Rassistische Äußerung, fristlose Kündigung wirksam?

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S4b0teuR

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Moin Leute,

ich hatte übergangsweise einen Job für ein Subunternehmen von Amazon. Diesen hatte ich am vergangenen Dienstag gekündigt, die Kündigungsfrist berträgt eine Woche und war Mittwoch noch arbeiten. Mittwoch Abend habe ich mich abgemeldet aufgrund einer Erkältung. Auf diese Mail wurde die Chefin ziemlich persönlich.
Donnerstag habe ich mich dann krankgemeldet und auf ihre Mail am Vorabend sehr scharf geantwortet.

Dabei habe ich den Satz: "So kannst Du mit Deinen Asylantenarbeiter reden" benutzt, welcher als rassistische Beleidigung ausgelegt wurde. Vorweg, ich bin selbst Ausländer und habe mich mit allen im Team sehr gut verstanden, habe keinen persönlich rassistisch beleidigt oder mich in diese Richtung verhalten. Leider ist mir der Satz so ausgerutscht, war ziemlich blöd von mir.

Sie hat mich dann ohne Abmahnung direkt fristlos gekündigt, damit sie die Tage, in denen ich krankgeschrieben bin, nicht bezahlen muss. Ist diese fristlose Kündigung rechtens? Diese kam per Mail.
So wie ich gelesen habe, muss sie es erst mit milderen Mitteln versuchen, da es sich ja um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt.
Und da ich krankgeschrieben war, hatte sie nichts mehr zu befürchten.

Lohnt es sich hier gegen rechtlich vorzugehen? Es geht mir nur ums Prinzip.

Kann ich gegen einen zu spät gezahlten Lohn etwas machen? Stehen mir die Schadensersatzpauschale von 40€ zu?

Beste Grüße
 
Natürlich war das rassistisch. Immerhin sagst du sie müsse dich besser behandeln als die Geflüchteten Mitarbeiter.

ob das arbeitsrechtlich reicht - keine Ahnung.
 
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Ja, ich bestreite ja nicht, dass man das so auslegen kann. War einfach eine dumme Wortwahl meinerseits.
Allerdings geht es mir darum, ob eine Abmahnung nicht ausgereicht hätte angesichts der Tatsache, dass ich bereits gekündigt und krankgeschrieben bin.
 
Ob es ausgereicht hätte, wird dir nur ein entsprechender Anwalt verraten können.
 
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Geh zum Anwalt und zwar schnell.
 
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Kann Dir nur ein Anwalt sagen, für mich hast Du selbst Schuld.
 
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So eine Äußerung ist schon ein gewichtiger Grund, und ich verstehe ehrlich gesagt auch überhaupt nicht, wie man so einen Satz schreiben bzw. vorher denken kann. Und wieso nicht einfach sachlich in einem Satz antworten: "Ich bin krank (geschrieben), und muss daher zu Hause bleiben."?

Da Du bereits gekündigt hattest, könnte es allerdings sein, dass die Kündigung unverhältnismäßig war:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/r...men-fristlose-kuendigung-moeglich-187863.html
Allerdings muss die fristlose Kündigung auch in einem solchen Fall das mildeste Mittel sein, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Eine solche Kündigung ist also auch dann nur rechtmäßig, wenn nicht eine Abmahnung, Versetzung oder ordentliche Kündigung auch den Betriebsfrieden wiederhergestellt hätte und dem Arbeitgeber das Abwarten der regulären Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
 
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Maybe of interest:

Fristlose Kündigung aufgrund rassistischer Beleidigung rechtens
https://www.haufe.de/amp/personal/a...wegen-rassistischer-aeusserung_76_543506.html

„Freizeitrassismus“ rechtfertigt keine Kündiging, direkter gegen Kollegen/Vorgesetzte ja
https://m.hensche.de/fristlose-kuen...erungen-bag-2-azr-28-19-08.06.2020_17.11.html

Auch wenn ich diese Geschäftspraktiken mit Subunternehmen, die ihre Arbeitnehmer ausbeuten, verurteile, ist deine Äußerung rassistisch und die Kündigung vermutlich schwer anfechtbar. Auch wenn du damit reflektiert umgehst, bin ich dennoch froh, dass das ein Kündigungsgrund ist.
 
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Danke.
wie @Dr. McCoy aber bereits verlinkt hat, geht es in seinem Artikel explizit um rassistische Äußerungen und dort hat der Arbeitnehmer recht bekommen.

Ich hatte ja bereits gekündigt und war krankgeschrieben, kann dem Arbeitsklima ja nicht mehr schaden. Darüber hinaus habe ich mich mit allen Kollegen dort, ob die nun Deutsch konnten oder nicht, sehr gut verstanden und es gab nie derartige Zwischenfälle.

