Rassistische Äußerung, fristlose Kündigung wirksam?

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Beim Arbeitsgericht trägst du immer deine eigenen Anwaltskosten, egal ob du gewinnst oder verlierst.
Außerdem muss jede Partei in der ersten Instanz die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung selbst tragen. Hier gibt es eine Besonderheit zu den üblichen Verfahren vor den Zivilgerichten. Bei Klagen vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei das Anwaltshonorar selbst; unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren geht.
https://www.ahs-kanzlei.de/de/2014-12-kosten-arbeitsgericht

Wenn du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, übernimmt die das ggf. Das wäre in dem Fall dann auch meine Erste Anlaufstelle.
 
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@Eldok
Ja, wenn Du nichts produktives zum Thema beitragen kannst oder möchtest, kannst Dich gerne raushalten.

@Nilson
Das nicht, aber da ich studiere und geringes Einkommen habe, werde ich mir einen Beratungshilfeschein morgen beantragen und dann zum Anwalt.

@Dominion
Danke, Du hast die Sachlage und meinen Standpunkt quasi auf den Punkt gebracht.
 
Es geht hier auch nicht nur um das Geld, sondern auch darum wie Künftig die Kündigung gehandhabt wird.

Wenn eine Wirksame fristlose Kündigung vorliegt, darf das im Zeugnis stehen und auch künftigen Arbeitgebern auf Anfrage beauskunftet werden.
 
@Skaiy

Ja, ich habe per eingesanntem Kündigungsschreiben mit handschriftlicher Unterschrift per Mail gekündigt. Hat sie so akzeptiert und mir das Ganze wiederum per eingescanntem Schreiben bestätigt.

Nach dem Malheur meinerseits wiederum per Mail, also eingescanntem Schreiben, fristlos gekündigt. Ich habe ihr daraufhin nur geschrieben, dass sie mich gar nicht fristlos kündigen kann etc. und dann kam nie eine Antwort. Die hat mich überall geblockt.

Da die fristlose Kündigung am 29.09.21 war, hat sie auch noch 2 Tage von meinem Lohn abgezogen (29.09 und 30.09.). Da meine Krankschreibung bis zum Kündigungsende, also dem 5.10.21 ging, wird sie auch den 4. und 5.10.21 nicht zahlen wollen. Nur deshalb wollte sie eine fristlose Kündigung um jeden Preis aussprechen.

Das Zeugnis in dem Fall werde ich gar nicht aufführen, da es für zukünftige Jobs uninteressant ist.
 
Falls er eine Rechtsschutz mit Arbeitsrecht hat, so ist diese in der Regel mit Selbstbeteiligung.
Ohne sind die Versicherungen sehr teuer.

Es wird also nicht wirklich sinnvoll sein, gegen sowas vorzugehen.
 
Probezeit?
SubSubSubSub ... Unternehmer, welcher für Amazon arbeitet ...!
Da hilft wirklich nur eine Rechtsberatung, die dir eindeutig sagen können, wer mit wem ein Vertrag geschlossen hat.
Eine Kündigung schriftlich per Email wäre mir auch neu, dass das rechtens ist. Solche Dokumente müssen defakto immer original/originale Kopie samt Unterschrift vorgelegt werden.
Und deine Äußerungen würde ich unter privat setzen. In diesem Fall wäre lediglich eine Abmahnung möglich. Sehe ich zumind. als keinen fristlosen Kündigungsgrund.
Gerade gegen solche Machenschaften, wie es Amazon mittlerweile an den Tag legt, lohnt sich der Gang zum Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls du in einer Gewerkschaft bist ... mal nachlesen ... die meisten bieten auch einen Arbeitsrechtsschutz an.
 
Kindisch? Die einzige, die sich kindisch verhalten hat, ist die Chefin, die mir mehrere Unterstellungen macht, weil ich mich krankschreiben lasse. Es sind auch keine 40€, sondern 400€ Brutto. Dann überweise die mir, dann lass ich das alles sein.

