten des Anwalts etc. und verzichtest auf etwaige Geldschulden

2. Du gehst dagegen vor inklusive Kosten des Anwalts und im besten Fall bekommst du alle deine Forderungen.
 
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@S4b0teuR
da hättest du dir mal die Doku vom Wallraff reinziehen sollen, da hat einer seiner investigativ Journalisten auch als Fahrer für Amazon bei einem Sub Sub Sub gearbeitet…
 
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@Skaiy
Ah ne, ich bin damit einverstanden. Denke nicht, dass da noch was kommt.
Der Anwalt sprach heute von Prozesskosten i.H.v. 1700€ mind....
Ich mach in jedem Fall miese wenn ich das per Gericht durchsetzen wollen würde, ich finde das System echt scheiße. Aber eins kann ich dir sicher sagen, das nächste, was ich abschließen werde, ist eine Rechtsschutzversicherung :D

@SpookyFBI
Normalerweise würde ich nie im Sub- oder Zeitarbeitsfirmen arbeiten, aber ich wollte relativ kurzfristig 2-3 Monate überbrücken. Dass es in D so einfach ist, Gesetze zu ignorieren und nichts befürchten zu müssen, hatte ich nicht geahnt. Würde die alle Kosten tragen müssen, wenn sie verlieren würde vor Gericht, wäre eine Klage schon morgen raus, aber leider werde ich pokern und sehen, was passiert und dann werde ich der eine schöne Rezension reinballern. Und dann ist die Sache für mich gegessen.
50€!!!! für eine Fahrzeugreinigung und der kann das nicht mal beweisen, weil da nichts dokumentiert wird.... also vor und nach Übergabe keine Bilder oder Protokolle oder sonst was xD

Eine Frage:
Kann ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen und nach der Wartefrist (3. Monate) gegen die Lohnabrechnung vorgehen? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
S4b0teuR schrieb:
Dass es in D so einfach ist, Gesetze zu ignorieren und nichts befürchten zu müssen, hatte ich nicht geahnt.
Naja, soo eiunfach ist es ja nicht. Beim Prozess kommen ja auf die andere Seite auch nicht unerhebliche Kosten zu. Deshalb werden im Arbeitsrecht auch sehr viele Anliegen nich vor Gerricht geklärt, sondern die Parteien gehen in der Regel vorher einen Vergleich ein. Eben weil es sonst beide Seiten oftmals mehr Kostet als es Wert ist.
Ein guter Anwalt, hätte dir aber dazu Auskunft gegeben welche Forderungen er für realistisch hält. Die Kosten auf der Gegenseite sind bei einem Verfahren erheblich höher, neben dem Ansehensverlusst wenn ein Unternehmen so einen Rechtsstreit verliert.
Deshalb haben Anwälte von Arbeitnehmern da schon etwas Verhandlungsmasse wenn man denn im Recht ist.
 
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S4b0teuR schrieb:
Kann ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen und nach der Wartefrist (3. Monate) gegen die Lohnabrechnung vorgehen?
Die Rechtsschutzversicherungen, die ich kenne, enthielten eine Klausel, dass Fälle die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, nicht abgedeckt werden. Es kann sein, dass diese Klauseln mit Zuzahlung entfallen.

Kannst du nicht erstmal die Vorgesetzten deiner Vorgesetzten anschreiben und denen die Sachlage schildern?

Ansonsten haben Gewerkschaften auch Arbeitsrecht-Beratungssprechstunden, die du aufsuchen könntest. Dies sogar ohne Wartefrist, gleich nachdem du eingetreten bist. Wie oben bereits geschrieben, dürfte dich das als Student nicht viel kosten und du hast eine Rechtsschutzversicherung inklusive, für zukünftige Querelen mit Nebenjobs.

An größeren Universitäten bieten Asten/Sturas auch Rechtsberatung an. Zumindest war es an meiner so.

Oder sowas: https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work
 
Kann ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen und nach der Wartefrist (3. Monate) gegen die Lohnabrechnung vorgehen? :D
Nein! Wäre ja auch noch schöner. Der Versicherungsfall ist vor dem Abschluss des Vertrages eingetreten. Zweckabschlüsse sind weiterhin nicht zulässig. Hierbei geht es noch nicht mal um Wartezeiten.
 
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S4b0teuR schrieb:
das nächste, was ich abschließen werde, ist eine Rechtsschutzversicherung :D
Ich versteh den Hype um Versicherungen nicht.
Das ist irgendwie auch typisch Deutsch.

Ich hol mir jetzt ne Rechtschutzversicherung, welche mich im Jahr 200€ kostet, um dann 40€ einzuklagen?
Klingt Sinnvoll!
 
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S4b0teuR schrieb:
Dass es in D so einfach ist, Gesetze zu ignorieren und nichts befürchten zu müssen, hatte ich nicht geahnt.
Ist es nicht. Man hat nur rassistische Äußerungen nicht so gern - zurecht, wie ich finde.
 