Und ich bin mir sicher, hätte ich diese Äußerung gebracht und wäre noch im Arbeitsverhältnis, hätte die mir ne Abmahnung, wenn überhaupt, reingedrückt.
Jetzt versucht sie diese Schiene, um das Geld nicht zahlen zu müssen, sie weiß ganz genau, dass ich keine rassistischen Hintergedanken habe.

Der Spruch war einfach blöd und unüberlegt, das gebe ich zu, jedoch will ich diese Kündigung nicht auf mir sitzen lassen.

Daher ist es wohl ratsam, es mit einem Anwalt zu besprechen. Das werde ich morgen in die Wege leiten, soweit bedanke ich mich für alle Meinungen.
 
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All das wird Amazon herzlich egal sein. Wenn Du etwas dagegen machen willst, kommst Du um einen Anwalt und ggf. um eine Klage nicht drum herum.
 
Subunternehmen von Amazon. Amazon hat da herzlich wenig mit zu tun.
 
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Wäre die fristlose Kündigung ab Datum der Zustellung bei mir gültig oder geht das rückwirkend zum 29.09.21?
Ne, rückwirkend geht das ja auch nicht. Also scheitert ihre Kündigung bereits an der Form.

Also per Mail bedeutet, dass sie mir eine PDF geschickt hat. SO habe ich meinen Arbeitsvertrag aber auch gekündig und das hat sie mir dann bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist beides ungültig. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Und die elektronische Form wird durch das BGB ausgeschlossen.
 
Ist meine auch dann ungültig, wenn sie mir diese bestätigt hat?
 
@S4b0teuR

Dein entäußerter Satz war zwar dämlich und unangemessen, dennoch kann ich mich @uincom nur anschließen und Dir den Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nur wärmstens ans Herz legen.

Aber natürlich reicht eine solche, unbedachte Äußerung nicht für eine fristlose Kündigung aus. Zumal ein Gericht die Umstände des Einzelfalls zu würdigen hat und nicht lediglich den in Frage stehenden Satz alleinstehend zu bewerten hat.

Und diese Gesamtwürdigung müsste mE ergeben, dass Du zum einen sinngemäß ein "so kannst du mit anderen reden aber nicht mit mir" entäußert hast, zum anderen eben nicht höflich antworten wolltest. Dass Du dabei über das Ziel hinausgeschossen bist, hast Du ja bereits selbst erkannt. Dies reicht für eine fristlose Kündigung jedoch beiweitem nicht aus.

Bei der von Dir in falscher Form erklärten Kündigung können wir durch die Kündigungsbestätigung vorliegend wohl von einer Heilung des Formhindernisses ausgehen, da der Schutzzweck des Formerfordernisses darin besteht, dass emails nicht zwingend jederzeit oder regelmäßig gelesen werden müssen. Schriftliche Post schon.

Dennoch würde ich Dir empfehlen, eine formgerechte Kündigung noch nachzuholen.
 
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Du hast dich absolut kindisch verhalten und jetzt machst du auch noch einen Aufriss mit Anwälten wegen 40 € ... :freak:

Welcome 2 Germany :affe:
 
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Eldok schrieb:
Du hast absolut kindisch verhalten und jetzt machst du auch noch einen Aufriss mit Anwälten wegen 40 € ... :freak:
Selbst wenn es nur 40€ wären, ist es immer sinnvoll, von seinem Recht gebrauch zu machen.

Eldok schrieb:
Welcome 2 Germany :affe:
Leider wird gerade in D viel zu oft einfach so hingenommen. Auch einer der Gründe, weshalb Dinge wie diese unrechtmäßig gemacht werden.
 
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foo_1337 schrieb:
Selbst wenn es nur 40€ wären, ist es immer sinnvoll, von seinem Recht gebrauch zu machen.
Von seinem moralischen "Recht" darf man auch gerne gebrauch machen, dann spart man sich evtl. den Stress, Zeit und Kosten für einen Anwalt wegen lächerlichen 40 €. Anders rum würde ich es ja noch verstehen aber so ...?!
 
Kindisch? Die einzige, die sich kindisch verhalten hat, ist die Chefin, die mir mehrere Unterstellungen macht, weil ich mich krankschreiben lasse. Es sind auch keine 40€, sondern 400€ Brutto. Dann überweise die mir, dann lass ich das alles sein.

Die denkt halt, die kann machen, was sie möchte und hält sich nicht an die Vorschriften und dagegen möchte ich angehen. Nicht wegen des Geldes primär.
Und ja, selbst wenn es wegen eines € Verzugszinsen vor Gericht ginge, würde ich das ihr zu Liebe machen. :D
Musst Du ja nicht tun, ist Dein Bier :D
 
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