Deine Chefin hat Dir nicht die fristlose Kündigung gegeben, weil Du krank warst. Es ging wohl mehr um das telefonische Gespräch. Du weist schon, was ich meine. Meines Erachtens ist die Kündigung rechtsmäßig. Hierbei ist es absolut unerheblich, ob Du krank geschrieben warst oder nicht. Es geht vielmehr um die Äußerung.

Fakt ist doch einfach, dass wir um ca. 40 EUR reden. Die 400 EUR wirst Du nicht bekommen.

Überlege Dir einfach mal ganz gut, was Du machst. Das Thema kann für Dich richtig nach hinten losgehen.

Gruß
nobodo
 
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So blöde wie es klingt, man muß eben in manchen Situationen die Contenance bewahren, besonders, wenn man mit Unrecht konfrontiert wird, und in der schwächeren Position ist. Man muß Unrecht nicht unbedingt mit einem weiteren Unrecht kontern. Da hättest Du Dir wirklich auf die Zunge oder hier Finger beißen müssen. Buch das als Lehrgeld ab und fertig. Die 400 € sind ein potentiellen Rechtsstreit, wo Du noch mit hoher Wahrscheinlichkeit den kürzeren ziehst, und vor allen Dingen den seelischen Stress nicht wert. Glaub mir, Prozesse und Rechtsstreits gehen an die Psyche, egal ob man meint Recht zu haben oder nicht.

Daher, abhaken, und weiter gehts im Leben, und das nächste Mal machst Du es einfach besser.
 
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Also nochmal:
Morgen b esorge ich mir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht, dann zahle ich also 15€ für die Rechtsberatung.

Es geht hier um 400€, nicht 40€. 400€, weil die Chefin mich zum 29.9.21 fristlos kündigt, d.h. sie zahlt meinen Lohn nur bis zum 28.09.21. Den 29.09 und 30.09.21 zahlt sie wegen der fristlosen Kündigung nicht und hat mir für die 2 Tage 200€ abgezogen.

Das gleiche gilt dann für den 04.10 und 05.10., die sie mir ohne fristlose Kündigung auch hätte zahlen müssen. Da hat sie sogar irgendwie 270€ abgezogen. Wird die fristlose Kündigung als nicht wirksam gewertet, muss sie mich bis zum 05.10.21 auszahlen.

Ob mir die 40€ wegen verspäteter Lohnzahlung zustehen, ist fraglich. Da gibt es widersprüchliche Infos im Netz.
 
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S4b0teuR schrieb:
Kindisch? Die einzige, die sich kindisch verhalten hat, ist die Chefin, die mir mehrere Unterstellungen macht, weil ich mich krankschreiben lasse. Es sind auch keine 40€, sondern 400€ Brutto. Dann überweise die mir, dann lass ich das alles sein.
Nope, Du kannst Dich hier eben einreihen. Du hast Dich auf Ihr Niveau begeben, und eben verloren, weil sie dort die besseren Karten hat, die Du ihr hier leider freiwillig zugeschoben hast.
S4b0teuR schrieb:
Die denkt halt, die kann machen, was sie möchte und hält sich nicht an die Vorschriften und dagegen möchte ich angehen.
Das schaffst Du aber nur mit Rechtschaffenheit, Redlichkeit und viel gutem Willen, den Du aber in Deiner Antwort so nicht gezeigt hast. Wenn Du gegen Unrecht ankämpfen willst, mußt Du das eben ohne diesen Groll tun, den Du hier aber offensichtlich zeigst. So wird das nur als einseitige Rachenummer ausgelegt, und Du hast keine Chance.
 
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S4b0teuR schrieb:
Das Zeugnis in dem Fall werde ich gar nicht aufführen, da es für zukünftige Jobs uninteressant ist.
Falls relevant: Was machst du, wenn ein zukünftiger Arbeitgeber danach fragt?

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/...GB),die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Nur danach besteht dein Arbeitsverhältnis noch, da beide Kündigungen nichtig sind.

