Nilson
Grand Admiral
- Registriert
- Dez. 2008
- Beiträge
- 25.104
Beim Arbeitsgericht trägst du immer deine eigenen Anwaltskosten, egal ob du gewinnst oder verlierst.
Wenn du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, übernimmt die das ggf. Das wäre in dem Fall dann auch meine Erste Anlaufstelle.
https://www.ahs-kanzlei.de/de/2014-12-kosten-arbeitsgerichtAußerdem muss jede Partei in der ersten Instanz die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung selbst tragen. Hier gibt es eine Besonderheit zu den üblichen Verfahren vor den Zivilgerichten. Bei Klagen vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei das Anwaltshonorar selbst; unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren geht.
Wenn du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, übernimmt die das ggf. Das wäre in dem Fall dann auch meine Erste Anlaufstelle.