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Wow hier tun sich ja Abgründe auf......ich würde die Sache gut sein lassen, hast dich doch schon genug daneben benommen lieber TE. Jetzt auch noch bezahlten Urlau ehhh Krankschreibung auf Kosten aller, nur weil kein Bock mehr seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen (wer so viel Energie in dieses Thema investieren kann, dem kann es gar nicht so schlecht gehen) und dann auch noch Äußerungen von sich zugeben, die unter aller Sau sind..... Dann die ganzen tollen Ideen wie eine Rechtsschutz abschließen um auch hier nachträglich auf Kosten aller versicherten einen Rechtsstreit wegen nichts zu führen......Wow ganz ganz großes Kino.
 
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In der Probezeit (6 Monate) gelten verkürzte Kündigungsfristen...(er schrieb selbst daß er nur kurz zur Überbrückung dort ist, Zeitarbeitsfirma für Amazon ist meistens Randstad, leider geht dies hier nicht hervor)

Die Geschichte scheint aber plausibel, sehe auch nicht wo da groß schon Rassismus sein soll, da fehlt schließlich der direktere Gruppenbezug... (wobei man bei Amazon und deren Sub und Auftragsunternehmen extrem vorsichtig sein muss, die schwimmen sehr stark auf der linksaußen Welle und empfinden nahezu alles rassistisch)
 
Probezeit sind dennoch 2 Wochen Kündigungsfrist, die NICHT verkürzt werden dürfen, abgesehen von der obigen Ausnahme (und bei Azubis)

Blumenwiese schrieb:
und empfinden nahezu alles rassistisch
Die meisten sehen dann etwas rassistisch, wenn es einem gerade gut in den Kram passt :D
 
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Wenn ich mich nicht irre ist es üblich daß man im Vertrag die Probezeit verkürzte Fristen hat innerhalb der ersten 2 Monate, kann morgen früh mal in meinen Vertrag schauen
(arbeite selber leider momentan auch bei Amazon, immerhin nicht als Fahrer)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wundert sich eigentlich keiner über die 1 wöchige Kündigungsfrist? Nutzt der Subunternehmer Tarifverträge? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Nein, es wundert mich nicht. Es geht wohl vielmehr um einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Der kann auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.
 
@nobodo
"ich hatte übergangsweise einen Job für ein Subunternehmen von Amazon. Diesen hatte ich am vergangenen Dienstag gekündigt, die Kündigungsfrist berträgt eine Woche"

Wo liest du da was von außerordentlich?
Es geht um die Kündigung von Seiten des TEs aus

@Blumenwiese Ja in der Probezeit sind eben die 2 Wochen absolut üblich. Kürzer geht eben nicht einfach mal so^^
 
florian. schrieb:
Ich hol mir jetzt ne Rechtschutzversicherung, welche mich im Jahr 200€ kostet, um dann 40€ einzuklagen?
Klingt Sinnvoll!
Zum einen geht es hier nicht um nur 40€ und zum anderen gibt es potentiell zukünftig Fälle, bei denen sich eine RV durchaus lohnt. Ich warte z.B. seit Wochen auf mein Geld einer Rücksendung und werde wenn es dumm läuft klagen müssen. Und nein, da geht es nicht um 40€ und auch nicht um 200€ sondern um deutlich mehr.
Und auch in der Vergangenheit habe ich von meiner Rechtschutz öfter gebrauch gemacht. Alleine schon die Rechtsberatungshotline, die fast immer dabei ist, ist in vielen Fällen sehr hilfreich.
Ergänzung ()

florian. schrieb:
Das ist irgendwie auch typisch Deutsch.
Typisch deutsch ist leider alles mit sich machen zu lassen und seine Rechte nicht zu kennen oder zu ignorieren.
Und typisch deutsch ist leider auch, dass vieles erst dann passiert / möglich wird, wenn das Schreiben vom Anwalt kommt. Dann kann plötzlich alles ganz schnell gehen, was vorher entweder nicht ging, ignoriert oder verneint wurde.
 
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Sie hat mich dann ohne Abmahnung direkt fristlos gekündigt, damit sie die Tage, in denen ich krankgeschrieben bin, nicht bezahlen muss.
@Cardhu, aus dieser Aussage entnehme ich, dass der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung gekündigt hat.

Die Kündigungsfrist von 1 Woche von Seiten des Arbeitnehmers kannte ich allerdings nicht und habe es auch überlesen. Was es nicht alles bei Verträgen gibt :)
 
S4b0teuR schrieb:
Aber eins kann ich dir sicher sagen, das nächste, was ich abschließen werde, ist eine Rechtsschutzversicherung :D
Nur nicht daran Arbeiten kein Rassist zu sein. Aber hey, Prioritäten.
 
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