Ich (!) würde noch einmal per Einschreiben Einwurf kündigen und (!) einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.
 
Für dem Streitwert muss Du ja erst mal einen Anwalt finden, der sich damit beschäftigt.
Ergänzung ()

Hallo @S4b0teuR,

ich bin zwar ganz weit weg von Deiner Theorie, allerdings wünsche ich Dir viel Glück.

Du wirst die Sache schon machen. Ich bin definitiv raus.

Gruß
nobodo
 
Zuletzt bearbeitet:
Kündigung per E-Mail geht nicht. Kündigungsgrund ist auch bisschen schwach.
 
speedy55 schrieb:
Falls du in einer Gewerkschaft bist ...

Das kann man Studenten nur empfehlen, während des Studiums kostet das nur wenig (bei mir war es 1€) und man hat eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht dabei.
 
Wenn der Anwalt nichts erreichen kann, geht es unter Umständen zum Arbeitsgericht, da braucht man zwar zuerst keinen Anwalt, aber du zahlst ja in jedem Falle beim Arg. Von daher sollte man sich überlegen ob es die 40 € wert ist, auch wenn es ums Prinzip geht.

Wie wäre denn die normale Kündigungsfrist gewesen?
 
Boah Leute,

ich war heute beim Rechtsanwalt, der spezialisiert auf Kündigungsschutz ist, und der hat die Sachlage so beurteilt, dass quasi beide Kündigungen nicht wirksam sind, da eben per Mail.
Damit mein Lohnanspruch nicht verfällt, sollte ich mich bereit für die Arbeit erklären und wir gingen davon aus, dass diese Mail ignoriert werden würde und ratet mal, wer darauf antwortet....
Dann war die Lage ziemlich kompliziert.

Naja, so kam ich immerhin wieder in den Schriftverkehr mit der netten Dame. Die war erst nicht abgeneigt, dass ich wieder einsteige und als ich ihr das Angebot gemacht habe, bis zum Ende Oktober zu arbeiten, wenn Sie mir meinen vollen Lohn zahlen würde und dass die fristlose quasi aufgehoben werden würde.

Dann sagte sie von sich selbst aus, dass ihre Kündigung nicht greife, sondern nur meine (aber eigl auch die nicht :D) und dass ich zum 05.10.21 abgemeldet werden würde und ich ja sie und das Team beleidigt hätte und so ein Müll halt.

Jetzt kommen wir zum Lohn:
Sie hat tatsächlich eine Sonderzahlung in Höhe von 160,00€ für den August 2021 abgezogen, nachträglich! Allerdings soweit ich mich reingelesen habe, müsste diesbezüglich eine Rückzahlungsklausel im Vertrag stehen. Ich habe diesbezüglich nichts gefunden. Zumindest nicht unter dem Punkt "Freiwillige Sonderzahlungen".

Darüber hinaus hat sie für den September die Sonderzahlung von 60€ abgezogen , auch das ist nicht rechtens, weil Sonderzahlungen unter 100€ dürften nicht zurückgefordert werden! Zusätzlich hat sie mir 50€ für eine Fahrzeugreinigung aufgedrückt, auch das halte ich für sehr fragwürdig, denn das Auto war bei Übergabe schon dreckig, ich bin es lediglich die letzten 2 Tage gefahren, nachdem ich mein Stammfahrzeug weggeben musste!
Nach dem sie diese 270€ also von meinem Lohn für den September abgezogen hat, verrechnet sie diese 270€ NOCHMALS mit den 2 Tagen aus dem Oktober, dem 04.10. und dem 05.10.
Bin ja bis heute krankgeschrieben.

Und all das kann die machen und ich wahrscheinlich nicht mal gegen angehen, weil das Kostenverhältnis sich nicht lohnen würde. Da frage ich mich, wie man derartige Machenschaften unterbinden soll, wenn man aus Kostengründen nicht mal gegen angehen kann. Die hat halt 0 Ahnung von dem, was sie da tut.
 
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