Skaiy
Lt. Commander
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Wie geschrieben: rechtlich (!) sind, wie der Anwalt gesagt hat, beide Kündigungen formnichtig, sprich das Arbeitsverhältnis besteht noch.Skaiy schrieb:[...]
Ich (!) würde noch einmal per Einschreiben Einwurf kündigen und (!) einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Mit einer Kündigung per Einschreiben Einwurf gäbe es in diesem Fall die erste wirksame Kündigung.
Unter dem Gesetz kann man es natürlich stehen lassen, dass du gekündigt hast, wenn ihr beide damit einverstanden seid. Problematisch könnte es werden, wenn du per Post demnächst eine fristlose Kündigung bekommen würdest, denn dann wäre es eben diese Kündigung, die die erste wirksame Kündigung im Fall wäre.
Sie lässt es halt drauf ankommen:
1. Du gehst dagegen nicht vor, weil Kosten des Anwalts etc. und verzichtest auf etwaige Geldschulden
2. Du gehst dagegen vor inklusive Kosten des Anwalts und im besten Fall bekommst du alle deine Forderungen.